Zertifikate für die Rürup-Rente

Schluss mit undurchsichtigen Rürup-Renten. Bis Ende 2010 benötigen Anbieter ein Zertifikat, damit Steuervorteile geltend gemacht werden können.

Bisher war es so, dass das zuständige Finanzamt selbst entscheiden konnte, ob es eine Police anerkennt und der Versicherte damit in den Genuss der Steuervorteile seiner Rürup-Rente kommen kann. Um diese Willkür zu vermeiden, sollen künftig Zertifikate verteilt werden.

Zunächst wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Anträge der Anbieter überprüfen, dann übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern diese Aufgabe.

Voraussetzungen müssen beachtet werden

Ein Zertifikat erhält ein Anbieter nur dann, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, die in einem Kriterienkatalog festgehalten sind. Die Basis-Rente darf demnach nicht vererbbar, übertragbar oder veräußerbar sein. Überweisungen sind erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erlaubt, dann darf aber auch nicht alles auf einmal überwiesen werden.

Wenn ein Rürup-Vertrag alle diese Bestimmungen erfüllt, gibt es dafür eine Zulassungsnummer, die der Versicherungsnehmer in der Steuererklärung für 2010 angeben muss. Dieses Verfahren gilt für die Riester-Rente schon seit längerem – die Rürup-Rente zieht jetzt endlich nach.

Dennoch sollte jedem klar sein, dass trotz Zertifikat die Qualität des jeweiligen Angebots sehr unterschiedlich sein kann. Darum sollten Sie vor dem Abschluss eines Vertrags unbedingt einen Versicherungsvergleich machen – das Zertifikat allein sagt nicht alles.

Quelle: Stiftung Warentest