Zinstief verteuert Altbestände der PKV

Mehrere Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen voraussichtlich ihre Beiträge erhöhen, da sie den für ihre Anlagen erwarteten Zinssatz nicht am Markt erzielen können. Laut einer Mitteilung der BaFin sind zurzeit achtzehn private Krankenkassen von zu geringen Zinseinnahmen betroffen.

Was ist der aktuarielle Unternehmenszins?

Der aktuarielle Unternehmenszins dient der Berechnung der vermutlich zu erzielenden Zinseinnahmen einzelner Unternehmen der PKV. Mithilfe des AUZ-Wertes weisen die einzelnen privaten Krankenversicherungen nach, dass sie weiterhin mit einerWahrscheinlichkeit von mindestens 90 % den erforderlichen Rechnungszins von 3,5 % für ihre Geldanlagen erzielen werden.

Die aktuelle Niedrigzinsphase führt jedoch dazu, dass mehrere Unternehmen der PKV dieses Ziel verfehlen und von der BaFin als Finanz- und Versicherungsaufsicht zu einer Anpassung ihrer Beiträge verpflichtet werden. Bei der Neukalkulation der Versicherungstarife auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Unisex-Tarife haben fast alle privaten Krankenkassen das Zinstief berücksichtigt und gegenüber früher eine geringere Verzinsung ihrer Geldanlagen und entsprechend höhere Versicherungsprämien festgelegt.

Die Notwendigkeit der Beitragserhöhung beim Nichterreichen des Zielwertes für den AUZ besteht der Gesetzeslage gemäß nur bei der privaten Krankenvollversicherung. Die Finanzaufsicht erwartet in Übereinstimmung mit den Gesellschaften jedoch, dass diese den aktuariellen Unternehmenszins auch bei Ergänzungsversicherungen anwenden, sofern diese ihrem Wesen nach Rückstellungen erfordern.

So wirkt sich die Veränderung des aktuariellen Unternehmenszinses auf die Beitragshöhe aus

Wenn die Unternehmen der PKV den bei Altverträgen üblichen Rechnungszins von 3,5 % ebenso wie den AUZ verfehlen, müssen sie ihre Kalkulation verändern. Diese Änderung führt dazu, dass die Mitglieder der PKV für ihre bestehende Krankenversicherung höhere Beiträge als bisher zahlen müssen.

Diese Beitragsanpassung ist nicht nur gesetzlich erlaubt, sondern wird den betroffenen Unternehmen praktisch von der Finanzaufsicht vorgegeben. Sie beruht darauf, dass die Versicherungsgesellschaften ihren Rechnungszins an die tatsächlich zu erzielenden Erträge anpassen müssen und als Mittel der Gegenfinanzierung die Beiträge in Bestandstarifen zu erhöhen gezwungen sind. Die einzelnen Unternehmen der PKV verfügen über zusätzliche Bewertungsreserven.

Diese bilden sich auf Grund der bestehenden Bewertungsvorschriften, wonach  Kursgewinne von Versicherungsgesellschaften erst nach ihrer tatsächlichen Realisierung verbucht werden dürfen. Für den Versicherungsnehmer der privaten Krankenkassen bedeuten die Bewertungsreserven, dass mehrere Versicherer einen Teil der Zinsverluste durch realisierte Kursgewinne auffangen können und somit den Beitrag weniger stark als zunächst befürchtet erhöhen müssen.