Zulage nicht entgehen lassen

Wer die Riester-Zulage will, muss sie auch beantragen. Die meisten Anbieter erinnern ihre Kunden zwar daran, aber längst nicht alle. Das ist schade. Denn gerade die staatlich geförderte Altersvorsorgezulage macht die Riester-Rente so attraktiv.

Schenken Sie dem Staat also kein Geld, sondern füllen Sie schleunigst Ihren Riester-Zulagenantrag aus. Keine Sorge, diese Prozedur müssen Sie nicht jedes Jahr über sich ergehen lassen. Wenn Sie gleich einen Dauerzulagenantrag ausfüllen, bekommen Sie jedes Jahr automatisch die staatlichen Zulagen.

Frist für Zulagenantrag nicht verpassen

Die Riester-Zulage wird Ihnen übrigens rückwirkend für die letzten zwei Jahre gewährt. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Grundzulagen und die Kinderzulagen für die Riester-Rente nicht mehr beantragen. Glauben Sie nicht, dass Ihnen die Zulagen automatisch über die Steuerersparnisse gewährt werden.

Ergreifen Sie lieber selbst die Initiative und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Antrag, den Sie beispielsweise bei Ihrem Versicherer stellen können. Der schickt ihn an die Zulagenstelle für Altersvermögen. Sie erhalten nur dann die staatlichen Zulagen für Ihre Riester-Rente in voller Höhe, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % Ihres Vorjahresbruttoeinkommens geleistet haben.

Quelle: Stiftung Warentest