Zulagen geben Sicherheit bei Riester

Wenn Sie sich über Ihre Altersvorsorge Gedanken machen, kommen Sie an der Riester-Rente eigentlich nicht vorbei. Sicherheit und Risiko stehen dank der staatlichen Zulagen und der möglichen Steuerersparnisse in einem sehr guten Verhältnis, wobei die Sicherheit so sehr überwiegt, dass ein Risiko eigentlich nicht vorhanden ist.

Als Riester-Sparer können Sie Ihr Geld in Banksparpläne, Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder aber in einen Wohn-Riester einzahlen. Voraussetzung dafür, dass diese Investments überhaupt Ihr Geld annehmen dürfen, ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Riester-Kriterien müssen erfüllt werden

Riester-Angebote müssen bestimmte Kriterien erfüllen, bei denen die Sicherheit der Kapitalerhaltung im Vordergrund steht und so das Risiko minimiert wird. Beispielsweise muss der Anbieter gewährleisten, dass Ihnen beim Ablauf Ihres Riester-Vertrages mindestens Ihre eingezahlten Beiträge samt den staatlichen Zulagen ausgezahlt werden können.

Außerdem werden Sie nicht zum Sparen zwangsverpflichtet und können den Sparvorgang auch mal einige Zeit ruhen lassen. Auch wenn Sie den vorgesehenen Eigensparbeitrag nicht in voller Höhe erbringen können, haben Sie immer noch Anspruch auf eine anteilige Gutschrift der staatlichen Zulagen, sofern Sie Ihren Mindestbeitrag von 60,- € im Jahr erbringen.

Zulagen besonders attraktiv

Die Altersvorsorge durch die Riester-Rente ist vor allem deshalb interessant, weil der Staat selbst Zulagen gewährt. Gefördert werden vor allem rentenversicherungspflichtige Personen, aber auch zahlreiche weitere Personengruppen. Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, brauchen Sie nur 4 % Ihres Bruttovorjahreseinkommens in Ihre Altersvorsorge mit der Riester-Rente einzuzahlen.

Zahlen Sie weniger, werden die Zulagen entsprechend gekürzt. Ihr Eigenbeitrag darf zusammen mit den Zulagen maximal 2.100,- € im Jahr betragen. Sie selbst erhalten eine Grundzulage von 154,- €. Sind Sie verheiratet, erhält Ihr Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls diese Grundzulage. Für vor 2008 geborene Kinder gibt es 185,- € und für ab 2008 geborene Kinder 300,- € an Zulagen.

Mit der Gewährung dieser Zulagen erhalten Sie die Sicherheit, dass Sie mit staatlicher Unterstützung und ohne großes Risiko regelmäßig Ihre Altersvorsorge vorantreiben. Außerdem haben Sie neben den Zulagen auch die Möglichkeit, Ihre Aufwendungen für die Riester-Rente als Sonderausgabenabzug in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.