Zuschüsse zur Riester-Rente werden teilweise zurückgefordert

Zuschüsse zur Riester-Rente werden neuerdings vom Bund zurückgefordert, wie aus jüngsten Medienberichten (Mitte April 2011) hervorgeht. Die Sparer seien sich keiner Schuld bewusst, auch wenn die gewährte Förderung in größerem Stil und ohne Vorwarnung eingezogen wird. Sowohl der Bund als auch einzelne Banken haben schon Stellung bezogen.

Zweckfreie Verwendung?

Das Finanzministerium äußerte sich dahin gehend, dass die Sparer die Riester-Rente mehrheitlich für Urlaubsreisen oder Autos “verbraucht” hätten. Informationen über die Verfügung der Sparguthaben ergeben sich aus der ausgezeichneten Vernetzung der zentralen Zulagenstelle, welche die Förderung der Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung steuert. Sie gleicht Daten mit der Rentenversicherung selbst, aber auch den Meldebehörden und dem Finanzamt ab, und überprüft so die Zuschüsse zur Riester-Rente.

Wie das Wirtschaftsmagazin “Geld & Leben” (eine Sendung des Bayerischen Rundfunks) berichtete, fordert der Bund bisher rund eine halbe Milliarde Euro von etwa 1,5 Millionen Riester-Sparern zurück, die angeblich unberechtigte Zuschüsse erhalten hätten. Damit wäre jeder zehnte Sparer betroffen. Der Bericht legt nahe, dass die Personen sich keines Fehlverhaltens bewusst waren. Es hätte für die Rückforderung der Zuschüsse zur Riester-Rente ausgereicht, wenn eine Geburt oder ein Umzug nicht gemeldet wurden.

Reaktion des Bundesministeriums für Finanzen

Das Finanzministerium reagierte mit dem Argument, die Rückzahlungsforderungen seien vorwiegend in den Fällen erfolgt, in welchen die Sparguthaben für die Riester-Rente abgehoben und fehlverwendet worden wären. Es entstünde der Eindruck, die Förderung wäre beliebig zu verschleudern. Banken hingegen erklären, ein Zugriff auf das Sparguthaben ist bis zum 60. Lebensjahr nicht möglich, es sei denn, der Vertrag werde gekündigt. Das ist auch korrekt. Ebenso ist die Förderschädlichkeit einer Kündigung in den Verträgen vermerkt und jedem Sparer bei Abschluss bewusst. Eine Sprecherin des Finanzministeriums bestätigte dies auf Anfrage, allerdings seien bei einigen Verträgen auch vorzeitige Abbuchungen des Guthabens möglich – und diese Fälle haben das Aufsehen erregt. Es empfiehlt sich für die Riester-Rente eine ausführliche Beratung.