Wer eine BU hat, braucht auch eine AU

Wer kennt den Unterschied zwischen Berufs- und Arbeitsunfähigkeit? Doch hier schützt Unwissenheit nicht vor Leistungseinbußen – gerade Selbstständige und Freiberufler sollten sich schlau machen.

Für privat Versicherte reicht eine bloße Krankschreibung meist nicht aus, um das Krankentagegeld einzufordern.

Für privat Versicherte reicht eine bloße Krankschreibung meist nicht aus, um das Krankentagegeld einzufordern.

Dass Arbeitnehmer sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern sollten, ist weitgehend bekannt. Deutlich weniger Menschen denken jedoch daran, dass sie auch im Falle der Arbeitsunfähigkeit weniger Geld als während ihrer aktiven Berufstätigkeit erhalten und somit ebenfalls eine Absicherung benötigen.

Diese erfolgt durch eine Krankentagegeldversicherung.

Welche Leistungen gibt es im Falle der Arbeitsunfähigkeit?

Arbeitnehmer erhalten im Falle der Arbeitsunfähigkeit zunächst die Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Dieser Anspruch endet nach sechs Wochen, anschließend zahlen gesetzliche Krankenkassen 78 Wochen lang Krankengeld, dessen Höhe jedoch geringer als das ausfallende Arbeitseinkommen ist.

Mitglieder privater Krankenkassen erhalten üblicherweise kein Krankengeld, sondern können die entsprechende Leistung nur über eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung absichern. Abweichend von der Grundregelung bezahlt die Berufsgenossenschaft nach Arbeitsunfällen allen Arbeitnehmern 78 Wochen lang das Verletztengeld, dessen Höhe in etwa dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen entspricht.

Freiberufler und Selbstständige benötigen in jedem Fall eine besondere Versicherung, wenn sie während der Arbeitsunfähigkeit Einkommen erzielen wollen, lediglich bei Mitgliedern der Künstlersozialkasse tritt nach sechs Wochen der Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse ein.

Auf die Definition achten

Bei einem Vertragsabschluss über das Krankentagegeld ist darauf zu achten, wie die gewählte Versicherungsgesellschaft die Arbeitsunfähigkeit definiert. Diese wird von privaten Krankenversicherern häufig wesentlich stärker als von gesetzlichen Krankenkassen eingegrenzt, so dass die bloße Krankschreibung eines Arztes als Beleg für die Unmöglichkeit der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen häufig nicht ausreicht.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist zudem problematisch, dass sie nach Auffassung vieler Versicherungsgesellschaften häufig trotz der Krankschreibung arbeiten, wozu sie bereits die Absage von Kundenterminen und die Pflege von Kundendatensätzen rechnen.

Bei der Krankentagegeldversicherung für Angestellte ist es üblich, dass die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft erst nach sechs Wochen eintritt und sich zunächst auf die Differenz zum Krankengeld beschränkt.

Falls die Unfähigkeit zu Arbeiten länger als 78 Wochen anhält, erhöht sich die Leistung des Versicherers bei einer idealen Arbeitsunfähigkeitsversicherung auf den kompletten Betrag des ausfallenden Einkommens. Zudem ist eine Vereinbarung wichtig, wonach die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens während der Wiedereingliederung nach einer langen Krankheit bestehen bleibt.

Diese endet in jedem Fall, sobald der Versicherungsnehmer seine Arbeit wieder in vollem Umfang aufnehmen kann oder aber die Berufsunfähigkeit festgestellt und somit die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig wird.