Achtung bei PKV: Versicherungspflichtgrenze wird angehoben

Zurzeit finden einige Veränderungen bei den gesetzlichen Sozialversicherungen statt. Während einige Verbraucher von den Änderungen finanziell profitieren werden, bedeuten sie für andere Betroffenehöhere Ausgaben. Außerdem wird durch die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze einWechsel in die Private Krankenversicherung (­PKV) erschwert.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen 2013 sinken

Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und ­die deshalb Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, freuen sich über eine Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die geplante Absenkung der Beiträge ab dem Jahr 2013 bleibt den gesetzlich Versicherten jeden Monat mehr Geld übrig.

Anders sieht es hingegen bei gut verdienenden Arbeitnehmern aus, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Da neben einer Senkung der Rentenversicherungsbeiträge auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geplant ist, werden Arbeitnehmer mit einem entsprechend hohen Einkommen ab dem Jahr 2013 höhere Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen zahlen müssen.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein von der Bundesregierung festgesetzter Betrag, bis zu dem das Gehalt eines Arbeitnehmers zur Berechnung der Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen, also zur Rentenversicherung (GKV oder ­PKV), zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung, herangezogen wird. Je höher die Beitragsbemessungsgrenze ausfällt, umso höher ist auch der Betrag, den der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung zahlen muss.

Durch die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2013 auf 47.250,- €beziehungsweise auf 69.600,- € zahlt somit ein Gutverdiener trotz der Senkung der Rentenversicherungsbeiträge einen höheren Betrag zur Sozialversicherung.

Durch Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze wird der Wechsel in die PKV erschwert

Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können einenWechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV durchführen. Auch hier plant die Bundesregierung für das Jahr 2013 eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf 52.200,- €, was einen erschwerten Wechsel von der GKV in die PKV zur Folge hat.

Um zu überprüfen, ob das Einkommen für einen Wechsel von der GKV in die PKV ausreichend ist, muss ein Arbeitnehmer sein letztes vereinbartes Monatsgehalt mal zwölf nehmen und anschließendUrlaubsgeld, Weihnachtsgeld, die vermögenswirksamen Leistungen und pauschal bezahlte Überstunden hinzuaddieren.

Überschreitet das so berechnete Jahreseinkommen im Laufe eines Jahres dieVersicherungspflichtgrenze, die auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird, ist der Arbeitnehmervon der Versicherungspflicht in der GKV befreit und kann sich für eine Mitgliedschaft in der PKV entscheiden.