Beitragsbemessungsgrenze der GKV und Einkommensgrenze für PKV-Wechsel steigen!

Ab dem Jahr 2012 treten wieder einige neue Gesetzesentwürfe in Kraft. Unter anderem müssen sich die Bundesbürger darauf einstellen, dass sowohl die Beitragsbemessungsgrenze dergesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch: Einkommensgrenze) für den Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) angehoben werden.

Mehr Kosten für den Gesundheitsschutz

Während die bisherige monatliche Beitragsbemessungsgrenze bei 3.712,50 € lag, wird diese im neuen Jahr auf 3.825,- € angehoben. Dadurch müssen Bundesbürger, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, Mehrkosten für die Gesundheitsversorgung in Kauf nehmen. Auf den Jahreswert umgerechnet sind dies 45.900,- €. Die GKV und der Gesetzgeber begründen den Schritt der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze mit den steigenden Gesundheitskosten durch die demographische Entwicklung Deutschlands. Damit ist die Beitragsbemessungsgrenze seit Einführung des Euros um knapp 4.000,- € gestiegen.

Auch Einkommensgrenze für PKV-Wechsel steigt.

Zudem wird es ab 2012 schwieriger, in private Krankenversicherungen zu wechseln, denn auch dieEinkommensgrenze für den Wechsel aus der GKV in die PKV wird angehoben. Um nun die Mitgliedschaft einer PKV anzustreben, muss ab Januar eine Einkommensgrenze von 50.850,- €erreicht werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Anhebung um 1.350,- €. Diese Tendenz ist vor allem auf die gute Konjunkturlage im vergangenen Jahr zurückzuführen.

Die Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenze und der Einkommensgrenze für PKV wurden anhand unterschiedlicher Rechengrößen ermittelt und behalten mindestens für ein Jahr ihre Gültigkeit.