Haftpflicht: Nutzlose Risiken sollte man ausschließen

Bei der Haftpflichtversicherung hat im letzten Jahrzehnt ein tief greifender Wandel stattgefunden, der vor allem durch die Abkehr vom Allrisk-Prinzip begründet ist.

Durch den Wegfall des Allrisk-Prinzips sind viele Versicherungsnehmer dazu gezwungen, mehrere Haftpflichtversicherungen abzuschließen.

Durch den Wegfall des Allrisk-Prinzips sind viele Versicherungsnehmer dazu gezwungen, mehrere Haftpflichtversicherungen abzuschließen.

Tiefgreifende Veränderungen im Bereich der Haftpflichtversicherung konstatierten Versicherer und Makler auf der im Januar 2013 durchgeführten Euroforum-Jahrestagung. Gleichzeitig stellten sie neue Problemstellungen fest, die sich aus der Inhomogenität und Vielfalt der aktuellen Lösungen ergeben. Die Probleme ergeben sich nicht nur für die Kunden, sondern auch für Makler und Versicherer.

Schwierigkeiten mit der Haftpflichtversicherung?

Tatsächlich gibt es Branchen, in denen die Versicherungsnehmer kaum noch eine adäquate Haftpflichtversicherung abschließen können, etwa den Gesundheitsbereich. Krankenhäuser beklagen, dass alte Verträge von den Versicherern gekündigt werden und neue nur schwer zu erhalten seien.

Dabei sind sich Makler, Versicherer und Kunden im Grundsatz einig, dass bei der Haftpflicht nutzlose Risiken ausgeschlossen werden müssen. Hierbei muss aber ein Maß gefunden werden, mit dem Kunden wie Versicherer leben können.

Die Kunden möchten nicht zu viel an Prämien bezahlen, die Makler und Versicherer hingegen müssen die Risiken richtig einschätzen und bewerten, was fachlich hohe Anforderungen erzwingt. Ursächlich hierfür dürfte die Aufgabe des Allrisk-Prinzips sein, das noch bis in die 1990er Jahre einen umfassenden Schutz durch eine Haftpflichtversicherung versprach.

Seit aber die Risiken etwa im Gesundheitsbereich immer unüberschaubarer wurden, gaben die Versicherer dieses Prinzip allmählich auf, den Schlusspunkt setzte wohl der Ausschluss des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der Grundstückverkehrsordnung (GVO) im Jahr 2004.

Neue Risiken begrenzen

Die Risiken in sämtlichen Lebensbereichen wandeln sich allerdings, was die Versicherer dazu bewegen müsste, mehr nach Branchen zu differenzieren und außerdem mit den Versicherungsnehmern einen intensiven Risikodialog zu führen. Diese schließen inzwischen, dem Wegfall des Allrisk-Prinzips geschuldet, mehrere Haftpflichtversicherungen ab, wo früher eine einzige genügt hatte.

Deshalb steigt der Schutz nicht adäquat mit, das Risiko für Versicherer kann sich allerdings exorbitant erhöhen. Das Beispiel Gesundheitswesen zeigt dies deutlich auf, denn teilweise sind Schadenfälle dramatisch angestiegen, weshalb es zu Policenkündigungen seitens der Versicherer kam.

Inzwischen können sich Krankenhäuser nur noch bei fünf bundesweiten und vier regionalen Gesellschaften versichern. Experten schlagen daher vor, gegebenenfalls zum Allrisk-Prinzip zurückzukehren.