Inanspruchnahme des eigenen Rechts wird teurer

Der Bund plant, den Zugang zur Prozesskostenhilfe zu erschweren. Finanziell schwache Verbraucher sollten deshalb vorsorgen, um in einem Rechtsstreit nicht aus Kostengründen auf ihr Recht verzichten zu müssen.

Einerseits erschwert die Regierung durch die Regulierung der Prozesskostenhilfe die Inanspruchnahme des eigenen Rechts, andererseits garantiert die Rechtsschutzversicherung auch weiterhin die Übernahme der Gerichtskosten.

Einerseits erschwert die Regierung durch die Regulierung der Prozesskostenhilfe die Inanspruchnahme des eigenen Rechts, andererseits garantiert die Rechtsschutzversicherung auch weiterhin die Übernahme der Gerichtskosten.

Recht zu haben, bedeutet noch lange nicht, auch Recht zu bekommen. Hierzu ist bei Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsweg vonnöten. Doch dieser kostet den Betroffenen viel Geld: Neben den Kosten für den Anwalt müssen auch die Gerichtskosten bezahlt werden, was sozial schwachen Bürgern oftmals schwer fällt.

Finanzielle Hilfe bei Prozessen

Um dem verfassungsrechtlich in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerten Prinzip des sozialen Rechtsstaates Rechnung zu tragen, gibt es das Statut der Prozesskostenhilfe. Diese Institution soll diejenigen, die die Führung eines Prozesses nicht aus eigener finanzieller Kraft bewältigen können, die Kosten erstatten, damit niemand aus finanziellen Gründen auf sein Recht verzichten muss.

Voraussetzung für die Bewilligung eines Antrages auf die Prozesskostenhilfe ist, dass das vom Antragssteller verfolgte Prozessziel auch eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat. So soll sichergestellt werden, dass der Staat keine Steuergelder für Prozesse ausgibt, die von vornherein erfolglos sind und der Kläger kein redliches Interesse an der Erreichung seines Zieles hat.

Rechtsschutzversicherungen sind verlässlicher als die Prozesskostenhilfe

Jährlich kostet die Prozesskostenhilfe den Staat rund 500 Millionen Euro. Angesichts des Umstandes, dass die Kosten immer weiter steigen, gibt es von der Legislative erste Bemühungen, die Kosten zu regulieren.

Da die Prozesskostenhilfe verfassungsrechtlich verankert ist, kann sie nicht ohne weiteres abgeschafft werden; dies hat auch der aktuelle Gesetzentwurf, der laut einem Bericht der Zeit in der ersten Lesung im Bundestag debattiert wird, nicht zu seinem Ziel gesetzt.

Vielmehr will er den Zugang zur Prozesskostenhilfe erschweren, indem beispielsweise der Eigenanteil der Antragssteller angehoben werden soll und die Bewilligung der Erstattung der Gerichtskosten künftig leichter abgelehnt werden soll.

Zwar löste der Gesetzentwurf Kritik aus, allerdings steht es außer Frage, dass die Prozesskostenhilfe künftig seltener bewilligt werden wird, als es derzeit der Fall ist. Nicht zuletzt deshalb gewinnt die Rechtsschutzversicherung immer mehr an Bedeutung.

Auch wenn die Rechtsschutzversicherung eine weitere finanzielle Belastung darstellt, ist sie gerade für finanziell schwache Verbraucher sinnvoll, da sie im Falle eines Rechtsstreites regelmäßig die Kosten für den Anwalt sowie für die Gerichtskosten aufkommt. Dennoch wird die Inanspruchnahme des eigenen Rechts teurer werden.