Seit 1.04.13 greift neuer Arzneimittel-Rabattvertrag

Nach Ostern müssen sich Kassenpatienten darauf einstellen, dass ihre Medikamente anders als gewohnt aussehen. Grund dafür ist der dann gültige neue Arzneimittel-Rabattvertrag. Um ihre Kosten zu senken, schließen die Krankenkassen mit den Herstellern von Medikamenten von Zeit zu Zeit neue Verträge ab, um günstigere Konditionen zu erhalten. Auf Patientenseite führen diese Änderungen allerdings häufig zu Verunsicherung.

Besonders chronisch Kranke sind von dem neuen Arzneimittel-Rabattvertrag betroffen, da ihr Körper häufig sehr sensibel auf Ersatzmedikamente reagiert.

Besonders chronisch Kranke sind von dem neuen Rabattvertrag betroffen, da ihr Körper häufig sehr sensibel auf Ersatzmedikamente reagiert.

Im Arzneimittel-Rabattvertrag ist geregelt, welche Medikamente von den Krankenkassen bezahlt werden. Um Kosten zu senken, bezahlen die gesetzlichen Kassen nur die günstigsten Präparate.

Rabattverträge wurden bereits vor sechs Jahren per Gesetz verbindlich eingeführt. Das Verfahren kann dazu führen, dass die Krankenversicherung ein bisher bewilligtes Medikament nicht mehr bezahlt und der Patient stattdessen eine andere Arznei verschrieben bekommt.

Ersatzmedikamente verunsichern besonders ältere Patienten

Kritiker befürchten besonders bei älteren Patienten eine große Verunsicherung, wenn diese plötzlich Medikamente einnehmen sollen, die anders als gewohnt aussehen und eine neue Verpackung haben. Außerdem weisen sie auf die Möglichkeit hin, dass sich der erhoffte Einspareffekt für die Krankenkassen als Bumerang erweisen könnte.

So wird der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, in Bild.de mit folgender Aussage zitiert: “Es grenzt an Volksverdummung, wenn uns Kassen weismachen wollen, dass sich Ersatzmedikamente nur in Farbe, Form und Größe unterscheiden. Jeder chronisch Kranke weiß, wie sensibel sein Körper auf Umstellung reagiert.

Kritiker: Rabattverträge gefährden die Gesundheit der Patienten

Brysch ist nicht der einzige Experte, der mit dem Inkrafttreten des neuen Arzneimittel-Rabattvertrags negative Auswirkungen befürchtet. Nach Meinung von Günter C. Beisel vom Patientenportal ‘ArzneiKompass’ sind die Folgen der Medikamentenumstellung die Gefährdung der Therapie-Sicherheit sowie die Entstehung von Mehrkosten.

Laut Beisel ist die Verträglichkeit eines Ersatzmedikaments nicht automatisch garantiert, wenn es die gleichen Wirkstoffe enthält. Für Epileptiker bestünde demnach ein höheres Risiko, einen Anfall zu erleiden, wenn ihr Medikament ersetzt wird.

Die Ergebnisse einer von der Universität Marburg erhobenen Studie scheinen die Befürchtungen der Kritiker zu bestätigen. Demnach erklärte über ein Drittel der Patienten, ihre Medikamente nicht mehr ordnungsgemäß einzunehmen oder gar ganz wegzulassen, wenn sie sich durch neue Arzneien überfordert fühlten.

Patienten haben zwar die Möglichkeit, ihr bislang gewohntes Medikament weiterhin von ihrer Apotheke zu erhalten, müssen die Mehrkosten dann aber selbst tragen. Auf www.ArzneiKompass.de können sie sich über die Verfügbarkeit von Medikamenten und die Höhe des jeweiligen Zuzahlungsbeitrags informieren.