Einsparungen bei patentgeschützten Medikamenten

Wirksamkeit erneut in der Debatte: Teure Medikamente sollen auf ihre medizinische Wirksamkeit abgetastet werden, insbesondere jene, die dank häufiger Verordnung besonders umsatzstark sind.

Die ersten Bewertungen der Arzneimittel auf dem Bestandsmarkt sollen Anfang 2014 erfolgen.

Die ersten Bewertungen der Arzneimittel auf dem Bestandsmarkt sollen Anfang 2014 erfolgen.

Im Gesundheitswesen rumort es. Die Frage, ob ein teures Medikament wirksamer ist als ein preiswertes, wird jetzt erneut gestellt. Nicht der Preis bestimmt die Wirksamkeit eines pharmazeutischen Präparates, sagen die gesetzliche Krankenkassen (GKV).

Milliardenumsätze in Gefahr?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) – ein Bundesausschuss aus privaten und gesetzlichen Krankenkassen, Ärzteschaft und Kliniken – entschied, den Preis bestimmter patentierter Präparate Medikament für Medikament zu prüfen. Es geht um die am häufigsten von deutschen Ärzten verschriebenen Präparate und Wirkstoffe.

Solange ein Pharmariese ein alleiniges Patent auf ein bestimmtes Medikament hat, kann er auch den Preis diktieren. Nicht mehr durch ein Patent geschützte Präparate, deren Patentschutz ausgelaufen ist, können von jeder Pharmafirma kopiert werden und werden dann preisgünstiger angeboten.

Nach Abschluss der Bewertung durch den GBA über die bisher freie Preisgestaltung pro Medikament mit Patent wird über die zukünftigen Gegenmaßnahmen entschieden. Die Debatte, die bereits im Vorfeld dieser Untersuchung begonnen hat, bietet reichlich Zündstoff. Der GBA hatte schon in der Vergangenheit mehr als ein Medikament überprüft und nur teilweise dessen höheren Nutzen bestätigt.

In einigen Fällen wurden negativ bewertete Präparate gar nicht erst auf dem deutschen Markt lanciert.

GKV vs. Pharmaindustrie

Die GKV will Einsparungen erzielen, die Pharmaindustrie braucht Umsatzzuwächse. Steht ein Medikament mit Patent unter Kopierschutz, wird der Preis frei gestaltet – auch nach der Bewertung des GBA. Die Frage ist aber, ob die umstrittenen und teuren Präparate in dem Ausmaß verordnet werden müssten, wie es heute geschieht.

Die größten Kostentreiber, wozu Asthmamittel, Cholesterin-Senker und Psychopharmaka zählen, sollte man bevorzugt untersuchen, fordert die GKV. Die Pharmariesen fürchten jedoch Negativbewertungen. Jedes neue Medikament, dessen Preis durch ein Patent geschützt und entsprechend hoch angesetzt wird, soll auf die Überprüfungsliste des GBA.

Sechs häufig verordnete Arzneimittelgruppen (gegen chronische Schmerzen, Diabetes, Herz-Kreislauf-Leiden, Depression, Arthritis sowie Osteoporose) stehen im Fokus der Überprüfung und Bewertung. Entscheidend ist, wie viel Umsatz ein Präparat auf dem Markt erzielt und wie oft es zu Lasten der GKV verordnet wird. Die Bewertung des GBA soll 2014 abgeschlossen sein.

Welche Konsequenzen aus der Bewertung des GBA für die GKV oder die Pharmaindustrie erwachsen, ist bisher nicht ersichtlich. Die Pharmalobby sitzt bereits in den Startlöchern.