PKV will keine Risikozuschläge für Adoptivkinder mehr erheben

Jedes Jahr adoptieren in Deutschland circa 4.000 Ehepaare ein Kind. Viele der Adoptivkinder stammen aus fremden Ländern, weshalb die Private Krankenversicherung bisher davon ausging, dass dieAdoptivkinder häufiger krank werden als leibliche Kinder der Versicherten.

Aus diesem Grund müssen die Eltern von Adoptivkindern, die ihr Kind bei einer privaten Krankenversicherung anmelden möchten, höhere Beiträge für das adoptierte Kind zahlen als leibliche Eltern. Doch diese Diskriminierung der Adoptivkinder will die private Krankenversicherung jetzt abschaffen und für alle Kinder dieselben Beiträge berechnen.

Die Neuberechnung der Beiträge im Zusammenhang mit den Unisex-Tarifen

Ab dem 21. Dezember 2012 sind alle Versicherungsgesellschaften verpflichtet, Unisextarife anzubieten. Diese Tarife besagen, dass alle Versicherten für gleiche Leistungen gleich hohe Versicherungsbeiträge zahlen müssen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Wegen dieser verbindlichen Verordnung haben die privaten Krankenversicherungen damit begonnen, die Beiträge zu überprüfen und neu zu kalkulieren.

Bei dieser Überprüfung ist die Diskriminierung von Adoptiveltern aufgefallen, die zum Teil doppelt so hohe Beiträge für ein Adoptivkind wie für ein leibliches Kind zahlen müssen. Die Anbieter einer privaten Krankenversicherung verlangen bisher von den Adoptiveltern die Unterlagen über die Adoption sowieBelege der Vorsorgeuntersuchungen durch einen Kinderarzt, um eine Gesundheitsprüfungvornehmen zu können.

Doch jetzt wollen die privaten Krankenversicherungen mit dieser Diskriminierung aufhören undeinheitliche Beiträge für alle Kinder verlangen.

So wird ein Kind Mitglied der privaten Krankenversicherung

Wird ein Kind geboren, dessen Eltern privat krankenversichert sind, kann es direkt nach der Geburt bei der privaten Krankenversicherung angemeldet werden. Die Aufnahme in die PKV erfolgt umgehend ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit. Das Neugeborene erhält denselben Versicherungsschutz wie seine Eltern.

Diese Regelung soll demnächst auch für Adoptivkinder gelten, die zukünftig ohne Risikoaufschlag bei der privaten Krankenversicherung versichert werden können. Das Ende der Diskriminierung von Adoptiveltern wird vom Pflege- und Adoptivelternverein PFAD begrüßt, da nach Meinung des Vereins dieBehauptung, Adoptivkinder seien oft mit Vorerkrankungen belastet, nicht haltbar ist.