Urteil: private Krankenversicherung muss auch für Intensivpflege zahlen

Bisher weigerte sich die Private Krankenversicherung, die verordnete Intensivpflege, die der Verhinderung von gesundheitlichen Schäden dient, als Heilbehandlung anzuerkennen. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm legte nun fest, dass es sich dabei tatsächlich um eine Heilbehandlung handelt und die private Krankenversicherung den betroffenen Patienten folglich dieKosten für die häusliche Intensivpflege erstatten muss.

Erstattung der Intensivpflege: wegweisendes Urteil vom OLG Hamm

In den Augen der privaten Krankenversicherung war eine vom Arzt verordnete Intensivpflege mit dem Zweck, die Verschlechterung der gesundheitlichen Lage des Patienten zu verhindern, lange Zeit keine Heilbehandlung. Folglich weigerte sich die private Krankenversicherung, den betroffenen Patienten die Behandlungskosten zu erstatten.

Ein Patient, dem sein Versicherer daher die Kostenerstattung für die Intensivpflege verweigerte, wollte das jedoch nicht akzeptieren und zog vor das OLG Hamm. Die vom Fall betroffene private Krankenkasse argumentierte, dass eine Leistung, wie sie dem Kläger erbracht wurde, nicht in der Gebührenordnung für Ärzte auftauche und damit nicht erstattungsfähig sei. Doch das OLG Hamm sah das anders und urteilte zugunsten des Klägers.

OLG Hamm zwingt private Krankenversicherung zur Kostenerstattung

In den Augen des OLG Hamm ist es klar, dass eine Intensivpflege, die dazu gedacht ist, gesundheitliche Schäden abzuwenden und dafür zu sorgen, dass sich die gesundheitliche Situation des Patienten nicht verschlechtert, eindeutig als Heilbehandlung zu betrachten ist. Daher gab das Gericht dem klagenden Patienten Recht: Dessen Krankenversicherer muss ihm die Behandlungskosten erstatten. Das OLG Hamm verwarf damit die bisher gültige Regelung der privaten Krankenversicherung zu dieser Thematik und verpflichtet diese zur Kostenübernahme.

Das Gericht machte auch klar, dass es egal sei, ob die Intensivpflege von einem Arzt oder einer Krankenschwester erbracht werde. In jedem Fall handele es sich um eine Heilbehandlung, für die die private Krankenversicherung die Kosten übernehmen muss.