Anti-Abzocke-Gesetz eine Mogelpackung?

Das geplante Anti-Abzocke-Gesetz soll Internet-User vor dem Abmahnwahn schützen. Dennoch bezweifeln Verbraucherschützer und Oppositionspolitiker die Effizienz des neuen Gesetzes.

Immer mehr Inkassofirmen versuchen mit unlauteren Mitteln Online-Shoppern Geld aus der Tasche zu ziehen. 2011 waren laut Verbraucherzentrale von 4.000 Beschwerden privater Internetnutzer 99% berechtigt.

Immer mehr Inkassofirmen versuchen mit unlauteren Mitteln Online-Shoppern Geld aus der Tasche zu ziehen. 2011 waren von 4.000 Beschwerden privater Internetnutzer 99% berechtigt.

Mit einem neuen Anti-Abzocke-Gesetz will die Bundesregierung verhindern, dass private Internetnutzer von Anwälten auch weiterhin übertrieben teure erste Abmahnungen zugestellt bekommen und mehr Transparenz bei Inkasso-Vollzügen erwirken. Außerdem soll unerlaubte Telefonwerbung mit bis zu 300.000,- € deutlich härter bestraft werden.

Doch Verbraucherschützer zeigen sich sehr skeptisch und glauben nicht, dass dadurch die Abzocke im Internet beendet werden kann, weil das Gesetz den Anwälten zu viele Schlupflöcher bietet. Auch der grüne Verbraucherschutzminister von Baden-Württemberg Bonde ist nicht zufrieden mit dem Anti-Abzocke-Gesetz und fordert Nachbesserungen.

Verbraucherschützer unzufrieden mit Anti-Abzocke-Gesetz

Eines der größten Probleme für private Nutzer im Internet ist der Umstand, dass sie übertrieben teure erste Abmahnungen von Anwälten zugestellt bekommen, wenn sie Bilder oder Musik illegal heruntergeladen haben. Die Bundesregierung will diese Problematik nun mit einem neuen Gesetz angehen. Das Anti-Abzocke-Gesetz sieht vor, dass die erste Abmahnung maximal die Höhe von 155,30 € erreichen darf.

Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn beim konkreten Fall besondere Umstände vorliegen. Eben diese Regelung für den Ausnahmefall stößt bei Verbraucherschützern auf scharfe Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nämlich ermittelt, dass sich diese Regelung für den Ausnahmefall immerhin auf 75 % aller Fälle anwenden lasse.

Somit wäre der Ausnahmefall der Normalfall und der vzbv-Vorstandsvorsitzende Gerd Billen bezeichnet das Anti-Abzocke-Gesetz der Bundesregierung daher als“Mogelpackung€˜. Billen verlangt von der Bundesregierung, die Schlupflöcher für Anwälte zu schließen.

Verbraucherschutzminister von Baden-Württemberg kritisiert Anti-Abzocke-Gesetz

Der vzbv ist bei seiner Kritik am Anti-Abzocke-Gesetz nicht alleine. Auch Alexander Bonde (Grüne), der Verbraucherschutzminister von Baden-Württemberg ist, gehört zu den Kritikern des Gesetzes. Er ist der Meinung, dass das Gesetz im Kampf gegen Abzocke im Internet keine große Hilfe ist. Auch er sieht die Gefahr, dass Anwälte, die übertrieben teure Abmahnungen an private Internetnutzer zustellen wollen, aufgrund des Gesetzes zu viele Schlupflöcher haben.

Bonde will nun die schwarz-gelbe Bundesregierung in die Verantwortung nehmen und plant, über den Bundesrat Druck auf diese auszuüben, damit sie Nachbesserungen am Anti-Abzocke-Gesetz vornimmt. Bonde gehört der grün-roten Landesregierung von Baden-Württemberg an und will im Bundesrat Verbesserungsvorschläge einbringen.

Diese Vorschläge beinhalten unter anderem niedrigere Abmahnkosten und weniger Schlupflöcher für Abmahnanwälte. Bondes Chancen auf Erfolg im Bundesrat stehen nicht so schlecht, denn SPD und Grüne stellen seit der Landtagswahl in Niedersachsen zu Beginn dieses Jahres im Bundesrat die Mehrheit.