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Berufsrechtsschutz
Eine Berufsrechtsschutzversicherung wird als Bestandteil der Privat-Rechtsschutzversicherung (und nur mit dieser gemeinsam) abgeschlossen. Das heißt, es gibt zwar die Privat-Rechtsschutzversicherung auch allein, aber nicht die Berufsrechtsschutzversicherung. Sie schützt bei einem Streitfall, beispielsweise mit dem Arbeitgeber; auch Selbstständige profitieren von ihr.
Berufsrechtsschutzversicherung: Vorteile für Arbeitnehmer
Abhängige Beschäftigte benötigen ganz besonders eine Berufsrechtsschutzversicherung aufgrund einer Besonderheit des Arbeitsrechts: Im Streitfall, meist bei Kündigungsschutzklagen, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ersten Instanz in jedem Fall die Kosten. Auch der Gewinner zahlt die Hälfte dessen, was der Streitfall vor Gericht an Auslagen verursacht hat.
Diese Regelung wurde getroffen, um Prozesslawinen bei jeder noch so berechtigten Kündigung zu vermeiden. Sie hält jedoch Arbeitnehmer häufig auch vom (berechtigten) Prozessieren ab, wenn der Arbeitgeber eher willkürlich eine Kündigung ausgesprochen hat.
Gerade für Wiedereinstellungsklagen oder den Kündigungsschutz ist daher die Berufsrechtsschutzversicherung besonders wichtig. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten tendieren Arbeitgeber kurzfristig dazu, Personal abzubauen, auch wenn das betrieblich eher nicht bedingt ist. Es werden dann Gründe gefunden, zum Beispiel in der Person oder der Arbeitsleistung des Beschäftigten, gegen welche es lohnt, vorzugehen. Hier bietet die Berufsrechtsschutzversicherung eine enorme Hilfe.
Geltungsbereich der Berufsrechtsschutzversicherung
Ebenso wie die Privat-Rechtsschutzversicherung gilt auch eine Berufsrechtsschutzversicherung europaweit; auf Wunsch und mit entsprechender Police auch weltweit. Da sich ein Streitfall stets anbahnt, übernimmt die Berufsrechtsschutzversicherung entweder die außergerichtlichen Kosten für einen Vergleich oder bietet über eigene Anwälte eine Mediation an oder schaltet einen Mediator ein.
Es kann jedem Berufstätigen der Abschluss der Berufsrechtsschutzversicherung empfohlen werden, denn 20 % aller Schadensfälle im Rechtsschutz beziehen sich allein auf diesen Bereich.
Auch Selbstständige können sich hinsichtlich ihrer rein beruflichen Tätigkeit, etwa als Handwerker oder Berater, entsprechend versichern. Allerdings ist der Firmenrechtsschutz aus der reinen Berufsrechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Dieser wird gesondert abgesichert; empfohlen wird die Kombination beider Bereiche. Diese sind zwar deckungsgleich, jedoch nicht identisch. Ein Handwerksmeister benötigt als ausübender Handwerker einen Berufsrechtsschutz, als Firmenchef einen Firmenrechtsschutz. Der Streitfall als ausübender Dachdecker oder Klempner kann und wird ganz anders gelagert sein als derjenige des verantwortlichen Unternehmers.