Depot-Vergleich 2026: das richtige Wertpapierdepot finden
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Wie wir unser Geld verdienen

Depot-Vergleich

Ein Depot kostet je nach Anbieter ein Vielfaches – der beworbene Ordergrundpreis sagt darüber am wenigsten aus. Unser Depot-Vergleich zeigt, aus welchen Posten die Kosten tatsächlich bestehen, welcher Anbietertyp zu welchem Anlegerprofil passt und was das PFOF-Verbot seit Juli 2026 für Ihre Ordergebühren bedeutet. Dazu: Depot eröffnen und wechseln ohne Steuerfallen, Vorabpauschale und Freistellungsauftrag, Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.
Geschrieben von
Erkan Boga
21 Depotkonten
Sortieren nach:
Traders Place Depot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
Guthabenzins
1,75 %
3 % auf Kredit
Kostenlose Trades: Aktien, Fonds, ETFs für Order über 500 € / gettex
Guthabenzinsung auf Verrechnungskonto
Kostenlose Sparpläne für ETF, Aktien & Fonds
Funktionen
Software & App
Apple App
Android App
Zinsen auf GirokontoguthabenDie Zinsen werden auf das Guthaben des Girokontos gezahlt, ein zusätzliches Tagesgeldkonto ist nicht erforderlich.
Trade Republic Depot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
1 €
Guthabenzins
2,4 %
Keine Depotführungsgebühren und Orderprovisionen
Über 2.770 kostenlose ETF-Sparpläne
Über 3.000 kostenlose Aktien-Sparpläne
Einfach zu bedienende App
Unkomplizierte Handhabung
Bindung an Lang & Schwarz Exchange
Funktionen
Software & App
Apple App
Android App
finanzen.net Zero Depot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
Guthabenzins
0 %
3 % auf Kredit
Kostenlose Wertpapierorder über 500 €
Kostenlose Depotführung
Sparpläne ohne Transkationgebühren
Als Börsenplatz steht nur Gettex zur Verfügung
Funktionen
Software & App
Apple App
Android App
comdirect Depot
Depotführung p.a.
23,40 €
Orderkosten
4,90 € + 0,25 %
Guthabenzins
0 %
Viele Handelbare Produkte: Aktien, ETFs, Forex, Fonds, Anleihen, Optionen, Futures, Kryptowährungen, etc.
Zugang zu verschiedenen deutschen, europäischen und Überseemärkten
Benutzerfreundliche mobile App für den Handel unterwegs
Trotz relativ hoher Handelsgebühren, ist die Gebührenstruktur klar und transparent
Funktionen
Software & App
Apple App
Android App
Commerzbank DirektDepot
Verwahrkosten
0,175 %
Orderkosten
4,90 € + 0,25 %
Guthabenzins
0 %
Handelbare Produkte: Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, Derivate, etc
Persönliche Beratung: Möglichkeit, persönliche Beratung in Filialen zu erhalten.
Einfache Integration mit anderen Commerzbank-Produkten wie Girokonto, Kreditkarten etc
Mobiles Trading: Bequemer Zugriff auf das Depot über mobile Apps
Im Vergleich zu Discount-Brokern recht hohe Gebühren
Funktionen
Software & App
Apple App
Android App
Consorsbank Wertpapierdepot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
3,95 € + 0,08 %
Guthabenzins
0 %
Handelbare Produkte: Aktien, Anleihen, CFDs, ETCs, ETFs, Fonds, Futures, Optionen, etc.
Handelsplattformen: Active Trader, Active Trader Pro, Future Trader, Premium Trader, etc.
Kontoeröffnung ohne Mindesteinzahlung möglich
Kundendienst von Montag bis Sonntag von 07:00 bis 22:30
Sehr unübersichtliche Preisstruktur mit 11 Staffelungen
Funktionen
Software & App
Apple App
Android App
DKB Depot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
10 €
Guthabenzins
0 %
Kostenlose Depotführung: Keine jährlichen Gebühren für die Depotverwaltung
Transparente Preisstruktur: Klare und verständliche Gebührenstruktur ohne versteckte Kosten
Günstige Ordergebühren: Attraktive Konditionen für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren
Sicherheit: Hohe Sicherheitsstandards beim Online-Banking und bei der Depotführung.
Online-Benutzeroberfläche ist im Vergleich recht wenig intuitiv und modern
Funktionen
Software & App
Apple App
Android App
ING Direkt-Depot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
4,90 € + 0,25 %
Guthabenzins
2,5 %
Handelbare Produkte: Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen, Zertifikate, etc.
Transparente Gebühren: Keine versteckten Gebühren, alle Kosten sind klar auf der Website aufgeführt
Mobiles Handeln: Handeln über mobile Geräte ohne zusätzliche Softwareinstallation
Funktionen
Software & App
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Android App
Scalable Free Broker
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
0,99 €
Guthabenzins
2,5 %
3 % auf Kredit
0 € für Sparplanausführungen
Keine Mindesteinlage erforderlich
Einfache und schnelle Kontoeröffnung
Keine zusätzlichen Kosten wie Depotgebühren oder Pauschalgebühren Dritter
Funktionen
Software & App
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Android App
Scalable Prime+ Broker
Depotführung p.a.
59,88 €
Orderkosten
Guthabenzins
2,5 %
3 % auf Kredit
0 € für Trades ab einem Volumen von 250 €
0 € für Sparplanausführungen
Erstellung von unbegrenzten Portfoliogruppen
Möglichkeit, unbegrenzt viele Preisalarme einzurichten
Funktionen
Software & App
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justTRADE Depot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
Guthabenzins
0 %
Provisionsfreier Handel: Handel ohne Orderprovision
Breites Angebot an Handelsinstrumenten
JustTrade bietet kostenlos Echtzeitkurse an
Keine Aktien-Sparpläne
Funktionen
Software & App
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CapTrader Traderkonto
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
0,1 %
Guthabenzins
0,492 %
4,492 % auf Kredit
Sehr günstige Orderkosten
US Aktien ab 1 Cent pro Aktie direkt in den USA handeln
Deutsche Aktien & ETFs ab 2,00 EUR pro Order
2.000 Euro Mindesteinlage
Auszahlungen kostenpflichtig
Funktionen
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Maxblue Depot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
Guthabenzins
0 %
Viele Handelbare Produkte: Aktien, Anleihen, Investmentfonds, ETFs, etc.
Wettbewerbsfähige Gebühren und Provisionen
Fortschrittliche mobile App für einfacheren Zugang zu Investitionen
Begrenzter Umfang an Handelswerkzeugen im Vergleich zu anderen Brokern
Funktionen
Postbank Wertpapierdepot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
9,95 €
Guthabenzins
0 %
Kostenlose Depotführung
Zugang zu nationalen und internationalen Börsen: Handel an wichtigen deutschen und internationalen Börsen
Persönliche Beratung in Filialen oder über den Kundenservice
Im Vergleich zu Discount-Brokern hohe Ordergebühren
Unübersichtliche Preisstruktur mit 6 Staffelungen
Funktionen
Software & App
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Android App
TARGOBANK Direkt-Depot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
0,25 %
Guthabenzins
0 %
Depotführung für das Direkt-Depot ist kostenlos
Neukunden handeln außerbörslich dauerhaft für 4,90 € pro Order
Bis zu 50% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei vielen Fonds
Kostenloser Depotwechsel-Service: Einfache und schnelle Übertragung des Depots
Hohe Ordergebühren von min. 8,90 € und max. 34,90 €
Auswahl an ETF-Sparpläne ist eingeschränkt
Funktionen
Software & App
Apple App
Android App
1822direkt Wertpapierdepot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
4,90 € + 0,25 %
Guthabenzins
2,8 %
Kostenlose Depotführung
Günstige Ausführung von Sparplänen auf eine Vielzahl von ETFs, Aktien & Fonds
Umfangreichen Auswahl an Wertpapieren wie Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs und Zertifikaten
Im Vergleich zu Discount-Brokern hohe Ordergebühren
Funktionen
Software & App
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Android App
Freedom24 All-inclusive
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
1,20 € + 0,5 %
Guthabenzins
0 %
Kostenlose Depotführung
Zugang zu Xetra, US-Börsen, Optionen & Futures
1.500+ ETFs handelbar
D-Account: Hohe Zinsen auf ungenutzte Guthaben
CySEC-reguliert, bei der BaFin registriert (Tochter der börsennotierten Freedom Holding Corp.)
Persönlicher Assistent inklusive
Funktionen
Software & App
Apple App
Android App
Freedom24 Smart
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
2 €
Guthabenzins
0 %
Kostenlose Depotführung
Günstige Orders: 2 € + 0,02 € je Aktie
Zugang zu Xetra, US-Börsen, Optionen & Futures
1.500+ ETFs handelbar
D-Account: Hohe Zinsen auf ungenutzte Guthaben
CySEC-reguliert, bei der BaFin registriert (Tochter der börsennotierten Freedom Holding Corp.)
Funktionen
Software & App
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LYNX Depot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
0,14 %
Guthabenzins
0 %
5,309 % auf Kredit
Handelbare Produkte: Aktien, ETFs, Forex, Fonds, Anleihen, Optionen, Futures, CFDs, Kryptowährungen, etc
Zugang zu den meisten globalen Börsen
Demo-Konto verfügbar: Möglichkeit, die Plattform und ihre Funktionen vor dem echten Handel zu testen
Mehrere Basiswährungen für Konten: Unterstützung für beliebte Währungen wie USD, EUR und GBP
Funktionen
Software & App
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S Broker Depot
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
0,95 €
Guthabenzins
0 %
Zugang zu nationalen und internationalen Börsen: Handel an wichtigen deutschen und internationalen Börsen
Zugriff auf Realtime-Kurse ohne zusätzliche Kosten
Breite Auswahl an Sparplänen, einschließlich kostenloser Sparpläne für ausgewählte ETFs
Funktionen
Software & App
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Smartbroker+
Depotführung p.a.
0 €
Orderkosten
Guthabenzins
1,75 %
6,88 % auf Kredit
Hohe Gebührentransparenz
Sehr schnelle Kontoeröffnung
Große Auswahl an Wertpapieren
Kein Demokonto
Funktionen
Software & App
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Android App

Ein Wertpapierdepot ist das Konto, auf dem Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen verwahrt werden – und der Preis dafür unterscheidet sich zwischen den Anbietern um ein Vielfaches. Diese Seite zeigt, aus welchen Posten die Depotkosten bestehen, welcher Anbietertyp zu welchem Anlegerprofil passt, was seit dem 1. Juli 2026 durch das neue PFOF-Verbot (Verbot von Zuwendungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen) anders ist und welche Steuer- und Sicherheitsregeln vor der ersten Order zählen. 2025 legten nach Erhebung des Deutschen Aktieninstituts 14,11 Mio. Menschen in Deutschland Geld in Aktien, Aktienfonds oder ETFs an – 19,9 % der Bevölkerung ab 14 Jahren. Der Zuwachs von zwei Millionen ist allerdings zu relativieren: Erstmals wurden Sparerinnen und Sparer mit vermögenswirksamen Leistungen mitgezählt; ohne diesen Effekt wären es 13,7 Mio.

Depot-Vergleich 2026: Wertpapierdepots mit Kosten, Sparplänen und Handelsplätzen

Was dieser Vergleich zeigt – und was nicht

Sie sehen die Depots unserer Partnerbanken, also einen Marktausschnitt und keine Vollmarktabdeckung. Die Konditionen pflegen wir selbst und versehen sie mit einem Stand-Datum. Schließen Sie über einen Anbieter-Link ab, erhalten wir unter Umständen eine Provision – auf Auswahl und Bewertung hat das keinen Einfluss, siehe unseren Ethik-Kodex.

Depotkosten lesen: die sechs Posten, auf die es ankommt

Der beworbene Ordergrundpreis ist selten der Betrag, der am Ende abgebucht wird. Diese sechs Posten entscheiden über die tatsächlichen Kosten:

Kostenposten eines Wertpapierdepots und ihre Bedeutung je Anlegertyp
Kostenposten Worauf Sie achten sollten Besonders wichtig für
Depotführungsgebühr „Kostenlos“ hängt oft an Bedingungen: Mindestzahl an Orders, laufender Sparplan, Gehaltseingang oder Mindestbestand. Entfällt die Bedingung, greift der Grundpreis. alle, besonders inaktive Depots
Ordergebühr Meist Grundpreis plus prozentuale Provision, begrenzt durch Mindest- und Höchstpreis. Erst die Kombination ergibt die Kostenquote. Vieltrader, große Ordervolumen
Handelsplatzentgelt Kommt zur Ordergebühr hinzu und unterscheidet sich je Börse; außerbörslicher Direkthandel ist häufig günstiger. alle
Fremdkostenpauschale Weitergabe von Entgelten Dritter, vor allem bei Auslandsorders, Auslandsdividenden und Kapitalmaßnahmen. Anleger mit Auslandswerten
Sparplangebühr Pauschal je Ausführung oder prozentual vom Sparbetrag. Kostenfreie ETF-Aktionen sind oft befristet und auf eine Auswahlliste beschränkt. ETF-Sparer
Spread und Ausführungsqualität Die Spanne zwischen An- und Verkaufskurs heißt nicht „Gebühr“, kostet aber Geld – gerade bei engen Nebenwerten und außerhalb der Haupthandelszeiten. alle, besonders bei kleinen Ordern
Konkrete Preise der einzelnen Anbieter stehen in unserem Vergleich oben. Stand der Systematik: 04.08.2026.

Die belastbare Gesamtzahl liefert Ihnen der Broker vor jeder Order: Er muss Sie rechtzeitig über alle Kosten und Nebenkosten der Dienstleistung und des Finanzinstruments informieren, einschließlich Zahlungen Dritter (§ 63 Abs. 7 WpHG). Diese Ex-ante-Kosteninformation nennt die echte Kostenquote – lesen Sie sie einmal bewusst, statt sich am Werbepreis zu orientieren.

Modellrechnung: warum der Grundpreis allein nichts sagt

Angenommen, ein Depot berechnet 5 € Grundpreis plus 0,25 % vom Ordervolumen. Bei einer Order über 1.000 € sind das 7,50 € oder 0,75 % – bei 10.000 € sind es 30 €, aber nur 0,30 %. Ein reiner Festpreis von 1 € je Order wäre im ersten Fall siebeneinhalbmal, im zweiten Fall dreißigmal günstiger. Rechnen Sie deshalb immer mit Ihrer typischen Ordergröße, nicht mit dem Listenpreis.

Oft übersehen wird das Verrechnungskonto, über das Käufe, Verkäufe und Ausschüttungen laufen. Maßstab für eine faire Guthabenverzinsung ist die Einlagefazilität der EZB – der Zins, zu dem Banken Geld über Nacht bei der Notenbank parken. Sie liegt seit dem 17.06.2026 bei 2,25 %. Wer deutlich weniger zahlt, verdient an Ihrer Liquidität mit; wie stark sich das über die Jahre auswirkt, zeigt unser Zinsrechner.

Neu seit 1. Juli 2026: Was das PFOF-Verbot für Ihre Depotkosten bedeutet

Hinter besonders günstigen Ordermodellen stand jahrelang das Payment for Order Flow: Der Broker leitete Kundenaufträge an einen bestimmten Handelsplatz weiter und erhielt dafür eine Rückvergütung. Auf EU-Ebene ist das verboten; für Broker mit Sitz im Inland und Kunden im Inland galt nach § 138a WpHG eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026. Seit dem 1. Juli 2026 gilt das Verbot also auch hier. Die BaFin veröffentlichte am 22.07.2026 eine Aufsichtsmitteilung mit Dos and Don’ts; Ziel ist eine bessere Ausführungsqualität und die Vermeidung von Interessenkonflikten.

Verboten sind dabei Rückvergütungen Dritter für die Weiterleitung von Orders – nicht der Eigenhandel eines Handelspartners als solcher. Für Sie heißt das: Eine Einnahmequelle, mit der Nulltarif-Modelle quersubventioniert wurden, fällt weg. Breite Preiserhöhungen sind bisher nicht angekündigt, Anpassungen der Preismodelle aber möglich. Achten Sie deshalb nicht nur auf den Ordergrundpreis, sondern auch darauf, an welchen Handelsplätzen Ihr Broker ausführt.

Welches Depot passt zu Ihnen?

Die drei Anbietertypen im Profil
Anbietertyp Stärken Schwächen
Filialbank Persönliche Ansprechpartner vor Ort, Beratung, Depot und Konto beim selben Institut. Regelmäßig die höchsten Depot- und Ordergebühren, oft Beratungsprovisionen in den Produkten.
Direktbank Breites Wertpapieruniversum, viele Handelsplätze, große Sparplanauswahl, ausgereifte Steuerabwicklung. Konditionen häufig an Bedingungen geknüpft, Preisstruktur komplexer als beworben.
Neobroker Sehr niedrige Ordergebühren, schlanke App, schnelle Eröffnung. Meist wenige Handelsplätze, eingeschränktes Angebot bei Anleihen und Auslandswerten, Service überwiegend digital.
Typische Merkmale der Kategorien, keine Aussage über einzelne Anbieter. Stand: 04.08.2026.

Welcher Kostenposten zählt, hängt vom Anlagestil ab. Wer breit gestreut kauft und liegen lässt, achtet vor allem auf Depotführungsgebühr und Handelsplatzentgelt – die Ordergebühr fällt bei wenigen Transaktionen kaum ins Gewicht. Wer monatlich in ETFs spart, prüft die Sparplangebühr und die Zahl der dauerhaft kostenfreien Sparpläne, denn dieser Posten wiederholt sich zwölfmal im Jahr. Wer häufig handelt, rechnet Ordergebühr, Handelsplatzentgelt und Spread zusammen.

Zusammenveranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein Gemeinschaftsdepot mit gemeinsamem Freistellungsauftrag führen – nur bei ihnen greift der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 Satz 2 EStG). Für unverheiratete Paare gilt das nicht; sie fahren mit getrennten Depots besser, weil Einzahlungen auf ein gemeinsames Depot außerdem Schenkungsteuerfragen aufwerfen können. Junior-Depots laufen auf den Namen des Kindes – das Vermögen gehört dann rechtlich dem Kind und ist bei BAföG oder Sozialleistungen anrechenbar. Ein Zweitdepot lohnt sich, wenn Sie Tranchen desselben Wertpapiers getrennt halten wollen (siehe FIFO weiter unten). In Arbeit ist zudem ein gefördertes Altersvorsorgedepot für Kinder: Der Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes vom 21.07.2026 sieht 10 € Monatsförderung für Kinder von 6 bis 18 Jahren vor. Das Gesetz soll zum 01.01.2027 in Kraft treten, erstmals angewendet aber schon für das Kalenderjahr 2026 – die Förderung würde also rückwirkend gezahlt. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch (Stand: 04.08.2026).

Depot eröffnen: Legitimation, Freistellungsauftrag, typische Fehler

Die Eröffnung dauert online meist eine Viertelstunde. Voraussetzung sind Volljährigkeit oder – beim Kinderdepot – die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, ein deutscher Wohnsitz, die Steuer-Identifikationsnummer und ein Ausweisdokument für die Legitimation per Video- oder Postident. Danach folgt eine Abfrage zu Kenntnissen und Erfahrungen, aus der der Broker Ihre Handelsberechtigungen ableitet.

Erledigen Sie den Freistellungsauftrag direkt bei der Eröffnung. Er ist nur mit Ihrer Steuer-Identifikationsnummer wirksam, bei einem gemeinsamen Auftrag zusätzlich mit der des Ehegatten (§ 44a Abs. 2 und 2a EStG). Bei geringem Gesamteinkommen ist die Nichtveranlagungs-Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamts die Alternative; sie gilt höchstens drei Jahre und endet immer zum Jahresende.

Die drei häufigsten Fehler bei der Eröffnung

Erstens: kein oder ein falsch aufgeteilter Freistellungsauftrag – die Summe aller Aufträge über alle Banken darf den Pauschbetrag nicht überschreiten, ungenutzte Anteile verfallen faktisch bis zur Steuererklärung. Zweitens: ein Verrechnungskonto ohne Deckung, auf dem im Januar die Vorabpauschale abgebucht wird. Drittens: die Kirchensteuerfrage ignorieren – seit 2015 rufen Banken das Kirchensteuermerkmal automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab, es sei denn, Sie hinterlegen dort einen Sperrvermerk; dann müssen Sie die Kirchensteuer selbst erklären.

Depot wechseln: kostenlos, aber mit drei Steuerfallen

Für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot darf Ihre Bank kein Entgelt verlangen. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt, weil der Übertrag weder Verwahrung noch Verwaltung und damit keine im Depotvertrag geschuldete Leistung ist (BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az. XI ZR 200/03). Fremdspesen ausländischer Lagerstellen dürfen dagegen weitergereicht werden. Drei Punkte entscheiden darüber, ob der Wechsel steuerlich sauber läuft:

  • Eigentümerwechsel: Übertragen Sie Papiere in das Depot Ihres Partners oder Kindes, gilt das für den Kapitalertragsteuerabzug als Veräußerung – die Bank versteuert die stillen Reserven, obwohl nichts verkauft wurde (§ 43 Abs. 1 Satz 4 EStG). Melden Sie der Bank ausdrücklich, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt, unterbleibt der Abzug; die Bank meldet den Vorgang dann bis zum 31. Mai des Folgejahres dem Finanzamt.
  • Verlusttöpfe: Bei einem vollständigen Übertrag aller Positionen muss die alte Bank der neuen den nicht ausgeglichenen Verlust mitteilen – aber nur, wenn Sie das ausdrücklich verlangen; fordern Sie das im Übertragsauftrag mit an. Eine Verlustbescheinigung wird dann nicht mehr erteilt (§ 43a Abs. 3 Satz 6 EStG). Bei einem Teilübertrag bleibt der Topf bei der alten Bank. Wollen Sie Verluste bei Bank A mit Gewinnen bei Bank B verrechnen, muss der Antrag auf Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres vorliegen – er ist unwiderruflich, und die Frist lässt sich nicht nachholen.
  • FIFO-Prinzip: Bei sammelverwahrten Wertpapieren gelten die zuerst angeschafften Stücke als zuerst verkauft (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG). Sie können sich die steuerlich günstige Tranche nicht aussuchen. Wer das steuern will, kauft neue Tranchen in einem zweiten Depot.

Steuern im Depot: was die Bank abführt und was Sie selbst steuern

Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungsteuer an (§ 32d Abs. 1 EStG), dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer selbst. Die Soli-Freigrenze, die den Zuschlag für die meisten Steuerzahler abgeschafft hat, gilt hier ausdrücklich nicht: Sie betrifft nur die veranlagte Einkommensteuer, nicht den Kapitalertragsteuerabzug. Auf Depoterträge zahlt daher praktisch jeder den vollen Soli.

Gesamtbelastung von Kapitalerträgen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags
Situation Gesamtbelastung
Ohne Kirchensteuer 26,375 %
Mit 8 % Kirchensteuer (Bayern, Baden-Württemberg) 27,82 %
Mit 9 % Kirchensteuer (übrige Bundesländer) 27,99 %
Berechnet nach § 32d Abs. 1 EStG und §§ 3, 4 SolZG 1995. Bei Kirchensteuerpflicht mindert sich die Abgeltungsteuer, deshalb liegt die Summe unter 25 % plus Soli plus Kirchensteuer. Stand: 04.08.2026.

Steuerfrei bleiben Erträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € je Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehegatten 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG) – aber nur, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Bei mehreren Banken teilen Sie den Betrag auf; tatsächliche Werbungskosten sind daneben nicht abziehbar.

Vorabpauschale 2026: die Abbuchung am 4. Januar 2027

Thesaurierende Fonds schütten nichts aus – trotzdem greift der Fiskus jährlich zu. Grundlage ist der Basisertrag: Rücknahmepreis am Jahresanfang mal 70 % mal Basiszins (§ 18 InvStG). Für 2026 hat die Deutsche Bundesbank aus den Zinsstrukturdaten zum 2. Januar einen Basiszins von 3,20 % errechnet, veröffentlicht im BMF-Schreiben vom 13.01.2026. Das liegt deutlich über den Vorjahren (2023: 2,55 %, 2024: 2,29 %, 2025: 2,53 %) – die Belastung fällt für 2026 also spürbar höher aus. Der Basisertrag ist dabei auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt (§ 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG); in einem Verlustjahr fällt keine Vorabpauschale an.

Rechenbeispiel: 10.000 Euro in einem thesaurierenden Aktien-ETF

Basisertrag: 10.000 € × 0,70 × 3,20 % = 224,00 €. Nach Abzug der 30-prozentigen Teilfreistellung für Aktienfonds bleiben 156,80 € steuerpflichtig. Darauf 25 % Kapitalertragsteuer = 39,20 €, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (2,16 €) = 41,36 € Steuer – die mit einem Freistellungsauftrag innerhalb des Sparer-Pauschbetrags vollständig entfällt. Voraussetzung für den vollen Betrag ist, dass der Wert der Anteile im Jahr 2026 um mindestens 224,00 € gestiegen ist: Der Basisertrag ist auf den Wertzuwachs des Jahres begrenzt (§ 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG). Eigene Berechnung nach §§ 18, 20 InvStG und § 32d EStG, Stand: 04.08.2026.

Sorgen Sie für Deckung auf dem Verrechnungskonto

Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen – laut BMF-Schreiben am 4. Januar 2027. Die Bank bucht die Steuer dann automatisch vom Verrechnungskonto ab, auch wenn Sie keinen Cent verkauft haben. Ist das Konto nicht gedeckt, drohen Dispozinsen oder im Extremfall der Verkauf von Anteilen. Bei stark gestiegenen Depotwerten und dem hohen Basiszins 2026 fallen die Beträge spürbar höher aus als in den Vorjahren.

Teilfreistellung und Verlustverrechnung

Weil Fonds auf Ebene des Fondsvermögens bereits besteuert werden, bleibt ein Teil der Erträge im Privatvermögen steuerfrei – und zwar bei Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinnen gleichermaßen (§ 20 InvStG).

Teilfreistellungssätze für Fondserträge im Privatvermögen
Fondsart Teilfreistellung
Aktienfonds (mehr als 50 % Kapitalbeteiligungen) 30 %
Mischfonds (mindestens 25 % Kapitalbeteiligungen) 15 %
Immobilienfonds 60 %
Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80 %
Quelle: § 20 Abs. 1–3 InvStG 2018, Fondskategorien nach § 2 Abs. 6 und 7 InvStG 2018. Unverändert seit dem 01.01.2018.

Verluste aus Aktienverkäufen dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden – dafür führt die Bank einen eigenen Aktienverlusttopf (§ 20 Abs. 6 EStG). Alle übrigen Kapitalerträge laufen im allgemeinen Verlusttopf zusammen; eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist ausgeschlossen. Wichtig, weil viele Ratgeberseiten es noch falsch schreiben: Der frühere Deckel von 20.000 € für Verluste aus Termingeschäften und Forderungsausfällen ist durch das Jahressteuergesetz 2024 ersatzlos aufgehoben worden und steht im geltenden Gesetzestext nicht mehr; die Banken mussten das spätestens zum 01.01.2026 im Steuerabzug umsetzen.

Wie sicher ist Ihr Depot?

Hier werden drei völlig verschiedene Schutzmechanismen regelmäßig verwechselt. Sauber getrennt sieht es so aus.

Ihre Wertpapiere gehören Ihnen

Die BaFin formuliert es eindeutig: Aktien, Zertifikate und Fondsanteile fallen nicht unter die Einlagensicherung, „sie sind aber Eigentum der Kundinnen und Kunden und werden von der Bank … verwahrt“. Wird die Bank insolvent, können Sie die Herausgabe verlangen oder das Depot auf ein anderes Institut übertragen, solange die Papiere nicht als Kreditsicherheit dienen – juristisch ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO. Der oft gelesene Begriff „Sondervermögen“ ist dafür falsch: Er bezeichnet nach § 92 KAGB das Fondsvermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, nicht Ihr Aktiendepot.

Das Verrechnungskonto ist eine Einlage

Dafür greift die gesetzliche Einlagensicherung mit 100.000 € je Kundin oder Kunde und Institut (§ 8 EinSiG). Für sechs Monate nach Gutschrift sind bis zu 500.000 € geschützt, wenn das Geld aus bestimmten Lebensereignissen stammt – etwa aus dem Verkauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie, einer Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz, einer Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung oder dem Renteneintritt (§ 8 Abs. 2 und 3 EinSiG). Eine Erbschaft zählt ausdrücklich nicht dazu: Geerbtes Geld ist auch in den ersten sechs Monaten nur bis zur regulären Deckungssumme geschützt. Kunden privater Banken schützt zusätzlich der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken: seit dem 01.01.2025 mit 8,75 % der einlagensicherungsrelevanten Eigenmittel der jeweiligen Bank, absolut gedeckelt auf 3 Mio. € je natürlicher Person und Institut. Ab 2030 sinkt diese Obergrenze planmäßig auf 1 Mio. € (Stand: 04.08.2026). Wie der Schutz bei reinen Guthaben wirkt, erklären wir auf unseren Seiten zu Festgeld und Girokonto.

Die Anlegerentschädigung ist der Sonderfall

Sie sichert 90 % der Forderungen aus Wertpapiergeschäften, höchstens 20.000 € (§ 4 Abs. 2 AnlEntG, Stand: 04.08.2026). Sie greift, wenn die Bank einen Verkaufserlös nicht mehr gutschreiben oder gekaufte Papiere nicht mehr liefern kann – nicht für die verwahrten Wertpapiere selbst, die ohnehin Ihnen gehören.

Risiko verstehen, bevor Sie die erste Order aufgeben

Die BaFin schreibt zu Aktien: „Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig, kann die Aktie sogar wertlos werden und das von Ihnen investierte Geld wäre verloren.“ Und weiter: „Deshalb sollten Sie nicht Ihr gesamtes Vermögen in die Aktien eines einzigen Unternehmens stecken. Streuen Sie Ihr Geld in verschiedene Papiere, um das Risiko zu mindern.“ Die Zugehörigkeit zu einem großen Index schützt davor nicht – die Wirecard AG war DAX-Mitglied, als sie am 25.06.2020 beim Amtsgericht München Insolvenz anmeldete (Az. 1542 IN 1308/20). Streuung über viele Titel senkt das unternehmensspezifische Risiko; das Marktrisiko bleibt.

Eine Stop-Loss-Order garantiert keinen Verkaufskurs

Im Marktmodell der Deutschen Börse für Xetra heißt es zur Stop Market Order: Sobald das vorgegebene Stop Limit erreicht ist, wird die Order „automatisch als unlimitierte Kauf- bzw. Verkaufsorder in das Orderbuch gestellt“. Unlimitiert bedeutet: Ausgeführt wird zum nächsten verfügbaren Kurs. Öffnet ein Wert nach einer Gewinnwarnung 20 % tiefer, verkaufen Sie dort – nicht an Ihrer Marke. Wer das vermeiden will, nutzt eine Stop-Limit-Order, die als limitierte Order ins Buch geht; dafür kann sie unausgeführt bleiben. Eine Trailing-Stop-Order ist technisch eine Stop Market Order mit dynamischem Stop Limit und hat dasselbe Ausführungsrisiko.

Auch Dividenden sind kein Zusatzgeschenk. Der Anspruch entsteht mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung und ist am dritten darauffolgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 AktG). Ab dem Ex-Tag wird die Aktie ohne Dividendenanspruch gehandelt und der Kurs rechnerisch um den Ausschüttungsbetrag reduziert – Börsenusance, keine Rechtsvorschrift. Wirtschaftlich wandert Depotwert in sofort steuerpflichtiges Bargeld. Eine hohe Dividende sagt etwas über die Vergangenheit aus, sie ist keine Prognose.

Zur Renditeerwartung nennt das Deutsche Aktieninstitut für einen DAX-Sparplan der vergangenen 20 Jahre knapp 9 % pro Jahr; aus 50 € monatlich und 12.000 € Gesamteinzahlung wären demnach gut 32.000 € geworden. Das ist eine Rückschau, keine Zusage. Die BaFin hält dagegen: „Je höher die versprochene Rendite, desto größer das Risiko eines Kapitalverlusts“ (Einmaleins der Geldanlage) – und speziell zu Aktien: „Die Kosten sind sicher, die Rendite nicht“.

Checkliste: zehn Punkte vor der Depoteröffnung

  • Depotführungsgebühr geprüft – und die Bedingungen, unter denen sie entfällt?
  • Ordergebühr mit Ihrer typischen Ordergröße durchgerechnet, inklusive Mindest- und Höchstpreis?
  • Handelsplatzentgelte und verfügbare Börsenplätze verglichen?
  • Sparplangebühr geprüft – kostenfreie ETFs dauerhaft oder nur befristet?
  • Guthaben- und Sollzins des Verrechnungskontos bekannt?
  • Freistellungsauftrag mit Steuer-Identifikationsnummer erteilt und über die Banken sinnvoll aufgeteilt?
  • Kirchensteuerabzug geklärt – automatischer Abruf oder Sperrvermerk?
  • Deckung auf dem Verrechnungskonto für die Vorabpauschale im Januar?
  • Beim Wechsel: vollständiger Übertrag geplant oder Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragt?
  • Anlagehorizont und Strategie festgelegt, bevor die erste Order läuft?

Häufige Fragen zum Depot-Vergleich

Was kostet ein Depot?

Das hängt vom Anbietertyp und vom Nutzungsverhalten ab. Viele Direktbanken und Neobroker führen Depots ohne Grundgebühr, teils an Bedingungen geknüpft; Filialbanken berechnen meist eine jährliche Gebühr. Entscheidend ist die Summe aus Depotführung, Ordergebühren, Handelsplatzentgelten und Sparplankosten – die konkreten Preise stehen in unserem Vergleich oben.

Brauche ich ein Girokonto bei derselben Bank?

Nein. Zu jedem Depot gehört ein Verrechnungskonto, das der Broker mit eröffnet. Ihr Gehaltskonto führen Sie unabhängig davon; einzelne Anbieter knüpfen Vergünstigungen allerdings an einen Gehaltseingang.

Kann ich mehrere Depots gleichzeitig haben?

Ja, und manchmal ist das sinnvoll: Ein zweites Depot trennt Tranchen desselben Wertpapiers vom FIFO-Prinzip. Beachten Sie, dass jede Bank einen eigenen Verlusttopf führt und die Freistellungsaufträge zusammen den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten dürfen.

Was passiert mit meinen Wertpapieren, wenn die Bank pleitegeht?

Sie bleiben Ihr Eigentum – Sie können die Herausgabe verlangen oder das Depot übertragen. Nur das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist eine Einlage und über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.

Muss ich Depoterträge in der Steuererklärung angeben?

Bei einer deutschen Bank in der Regel nicht, sie führt die Steuer automatisch ab. Sinnvoll ist die Anlage KAP trotzdem, wenn Sie Verluste bankübergreifend verrechnen, einen nicht ausgeschöpften Pauschbetrag nachholen oder die Günstigerprüfung beantragen wollen. Bei Brokern mit Sitz im Ausland ist die Erklärung Pflicht.

Wie lange dauert ein Depotwechsel?

Meist einige Werktage bis mehrere Wochen, je nach Wertpapiergattung und Lagerstelle; bei ausländischen Lagerstellen länger. Während des Übertrags sind die betroffenen Positionen nicht handelbar – planen Sie den Wechsel nicht in eine Phase, in der Sie verkaufen wollen.

Quellen, Stand und Risikohinweis

Redaktioneller Stand dieser Seite: 04.08.2026. Wie wir recherchieren, prüfen und mit Provisionen umgehen, steht in unseren redaktionellen Richtlinien.

Risikohinweis

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Wertpapiere unterliegen Kursschwankungen; Verluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Prüfen Sie vor jeder Anlageentscheidung die Produktunterlagen des Anbieters und ziehen Sie im Zweifel fachkundigen Rat hinzu.

Über den Autor
Erkan Boga Erkan Boga ist Gründer der qmedia GmbH und Herausgeber des Portals onlinevergleich24.de. Seit über einem Jahrzehnt beschäftigt er sich mit der Entwicklung von digitalen Plattformen,...