Mehrwertsteuer-Rechner 2026: Brutto & Netto schnell berechnen | onlinevergleich24.de
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Mehrwertsteuerrechner

Brutto aus Netto oder Netto aus Brutto? Unser Mehrwertsteuerrechner rechnet in beide Richtungen – mit dem Regelsatz von 19 Prozent und dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Dazu erklären wir die Formeln mit Beispielrechnungen, zeigen eine Referenztabelle gängiger Beträge und erläutern, welche Produkte und Leistungen welchem Steuersatz unterliegen – inklusive der Neuerungen für die Gastronomie seit 2026.
Geschrieben von
Erkan Boga

Mit dem Mehrwertsteuerrechner ermitteln Sie in Sekunden, wie viel Mehrwertsteuer in einem Preis steckt – wahlweise mit dem Regelsatz von 19 % oder dem ermäßigten Satz von 7 %. Geben Sie einfach einen Netto- oder Bruttobetrag ein und wählen Sie den Steuersatz; der Rechner zeigt sofort den jeweils anderen Betrag und den enthaltenen Steueranteil. Wie die Berechnung funktioniert, welche Produkte welchem Steuersatz unterliegen und was sich seit dem 1. Januar 2026 geändert hat, lesen Sie im Folgenden.

Formel und Beispielrechnung: So berechnen Sie die Mehrwertsteuer selbst

Für die Umrechnung zwischen Netto und Brutto benötigen Sie nur den passenden Faktor: 1,19 beim Regelsatz von 19 % und 1,07 beim ermäßigten Satz von 7 %. Daraus ergeben sich drei Rechenwege:

Mehrwertsteuer-Formeln für 19 % und 7 % im Überblick
Rechenweg Formel bei 19 % Formel bei 7 %
Netto → Brutto Brutto = Netto × 1,19 Brutto = Netto × 1,07
Brutto → Netto Netto = Brutto ÷ 1,19 Netto = Brutto ÷ 1,07
Steueranteil aus dem Bruttopreis MwSt. = Brutto × 19 ÷ 119 MwSt. = Brutto × 7 ÷ 107

Beispiel 1 – Netto zu Brutto: Sie kalkulieren eine Dienstleistung mit 250,00 € netto. Bruttopreis: 250,00 € × 1,19 = 297,50 €. Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt 47,50 €.

Beispiel 2 – Brutto zu Netto: Ein Gerät kostet 59,99 € brutto. Nettopreis: 59,99 € ÷ 1,19 = 50,41 €. Im Kaufpreis sind also 9,58 € Mehrwertsteuer enthalten.

Beispiel 3 – Steueranteil bei 7 %: Ein Buch kostet 24,90 € brutto. Steueranteil: 24,90 € × 7 ÷ 107 = 1,63 €; der Nettopreis beträgt 23,27 €.

Achtung, häufiger Fehler: Wer aus einem Bruttopreis einfach 19 % abzieht, rechnet falsch. Aus 119,00 € würden so 96,39 € statt der korrekten 100,00 € netto – die Steuer muss herausgerechnet (dividiert) und darf nicht abgezogen werden.

Referenztabelle: Netto, Mehrwertsteuer und Brutto

Die Tabelle zeigt für typische Nettobeträge den Steueranteil und den Bruttopreis, jeweils für beide Steuersätze (kaufmännisch gerundet):

Umrechnungstabelle: Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttopreis bei 19 % und 7 %
Netto MwSt. 19 % Brutto bei 19 % MwSt. 7 % Brutto bei 7 %
10,00 € 1,90 € 11,90 € 0,70 € 10,70 €
50,00 € 9,50 € 59,50 € 3,50 € 53,50 €
100,00 € 19,00 € 119,00 € 7,00 € 107,00 €
250,00 € 47,50 € 297,50 € 17,50 € 267,50 €
500,00 € 95,00 € 595,00 € 35,00 € 535,00 €
1.000,00 € 190,00 € 1.190,00 € 70,00 € 1.070,00 €

Steuersätze und rechtlicher Hintergrund

Die Mehrwertsteuer heißt im deutschen Recht Umsatzsteuer und ist in § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Der Regelsatz beträgt 19 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für viele Güter des täglichen Bedarfs. Daneben gibt es seit 2023 einen Nullsteuersatz für kleine Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt (§ 12 Abs. 3 UStG).

Mehrwertsteuersätze in Deutschland mit typischen Beispielen
Steuersatz Typische Beispiele
19 % (Regelsatz) Elektronik, Kleidung, Möbel, Kraftstoff, Handwerkerleistungen, die meisten Getränke
7 % (ermäßigter Satz) Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und E-Books, Bahn- und Nahverkehrstickets, Hotelübernachtungen, Eintritt zu Theater und Museen, seit 2026 auch Speisen in der Gastronomie
0 % (Nullsteuersatz) Lieferung und Installation kleiner Photovoltaikanlagen einschließlich Speicher

Neu seit 1. Januar 2026: 7 % auf Speisen in der Gastronomie

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt. Ob im Restaurant, im Stehcafé beim Bäcker oder beim Catering: Für Speisen gilt seither einheitlich der ermäßigte Satz. Getränke sind ausdrücklich ausgenommen und bleiben grundsätzlich beim Regelsatz von 19 %.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer – was ist was?

Alle drei Begriffe beschreiben dieselbe Steuer aus unterschiedlichen Blickwinkeln: „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachliche Name, das Gesetz spricht von „Umsatzsteuer“. Als „Vorsteuer“ bezeichnet man die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst beim Einkauf bezahlt – diese kann es sich über den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurückholen. Wirtschaftlich trägt die Steuer deshalb am Ende nur der private Endverbraucher.

Kleinunternehmerregelung: Wer keine Umsatzsteuer ausweist

Selbstständige, deren Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen: Sie stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, dürfen im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer abziehen. Diese Grenzen gelten seit der Reform zum 1. Januar 2025.

Tipps für die Nutzung des Mehrwertsteuerrechners

  • Rechenrichtung beachten: Aus einem Bruttopreis wird die Steuer herausgerechnet (geteilt durch 1,19), nicht einfach 19 % abgezogen. Der Rechner nimmt Ihnen diese häufigste Fehlerquelle ab.
  • Steuersatz prüfen: Welcher Satz gilt, steht auf jedem Kassenbon und jeder Rechnung. Bei gemischten Einkäufen (etwa Lebensmittel plus Elektronik) weist der Bon beide Sätze getrennt aus.
  • Rundung einplanen: Die Umsatzsteuer wird kaufmännisch auf volle Cent gerundet. Bei Rechnungen mit vielen Positionen können Abweichungen von einem Cent entstehen – je nachdem, ob pro Position oder auf die Endsumme gerechnet wird.
  • Netto oder Brutto vergleichen: Unternehmen mit Vorsteuerabzug kalkulieren mit Nettopreisen, für Privatkunden zählt der Bruttopreis. Achten Sie beim Angebotsvergleich darauf, dass beide Preise auf derselben Basis stehen.
  • Als Kleinunternehmer keine Steuer ausweisen: Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, darf keine Umsatzsteuer auf der Rechnung angeben und muss stattdessen auf die Steuerbefreiung hinweisen.

Häufige Fragen zum Mehrwertsteuerrechner

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland?

Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % – Letzterer gilt unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher und den öffentlichen Nahverkehr. Für kleine Photovoltaikanlagen gilt ein Nullsteuersatz von 0 %.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttopreis heraus?

Teilen Sie den Bruttopreis durch 1,19 (beim ermäßigten Satz durch 1,07), um den Nettopreis zu erhalten; die Differenz ist die enthaltene Steuer. Beispiel: 119,00 € ÷ 1,19 = 100,00 € netto, also 19,00 € Mehrwertsteuer.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Inhaltlich keiner: „Umsatzsteuer“ ist der Begriff des Gesetzes, „Mehrwertsteuer“ die umgangssprachliche Bezeichnung. Auf Rechnungen und Kassenbons sind beide Abkürzungen (USt. und MwSt.) gebräuchlich und meinen dieselbe Steuer.

Welcher Steuersatz gilt 2026 in der Gastronomie?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants, Cafés und im Catering dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 % (Steueränderungsgesetz 2025). Getränke bleiben grundsätzlich beim Regelsatz von 19 %.

Seit wann gilt der Steuersatz von 19 %?

Der Regelsatz von 19 % gilt seit dem 1. Januar 2007; zuvor lag er bei 16 %. Einzige Ausnahme: Im zweiten Halbjahr 2020 wurden die Sätze zur Konjunkturstützung vorübergehend auf 16 % und 5 % gesenkt. Der ermäßigte Satz liegt – von derselben Ausnahme abgesehen – seit 1983 bei 7 %.

Wer muss keine Umsatzsteuer ausweisen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsatz im Vorjahr bis 25.000 €, im laufenden Jahr bis 100.000 €) stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Daneben sind bestimmte Leistungen nach § 4 UStG ganz von der Steuer befreit, etwa ärztliche Heilbehandlungen oder die langfristige Wohnungsvermietung.

Über den Autor
Erkan Boga Erkan Boga ist Gründer der qmedia GmbH und Herausgeber des Portals onlinevergleich24.de. Seit über einem Jahrzehnt beschäftigt er sich mit der Entwicklung von digitalen Plattformen,...