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DSL, Kabel, Glasfaser oder Funk: was Sie wirklich brauchen
Die Tarife direkt zum Vergleichen:
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Ein Internetanschluss ist schnell bestellt und dann lange nicht mehr zu ändern – die meisten Tarife laufen zwei Jahre. Entscheidend sind drei Fragen: Welche Technik liegt an Ihrer Adresse an, wie viel Bandbreite brauchen Sie wirklich, und was kostet der Tarif nach dem Aktionszeitraum?
Unser Internet-Vergleich stellt die Tarife von Telekom, Vodafone, o2, 1&1 und congstar nebeneinander, filterbar nach Geschwindigkeit und Anschlussart. Wer noch keinen Anschluss hat und sofort online sein muss, findet weiter unten die Homespots – Router mit SIM-Karte, die ohne Technikertermin auskommen. Und weil der Vertrag danach zwei Jahre hält, lohnt der Blick ins Telekommunikationsgesetz: Es regelt den Preisnachlass bei zu langsamem Anschluss ebenso wie die Entschädigung für den geplatzten Technikertermin.
Unser Tarifvergleich: was er zeigt und was er nicht zeigt
Enthalten sind die bundesweiten Tarife von Telekom, Vodafone, o2 und 1&1, dazu congstar mit seinen monatlich kündbaren DSL-Tarifen und den Homespots (Stand: 24.09.2026). Nicht enthalten sind regionale Netzbetreiber, Stadtwerke und reine Glasfaser-Ausbauer – beim Glasfaserausbau oft die einzige Option an einer Adresse. Zwei Filter laufen ins Leere: Die Verbindungsart „Satellit 5G/LTE“ liefert keinen Treffer, obwohl die congstar-Homespots über Mobilfunk laufen, und hinter der Checkbox „Gewerbliche Nutzung“ steht kein Tarif – der Vergleich zeigt ausschließlich Angebote für Privathaushalte.
Der Vergleich fragt keine Adresse ab und zeigt deshalb nicht, welche Tarife bei Ihnen buchbar sind. Das klären Breitbandatlas und Adressprüfung des Anbieters – siehe Verfügbarkeit prüfen.
Was der angezeigte Monatspreis bedeutet
Der große Preis in unserem Vergleich ist kein Lockpreis, sondern ein Durchschnittswert: Wir rechnen den Aktionspreis, den regulären Preis danach und die einmaligen Kosten für Bereitstellung und Versand auf 24 Monate um und zeigen den daraus errechneten Monatsdurchschnitt. Der reguläre Monatspreis und die einmaligen Kosten stehen jeweils darunter.
Nötig ist diese Rechnung, weil die meisten Tarife mit einem Aktionspreis beworben werden, der nur sechs oder zwölf Monate gilt; danach greift der reguläre Preis. Wer nur auf den Aktionspreis schaut, unterschätzt die Kosten der Laufzeit deutlich. Was zusätzlich buchbare Optionen wie eine Router-Miete kosten, steht in der Vertragszusammenfassung des Anbieters.
Vor Ihrer Vertragserklärung muss der Anbieter Ihnen kostenlos eine Vertragszusammenfassung nach EU-Muster geben – mit Preisen, Laufzeit, Kündigungsbedingungen und Geschwindigkeitsangaben (§ 54 Abs. 3 TKG). Reicht er sie erst nach, wird der Vertrag nur wirksam, wenn Sie ihn in Textform genehmigen.
Datenbasis, Sortierung und Vergütung
Die Tarifdaten stammen aus unserer zentral gepflegten Tarifdatenbank; sortiert wird nach Preis, nicht nach Provisionshöhe. Über Sternchen-Links erhalten wir eine Vergütung – für Sie ändert sich am Preis nichts. Details im Ethik-Kodex und in den redaktionellen Richtlinien.
DSL, Kabel, Glasfaser oder Funk?
Die Anschlussart entscheidet über Geschwindigkeit, Upload und Stabilität – meist stehen an einer Adresse nur zwei oder drei Optionen zur Wahl.
| Anschlussart | Typische Downloadrate | Upload | Verbreitung (Ende 2025) |
|---|---|---|---|
| DSL / VDSL | 16 bis 250 Mbit/s, je nach Leitungslänge | deutlich niedriger | 22,7 Mio. (rund 59 %) |
| Kabel (HFC) | bis 1.000 Mbit/s, geteilt im Straßenzug | stark asymmetrisch | rund 8,5 Mio. |
| Glasfaser (FTTH/FTTB) | Gigabit und mehr, niedrigste Latenz | hoch, teils symmetrisch | 6,4 Mio. (17 %) |
| 5G-/LTE-Router (Homespot) | schwankend je nach Funkzelle | schwankend | rund 0,8 Mio. stationär |
| Satellit | ortsunabhängig, hohe Latenz | niedrig | rund 175.000 Kunden |
| Quelle: Bundesnetzagentur, Jahresbericht Telekommunikation 2025 (Stichtag 31.12.2025). Downloadraten sind technische Richtwerte, keine Tarifzusagen. | |||
- Höchste Bandbreiten, unabhängig von der Leitungslänge
- Deutlich höherer Upload – wichtig für Videokonferenzen und Cloud-Backups
- Niedrigste Latenz, keine Kapazitätsteilung mit den Nachbarn
- Erst an einem Teil der Adressen verfügbar
- Neuanschluss bedeutet Bauarbeiten und Zustimmung des Eigentümers
- Neues Modem nötig, oft teurer als Kabel mit ähnlicher Downloadrate
Welche Bandbreite brauchen Sie wirklich?
Gigabit-Tarife sind für die meisten Haushalte überdimensioniert. Zur Orientierung – unsere Einschätzung, keine Norm: Für eine Person mit HD-Streaming und gelegentlichen Videocalls genügen 50 Mbit/s, für zwei bis drei Personen mit 4K-Streaming und Homeoffice 100 Mbit/s, ab vier Personen mit mehreren Streams und zwei Arbeitsplätzen 250 Mbit/s.
Zum Engpass wird dabei häufiger der Upload – er entscheidet, wie gut Ihr Bild in der Videokonferenz ankommt und wie lange ein Backup läuft. Wer große Dateien hochlädt oder Cloud-Sync nutzt, wählt deshalb Glasfaser, unabhängig von der Downloadrate. Über einen deutschen Festnetzanschluss laufen im Schnitt rund 376 GB pro Monat (Bundesnetzagentur, Jahresbericht Telekommunikation 2025, Stichtag 31.12.2025): Nicht die Datenmenge ist das Problem, sondern die Zahl gleichzeitig aktiver Geräte.
Verfügbarkeit prüfen: was an Ihrer Adresse geht
Prüfen Sie in zwei Schritten: zuerst im Breitbandatlas der Bundesnetzagentur, dessen Karte bis auf Adressebene zeigt, welche Technik gemeldet ist – dann über die Adressabfrage des Anbieters, die allein verbindlich ist. Bei Glasfaser lohnt das besonders: Ende 2025 waren rund 27,1 Mio. Haushalte erschlossen („Homes Passed“), aber nur etwa 24 % davon hatten einen Anschluss gebucht (Bundesnetzagentur, Jahresbericht Telekommunikation 2025).
Jeder Verbraucher hat ein Recht auf Internet und Telefonie zu einem erschwinglichen Preis. Die TK-Mindestversorgungsverordnung schreibt derzeit mindestens 15,0 Mbit/s im Download, 5,0 Mbit/s im Upload und höchstens 150 ms Latenz vor (§ 2 TKMV, Stand: September 2026); die Bundesnetzagentur überprüft die Werte regelmäßig und schlägt Anpassungen vor. Der Anspruch gilt nur für Hauptwohnung oder Geschäftsort und nicht für eine bestimmte Technik – auch Mobilfunk oder Satellit sind zulässig. Meldeverfahren im Verbraucherportal der Bundesnetzagentur.
Internet ohne Anschluss: LTE- und 5G-Homespots
Ein Homespot ist ein WLAN-Router mit SIM-Karte, der statt über Telefon-, Kabel- oder Glasfaserleitung über das Mobilfunknetz ins Internet geht. Er braucht nur eine Steckdose und Empfang – kein Technikertermin, keine Schaltung, keine Wartezeit auf den Anschluss. Vodafone nennt sein Gerät GigaCube, die Telekom Speedbox, o2 HomeSpot, congstar Homespot & Go; Aldi Talk bietet mit Home & Go eine Prepaid-Variante mit eigenem Router.
Die Laufzeitfrage stellt sich hier anders als beim Festnetz: Alle fünf Anbieter führen neben dem 24-Monats-Tarif eine Variante ohne lange Bindung. Der GigaCube Flex kostet den Tarifpreis nur in Monaten, in denen der Router genutzt wird; die Speedbox Flex hat keinen monatlichen Grundpreis, Datenvolumen wird bei Bedarf gebucht; o2 Home S und M Flex sind mit vier Wochen zum Monatsende kündbar; die Homespot-Tarife von congstar sind monatlich kündbar; die Home-&-Go-Optionen von Aldi Talk laufen vier Wochen und verlängern sich nur, wenn Guthaben da ist (Anbieterangaben, Stand: 24.09.2026).
Zwei Grenzen gehören dazu. Erstens der Ort: Die Speedbox darf innerhalb Deutschlands überall genutzt werden – Zweitwohnung, Hotelzimmer, Campingplatz –, aber nicht im Ausland; congstar erlaubt die Nutzung auch im EU-Ausland; Aldi Talk wendet die EU-Fair-Use-Regeln an. Zweitens die Geschwindigkeit: Die Tarife nennen Maximalwerte zwischen 50 und 300 Mbit/s, tatsächlich hängt der Durchsatz vom Empfang an der Adresse und von der Auslastung der Funkzelle ab. Vor der Bestellung lohnt deshalb der Blick auf die Netzabdeckungskarte des Anbieters oder das Mobilfunk-Monitoring der Bundesnetzagentur im Gigabit-Grundbuch.
Beim Datenvolumen hilft ein Anhaltspunkt von congstar: rund 4 GB für zwei Stunden Film in HD, rund 30 GB für fünf Tage Homeoffice mit Videokonferenzen. Wer den Homespot als vollen Festnetzersatz für eine Familie nutzt, braucht einen Tarif mit unbegrenztem Volumen – o2 Home und der GigaCube in der Variante „Unbegrenzt“ bieten das – oder ein großes Kontingent mit Nachladeoption.
Wer ohne deutsche Kredithistorie oder ohne Bankkonto startet, kommt über Prepaid ans Netz: mit den Home-&-Go-Optionen von Aldi Talk oder mit einer Prepaid-Daten-SIM im eigenen Router. Beides wird im Voraus bezahlt und braucht nur die Ausweisprüfung, die für jede deutsche Prepaid-Karte vorgeschrieben ist (§ 172 Abs. 2 TKG).
Die monatlich kündbaren Homespot-Tarife aus unserem Vergleich:
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Die Karten zeigen die Homespot-Tarife von congstar und o2; GigaCube, Speedbox und Home & Go buchen Sie direkt beim Anbieter. Ist der Homespot dauerhaft langsamer als versprochen, gilt das Nachweisverfahren Mobilfunk der Bundesnetzagentur – siehe Internet zu langsam.
Ihre Rechte als Internetkunde
Laufzeit und Kündigung
Ein Vertrag mit Verbrauchern darf höchstens 24 Monate Anfangslaufzeit haben; zusätzlich muss der Anbieter Ihnen vor Vertragsschluss einen Vertrag mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG) – nicht zwingend denselben Tarif, oft zu anderen Konditionen. Verlängert sich Ihr Vertrag nach der Erstlaufzeit stillschweigend, können Sie ihn jederzeit mit einem Monat Frist kündigen; darauf muss der Anbieter Sie vorher auf einem dauerhaften Datenträger hinweisen (§ 56 Abs. 3 TKG). Kosten dürfen Ihnen durch diese Kündigung nicht entstehen (§ 56 Abs. 4 TKG).
Zwei Regeln schützen die Laufzeit auch mitten im Vertrag. Ändert der Anbieter die Bedingungen einseitig – etwa den Preis –, muss er Sie mindestens einen und höchstens zwei Monate vorher informieren; Sie können dann ohne Frist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderung ist ausschließlich zu Ihrem Vorteil (§ 57 Abs. 1 und 2 TKG). Und wer später eine Zusatzleistung oder ein Gerät beim selben Anbieter dazubestellt, verlängert damit nicht die ursprüngliche Laufzeit – es sei denn, Sie stimmen der Verlängerung bei der Bestellung ausdrücklich zu (§ 66 Abs. 3 TKG).
Internet zu langsam? Preis mindern oder fristlos kündigen
Weicht die Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von der vereinbarten ab, dürfen Sie das Entgelt im Verhältnis der Abweichung mindern und fristlos kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG) – so lange, bis der Anbieter vertragsgemäße Leistung nachweist.
Die Abweichung muss mit einem von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt sein (§ 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG) – in der Praxis mit der Desktop-App der Breitbandmessung. Beliebige Online-Speedtests, Router-Statistiken oder WLAN-Messungen weisen Anbieter zu Recht zurück.
Im Festnetz genügt eines der drei Kriterien der Bundesnetzagentur, jeweils getrennt für Download und Upload:
| Bezugsgröße im Vertrag | Wann die Leistung als vertragswidrig gilt |
|---|---|
| Maximale Geschwindigkeit | nicht an mindestens 2 von 3 Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % des vereinbarten Maximalwerts erreicht |
| Normalerweise verfügbare Geschwindigkeit | nicht in 90 % der Messungen erreicht |
| Minimale Geschwindigkeit | an mindestens 2 von 3 Messtagen jeweils mindestens einmal unterschritten |
| Quelle: Bundesnetzagentur, Allgemeinverfügung Nr. 99/2021 vom 08.12.2021. Alle drei Werte stehen in Ihrer Vertragszusammenfassung. | |
So läuft die Messkampagne:
- Desktop-App installieren, Rechner per LAN-Kabel anschließen – WLAN-Messungen taugen nicht als Nachweis.
- 30 Messungen an 3 Kalendertagen, je 10 pro Tag, innerhalb von 14 Kalendertagen, mit mindestens 1 Tag Abstand zwischen den Messtagen.
- Pro Tag mindestens 5 Minuten zwischen den Messungen, zwischen der 5. und 6. Messung mindestens 3 Stunden.
- Messprotokoll herunterladen und dem Anbieter mit Ihrer Erklärung vorlegen.
Für Mobilfunkzugänge, auch Homespots als Festnetzersatz, gelten seit April 2026 eigene Schwellen: Erreicht werden müssen an mindestens 3 von 5 Messtagen jeweils mindestens einmal 25, 15 oder 10 % der geschätzten Höchstgeschwindigkeit – je nach Haushaltsdichte (Verfügung Nr. 35/2026). Gemessen wird mit der App „Nachweisverfahren Mobilfunk“: höchstens 30 Messungen in 14 Tagen, höchstens sechs je Tag, das Messprotokoll ist innerhalb von vier Wochen beim Anbieter vorzulegen. Für stationär genutzte Mobilfunkanschlüsse ist die App nach der Handreichung der Bundesnetzagentur vorerst nicht vorgesehen; dafür hat die Behörde einen gesonderten Überwachungsmechanismus angekündigt. Das Minderungsrecht selbst besteht davon unabhängig.
Störung, Ausfall und versäumte Termine
Für Ausfälle und versäumte Termine gelten feste Entschädigungen – ohne Schadensnachweis:
| Situation | Entschädigung | Grundlage |
|---|---|---|
| Störung nach 2 Kalendertagen nicht behoben – 3. und 4. Ausfalltag | je Tag 5 € oder 10 % des Monatsentgelts, je nachdem, was höher ist | § 58 Abs. 3 |
| Ab dem 5. Ausfalltag | je Tag 10 € oder 20 % des Monatsentgelts | § 58 Abs. 3 |
| Kundendienst- oder Installationstermin versäumt | 10 € oder 20 % des Monatsentgelts je Termin | § 58 Abs. 4 |
| Anbieterwechsel dauert länger als 1 Arbeitstag | 10 € oder 20 % des Monatsentgelts je weiterem Arbeitstag | § 59 Abs. 4 |
| Rufnummernmitnahme verzögert sich | 10 € je Tag | § 59 Abs. 6 |
| Wechsel dauert über das Vertragsende hinaus | alter Anbieter darf nur noch 50 % der Anschlussentgelte berechnen | § 59 Abs. 3 |
| Quelle: § 58 und § 59 TKG, Wortlaut geprüft am 24.09.2026. Die Entschädigung nach § 58 Abs. 3 setzt den vollständigen Ausfall des Dienstes voraus; bei bloß langsamem Anschluss greift die Minderung nach § 57 Abs. 4 TKG. | ||
Routerfreiheit und Widerruf
Das öffentliche Netz endet am passiven Netzabschlusspunkt in Ihrer Wohnung: Der Anbieter darf weder ein eigenes, normkonformes Gerät ablehnen noch seinen Router vorschreiben; Zugangsdaten muss er unaufgefordert, kostenfrei und in Textform übergeben (§ 73 TKG). Seit Januar 2025 gilt das auch in passiven optischen Glasfasernetzen.
Online oder telefonisch geschlossene Verträge können Sie widerrufen (§ 312g Abs. 1 BGB); die Frist dafür beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Wer online Verträge abschließen lässt, muss zudem eine Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen“ bereitstellen (§ 312k BGB) – fehlt sie, können Sie jederzeit ohne Frist kündigen.
Anbieterwechsel Schritt für Schritt
Den Wechsel steuert der aufnehmende Anbieter – beim alten müssen Sie nicht selbst kündigen (§ 59 Abs. 1 TKG).
- Restlaufzeit klären: Wann endet die Mindestlaufzeit, welche Frist gilt?
- Verfügbarkeit prüfen: erst Breitbandatlas, dann Adressabfrage beim Wunschanbieter.
- Vertrag mit Wunschtermin bestellen und den neuen Anbieter mit dem Wechsel beauftragen.
- Rufnummer mitnehmen: beantragbar bis zu einem Monat nach Vertragsende, kostenlos.
- Wechseltag absichern: Der Dienst darf höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein – wer kein Risiko will, überbrückt mit einem Homespot oder dem Handy als Hotspot.
- Gemieteten Router zurücksenden und die ersten Rechnungen beider Anbieter prüfen.
Umzug, Mietwohnung und gewerbliche Nutzung
Umzug: Ihr Anbieter muss die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse erbringen, wenn er sie dort anbietet – ohne Änderung der Laufzeit, gegen höchstens die Gebühr eines Neuanschlusses. Kann er dort nicht liefern, dürfen Sie mit einem Monat Frist kündigen, wirksam frühestens zum Auszug (§ 60 TKG).
Mietwohnung: Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die monatlichen Entgelte für Fernseh- und Breitbandanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen; umlagefähig bleiben nur die Betriebskosten einer Gemeinschaftsanlage (Bundesnetzagentur). Welchen Anschluss Sie buchen, entscheiden Sie also selbst – der Vermieter kann Ihnen keinen Anbieter vorschreiben.
Gewerblich: Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht genießen einen Teil des TKG-Verbraucherschutzes – unter anderem die Höchstlaufzeit, die Entschädigungen bei Störung und versäumten Terminen und die Umzugsregeln –, solange sie nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben (§ 71 Abs. 3 TKG). Nicht darunter fällt das Minderungs- und Sonderkündigungsrecht wegen zu langsamem Internet nach § 57 TKG.
Häufige Fragen zum Internetvergleich
Nein. Unser Vergleich zeigt die Tarife, aber keine Adressverfügbarkeit. Prüfen Sie zuerst im Breitbandatlas der Bundesnetzagentur, welche Technik an Ihrer Adresse gemeldet ist, und danach in der Adressabfrage des Anbieters – nur die ist verbindlich.
Messen Sie mit der Desktop-App der Breitbandmessung: 30 Messungen an 3 Kalendertagen, per LAN-Kabel. Erfüllt das Ergebnis eines der Kriterien der Bundesnetzagentur, dürfen Sie das Entgelt anteilig mindern oder fristlos kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG). Für Homespots und andere Mobilfunkanschlüsse gilt seit April 2026 ein eigenes Nachweisverfahren mit der App „Nachweisverfahren Mobilfunk“.
Nein. Länger als 24 Monate darf die anfängliche Laufzeit nicht sein, und der Anbieter muss Ihnen vor Vertragsschluss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG). Daneben gibt es monatlich kündbare Tarife – im Festnetz etwa die Flex-Varianten von o2, 1&1 und congstar, bei Homespots die Flex-Tarife aller Anbieter.
Mit einem Homespot: einem WLAN-Router mit SIM-Karte, der über LTE oder 5G ins Netz geht. Er braucht nur Strom und Empfang und ist nach der Lieferung in wenigen Minuten online. Vodafone GigaCube, Telekom Speedbox, o2 HomeSpot, congstar Homespot & Go und die Prepaid-Option Home & Go von Aldi Talk gibt es jeweils auch ohne 24-Monats-Bindung.
Nein. Den Wechsel führt der neue Anbieter, er kündigt beim alten und übernimmt die Rufnummer, wenn Sie das beauftragen. Der Anschluss darf dabei höchstens einen Arbeitstag ausfallen; für jeden weiteren Arbeitstag steht Ihnen eine Entschädigung von 10 € oder 20 % des Monatsentgelts zu (§ 59 TKG).
Bietet Ihr Anbieter die Leistung an der neuen Adresse an, läuft der Vertrag dort unverändert weiter – höchstens gegen die Gebühr eines Neuanschlusses. Kann er dort nicht liefern, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen, frühestens zum Auszug (§ 60 TKG).
Über diesen Vergleich
Grundlage sind der Wortlaut von Telekommunikationsgesetz und BGB, die TK-Mindestversorgungsverordnung, die Allgemeinverfügungen der Bundesnetzagentur (Nr. 99/2021 Festnetz, Nr. 35/2026 Mobilfunk) und deren Jahresbericht Telekommunikation 2025, Stichtag 31.12.2025; die Homespot-Angaben stammen von den Tarifseiten der Anbieter (Stand: 24.09.2026). Dass Nachmessen lohnt, zeigt der 10. Jahresbericht Breitbandmessung (Berichtszeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025): Im Festnetz erreichten 14,1 % der Messenden im Download nicht einmal die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate; voll erreicht oder überschritten haben sie nur 45,9 % – die Erhebung beruht allerdings auf freiwilligen App-Messungen und ist nicht repräsentativ.
Sie suchen auch einen neuen Mobilfunkvertrag? Dann vergleichen Sie unsere Handytarife – mit Vertrag oder als Prepaid-Tarif.
Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand: 24.09.2026)
Gesetze und Verordnungen (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24.09.2026): § 54 TKG (Vertragszusammenfassung) · § 56 TKG (Laufzeit, Kündigung nach Verlängerung) · § 57 TKG (Vertragsänderung, Minderung bei zu langsamem Anschluss) · § 58 TKG (Entstörung, Entschädigung) · § 59 TKG (Anbieterwechsel, Rufnummernmitnahme) · § 60 TKG (Umzug) · § 66 TKG (Angebotspakete) · § 71 TKG (Geltung für kleine Unternehmen) · § 73 TKG (Routerfreiheit) · § 172 TKG (Ausweisprüfung bei Prepaid) · § 312g BGB und § 355 BGB (Widerruf) · § 312k BGB (Kündigungsschaltfläche) · § 2 TKMV (Mindestversorgung).
Bundesnetzagentur (abgerufen am 24.09.2026): Jahresbericht Telekommunikation 2025 (PDF; Anschlusszahlen, Homes Passed, Datenvolumen, Stichtag 31.12.2025) · 10. Jahresbericht Breitbandmessung 2024/2025 (PDF) · Internetgeschwindigkeit und Nachweisverfahren (Allgemeinverfügungen Nr. 99/2021 und Nr. 35/2026) · Störung und Entschädigung · Anbieterwechsel · Vertrag und Vertragszusammenfassung · Nebenkostenprivileg · Recht auf Mindestversorgung · Mobilfunkversorgung und Mobilfunk-Monitoring · Breitbandatlas · breitbandmessung.de.
Anbieterangaben zu Homespots (abgerufen am 24.09.2026): Vodafone GigaCube · Telekom MagentaMobil Speedbox · o2 HomeSpot-Tarife · congstar Homespot & Go und Einrichtung · Aldi Talk (Home & Go, Fußnoten). Die Tarifkarten im Vergleich stammen aus unserer eigenen Produktdatenbank.