Handytarife mit Vertrag 2026: Laufzeit, Kündigung, Wechsel
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Wie wir unser Geld verdienen

Zwei Jahre oder monatlich: der Vertrag, der zu Ihnen passt

Ein Laufzeitvertrag lohnt sich, wenn das Smartphone über die Rate finanziert werden soll – sonst reicht meist ein Tarif ohne Bindung. Der Vergleich zeigt die Vertragsfamilien von Telekom, Vodafone, o2 und congstar; dazu die Laufzeitgrenzen des Telekommunikationsgesetzes, Kündigungsfristen und Kündigungsbutton, der Wertersatz beim vorzeitigen Ausstieg, die Rufnummernmitnahme mitten im Vertrag und die SCHUFA-Anfrage vor der Freischaltung.
Geschrieben von
Charlotte Ruzanski
Netz
Datenvolumen
Preis
7 Tariffamilien
Sortierung nach:
Mobil
5 Tarife · Vertrag
Daten
7 GB – unbegrenzt
bis 300 Mbit/s
Laufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist 1 Monat
Telefonie & SMS
Flat
Netz
Vodafone
5G · LTE
ab23,99 €/ Monat
Effektivpreis des günstigsten Tarifs
App und Hotline auf Englisch 39,99 € Bonus automatisch eSIM inklusive Multi-SIM erhältlich
Mobil XS
Daten
7 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
23,99 €Effektivpreis über 24 Monate
23,99 € in den ersten 24 Monaten, danach 29,99 €
Multi-SIM ab 5 €/Monat Drosselung auf 64 kBit/s
GigaMobil S
Daten
30 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
31,99 €Effektivpreis über 24 Monate
31,99 € in den ersten 24 Monaten, danach 39,99 €
Multi-SIM ab 5 €/Monat Drosselung auf 64 kBit/s
GigaMobil M
Daten
50 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
37,49 €Effektivpreis über 24 Monate
37,49 € in den ersten 24 Monaten, danach 49,99 €
Multi-SIM ab 5 €/Monat Drosselung auf 64 kBit/s
GigaMobil L
Daten
280 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
44,99 €Effektivpreis über 24 Monate
44,99 € in den ersten 24 Monaten, danach 59,99 €
Multi-SIM ab 5 €/Monat Drosselung auf 64 kBit/s
GigaMobil XL
Daten
unbegrenzt
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
59,99 €Effektivpreis über 24 Monate
59,99 € in den ersten 24 Monaten, danach 79,99 €
Multi-SIM ab 10 €/Monat
MagentaMobil
5 Tarife · Vertrag
Daten
20 GB – unbegrenzt
bis 300 Mbit/s
Laufzeit
24 Monate
Telefonie & SMS
Flat
Netz
Telekom
5G
ab31,61 €/ Monat
Effektivpreis des günstigsten Tarifs
App auf Englisch eSIM bestellbar 39,95 € Anschlusspreis
MagentaMobil XS
Daten
20 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
31,61 €Effektivpreis über 24 Monate
Drosselung auf 64 kBit/s
MagentaMobil S
Daten
30 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
41,61 €Effektivpreis über 24 Monate
Drosselung auf 64 kBit/s
MagentaMobil M
Daten
50 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
51,61 €Effektivpreis über 24 Monate
Drosselung auf 64 kBit/s
MagentaMobil L
Daten
80 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
61,61 €Effektivpreis über 24 Monate
Drosselung auf 64 kBit/s
MagentaMobil XL
Daten
unbegrenzt
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
86,61 €Effektivpreis über 24 Monate
MagentaMobil Flex
5 Tarife · Vertrag
Daten
20 GB – unbegrenzt
bis 300 Mbit/s
Laufzeit
monatlich kündbar
Telefonie & SMS
Flat
Netz
Telekom
5G
ab31,61 €/ Monat
Effektivpreis des günstigsten Tarifs
App auf Englisch eSIM bestellbar 39,95 € Anschlusspreis
MagentaMobil XS Flex
Daten
20 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
31,61 €Effektivpreis · keine Mindestlaufzeit
Drosselung auf 64 kBit/s
MagentaMobil S Flex
Daten
30 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
41,61 €Effektivpreis · keine Mindestlaufzeit
MagentaMobil M Flex
Daten
50 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
51,61 €Effektivpreis · keine Mindestlaufzeit
Drosselung auf 64 kBit/s
MagentaMobil L Flex
Daten
100 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
61,61 €Effektivpreis · keine Mindestlaufzeit
Drosselung auf 64 kBit/s
MagentaMobil XL Flex
Daten
unbegrenzt
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
86,61 €Effektivpreis · keine Mindestlaufzeit
Allnet Flat
4 Tarife · Vertrag
Daten
15 GB – 200 GB
bis 50 Mbit/s
Laufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist 1 Monat
Telefonie & SMS
Flat
Netz
Telekom
5G
ab14,63 €/ Monat
Effektivpreis des günstigsten Tarifs
Congstar Allnet Flat XS Congstar Allnet Flat S Congstar Allnet Flat M Congstar Allnet Flat L Congstar Allnet Flat XL eSIM inklusive Bis zu 10 € Bonus Multi-SIM ab 5 €/Monat 15 € Anschlusspreis Drosselung auf 32 kBit/s
Allnet Flat XS
Daten
15 GB
5G · bis 50 Mbit/s
Laufzeit
–
Ø Kosten / Monat
14,63 €Effektivpreis über 24 Monate
Allnet Flat S
Daten
50 GB
5G · bis 50 Mbit/s
Laufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist 1 Monat
Ø Kosten / Monat
19,63 €Effektivpreis über 24 Monate
Allnet Flat M
Daten
125 GB
5G · bis 50 Mbit/s
Laufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist 1 Monat
Ø Kosten / Monat
22,63 €Effektivpreis über 24 Monate
Allnet Flat L
Daten
200 GB
5G · bis 50 Mbit/s
Laufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist 1 Monat
Ø Kosten / Monat
29,63 €Effektivpreis über 24 Monate
Allnet Flat Flex
4 Tarife · Vertrag
Daten
10 GB – 100 GB
bis 50 Mbit/s
Laufzeit
monatlich kündbar
Telefonie & SMS
Flat
Netz
Telekom
ab13,46 €/ Monat
Effektivpreis des günstigsten Tarifs
Allnet Flat XS Flex Allnet Flat S Flex Allnet Flat M Flex Allnet Flat L Flex Allnet Flat XL Flex eSIM inklusive Bis zu 10 € Bonus Multi-SIM ab 5 €/Monat 35 € Anschlusspreis Drosselung auf 32 kBit/s
Allnet Flat XS Flex
Daten
10 GB
5G · bis 50 Mbit/s
Netz
Telekom
5G
Ø Kosten / Monat
15,46 €Effektivpreis · keine Mindestlaufzeit
Allnet Flat S Flex
Daten
25 GB
5G · bis 50 Mbit/s
Netz
Telekom
5G · LTE
Ø Kosten / Monat
13,46 €Effektivpreis · keine Mindestlaufzeit
Allnet Flat M Flex
Daten
50 GB
LTE · bis 50 Mbit/s
Netz
Telekom
LTE
Ø Kosten / Monat
23,46 €Effektivpreis · keine Mindestlaufzeit
Allnet Flat L Flex
Daten
100 GB
LTE · bis 50 Mbit/s
Netz
Telekom
LTE
Ø Kosten / Monat
30,46 €Effektivpreis · keine Mindestlaufzeit
1&1 · Unternehmen · Vertrag
3 Tarife · Vertrag
Daten
20 GB – 120 GB
bis 300 Mbit/s
Laufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist 1 Monat
Telefonie & SMS
Flat
Netz
1&1
5G · LTE
ab15,73 €*/ Monat
Effektivpreis des günstigsten Tarifs
Europaweite Telefon- und SMS-Flat 19,90 € Anschlusspreis Drosselung auf 64 kBit/s
Business S
Daten
20 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
15,73 €*Effektivpreis über 24 Monate
Business M
Daten
60 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
20,73 €*Effektivpreis über 24 Monate
Business L
Daten
120 GB
5G · bis 300 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
25,73 €*Effektivpreis über 24 Monate
otelo
3 Tarife · Vertrag
Daten
15 GB – 100 GB
bis 50 Mbit/s
Laufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist 1 Monat
Telefonie & SMS
Flat
Netz
Vodafone
5G · LTE
ab16,66 €/ Monat
Effektivpreis des günstigsten Tarifs
App und Hotline auf Englisch 39,99 € Anschlusspreis Drosselung auf 64 kBit/s
Allnet-Flat Go
Daten
15 GB
5G · bis 50 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
16,66 €Effektivpreis über 24 Monate
Allnet-Flat Classic
Daten
40 GB
5G · bis 50 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
21,66 €Effektivpreis über 24 Monate
Allnet-Flat Max
Daten
100 GB
5G · bis 50 Mbit/s
Ø Kosten / Monat
31,66 €Effektivpreis über 24 Monate
* Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

Werbehinweis: Anbieter-Links in dieser Übersicht sind Werbelinks (Affiliate-Links) — für Abschlüsse darüber erhalten wir eine Provision vom Anbieter.

Ein Laufzeitvertrag ist die klassische Form des Handytarifs: Der Anbieter stellt monatlich in Rechnung, oft finanziert er das Smartphone mit, und dafür binden Sie sich – im Regelfall für 24 Monate. Ob das der richtige Weg ist, entscheidet sich an drei Punkten: Wollen Sie ein Gerät über die Rate abzahlen, wie sicher ist, dass Netz und Verbrauch in zwei Jahren noch passen, und kommen Sie durch die Bonitätsprüfung?

Der Vergleich oben zeigt die Vertragsfamilien von Telekom, Vodafone, o2 und congstar mit ihren Tarifstufen. Was darunter steht, ist das, was im Warenkorb nicht sichtbar ist: die Laufzeitgrenzen des Telekommunikationsgesetzes, die Kündigungsfristen und der Kündigungsbutton, die Rufnummernmitnahme mitten im Vertrag und die Frage, was vor der Freischaltung mit SCHUFA und Ausweis passiert. Wer keine Bindung will, findet die Alternative auf der Seite zu den Prepaid-Handytarifen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Höchstens 24 Monate: Länger darf ein Verbrauchervertrag anfangs nicht laufen, und der Anbieter muss Ihnen auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG).
  • Nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einem Monat Frist kündbar – die Dreimonatsfrist gibt es für Verbraucherverträge seit dem 1. März 2022 nicht mehr.
  • Monatlich kündbare Verträge führen Telekom, o2 und congstar als Flex-Varianten, fraenk und SIMon mobile verkaufen nur solche.
  • Die Rufnummer nehmen Sie im Mobilfunk jederzeit mit, auch mitten im Vertrag, und kostenlos (§ 59 TKG).
  • Vor der Freischaltung fragt der Anbieter in der Regel bei der SCHUFA an und prüft die Identität – wer beides vermeiden will, wählt Prepaid.

Wann sich ein Laufzeitvertrag lohnt – und wann nicht

Der Vertrag mit Laufzeit hat gegenüber Prepaid und monatlich kündbaren Tarifen genau einen Vorteil, der Geld wert ist: Der Anbieter finanziert das Smartphone mit und rechnet es über die Rate ab. Wer ohnehin alle zwei Jahre ein neues Gerät will und die Rate nicht mit dem freien Marktpreis vergleichen mag, bekommt Gerät und Tarif aus einer Hand. Dazu kommen Zusatzleistungen, die es in Prepaid-Tarifen selten gibt – eine zweite SIM oder eSIM für Uhr und Tablet unter derselben Nummer, Roaming in der Schweiz und in Großbritannien bei einzelnen Anbietern.

Dem stehen zwei Bindungen gegenüber: an den Anbieter und an den Tarif. Sinkt Ihr Verbrauch, zieht Ihr Netz nicht mehr mit, oder erscheint ein günstigerer Tarif, kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit nur heraus, wenn das Gesetz ein Sonderkündigungsrecht gibt – bei einseitigen Vertragsänderungen oder bei nachgewiesen zu langsamem Netz. Wer ein eigenes Gerät hat, braucht die Laufzeit deshalb nicht.

Dafür spricht ein Laufzeitvertrag
  • Smartphone über die Rate finanziert, ohne einmalige Großausgabe
  • Ein Ansprechpartner für Gerät und Tarif, oft mit Aktionsrabatt in den ersten Monaten
  • eSIM und Zusatzkarten für Uhr oder Tablet gibt es vor allem in den Laufzeittarifen der Netzbetreiber
  • Das Telekommunikationsgesetz deckelt Laufzeit, Kündigungsfrist und Wertersatz

Dagegen spricht
  • Bis zu 24 Monate Bindung an Anbieter und Tarifstufe
  • Bonitätsprüfung und SCHUFA-Anfrage vor der Freischaltung
  • Der Gerätepreis steckt in der Rate und lässt sich schwer mit dem freien Markt vergleichen
  • Nach dem Aktionszeitraum entscheidet der reguläre Grundpreis über die Kosten der Laufzeit

Laufzeit: 24 Monate, 12 Monate oder monatlich kündbar

Die anfängliche Laufzeit eines Verbrauchervertrags darf 24 Monate nicht überschreiten. Zusätzlich muss der Anbieter Ihnen vor dem Abschluss einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Erstlaufzeit anbieten – nicht zwingend denselben Tarif, oft zu anderen Konditionen, aber er muss auf dem Tisch liegen (§ 56 Abs. 1 TKG). Wer diese Wahl nicht angeboten bekommt, sollte im Warenkorb nach der Laufzeitoption suchen oder nachfragen.

Die dritte Form ist der Vertrag ohne Mindestlaufzeit. Telekom, o2 und congstar führen ihre Tarifstufen auch als monatlich kündbare Flex-Varianten – ohne mitfinanziertes Gerät, dafür ohne Bindung (unsere eigene Produktdatenbank, Stand: 24.09.2026). Die App-Marken fraenk (Telekom-Netz) und SIMon mobile (Vodafone-Netz) verkaufen ausschließlich solche Verträge: fraenk mit 14 Tagen Frist zum Monatsende, SIMon mit einem Monat Frist und der Möglichkeit, den Vertrag bis zu drei Monate zu pausieren (Anbieterangaben, Stand: 24.09.2026). Abgerechnet wird trotzdem monatlich nach Verbrauch – es sind Verträge, keine Prepaid-Karten.

Laufzeitmodelle im Mobilfunk (Rechtsstand: September 2026)
Modell Bindung Kündigung Passt zu
24 Monate volle Erstlaufzeit, danach unbefristet zum Ende der Erstlaufzeit mit höchstens einem Monat Frist, danach jederzeit mit einem Monat wer ein Gerät mitfinanziert oder den Aktionsrabatt mitnehmen will
12 Monate ein Jahr, danach unbefristet wie oben wer sich nicht zwei Jahre festlegen will, aber Rabatte mitnimmt
Monatlich kündbar (Flex, App-Tarife) keine Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat, bei fraenk 14 Tage zum Monatsende wer sein Gerät hat und den Tarif dem Verbrauch anpassen will
Grundlage: § 56 TKG, § 309 Nr. 9 BGB und die Vertragsbedingungen der Anbieter (Stand: 24.09.2026). Welche Frist zum Ende der Erstlaufzeit gilt, steht in Ihrer Vertragszusammenfassung.
Die Vertragszusammenfassung ist die Checkliste

Vor Ihrer Vertragserklärung muss der Anbieter Ihnen eine Vertragszusammenfassung nach EU-Muster geben – mit Laufzeit, Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen und Preisen (§ 54 TKG). Steht dort etwas anderes als in der Werbung, gilt das Dokument. Reicht der Anbieter es erst nach, wird der Vertrag nur wirksam, wenn Sie ihn in Textform genehmigen.

Verlängerung und Kündigung: was das Telekommunikationsgesetz garantiert

Läuft die Erstlaufzeit ab, ohne dass jemand kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend – aber nicht mehr um ein weiteres Jahr. Sie können ihn dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, und der Anbieter muss Sie vor der Verlängerung auf einem dauerhaften Datenträger darauf hinweisen (§ 56 Abs. 3 TKG). Auch die Frist zum Ende der Erstlaufzeit darf bei Verbraucherverträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 BGB). Kosten darf die Kündigung nicht verursachen.

Vorzeitig kündbar ist der Vertrag in drei Fällen. Erstens, wenn der Anbieter die Bedingungen einseitig ändert – etwa den Preis: Er muss Sie mindestens einen und höchstens zwei Monate vorher informieren, und Sie können ohne Frist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderung ist ausschließlich zu Ihrem Vorteil (§ 57 Abs. 1 und 2 TKG). Zweitens, wenn das Netz nachweislich nicht liefert, was vereinbart ist – dann dürfen Sie mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG); das Nachweisverfahren dafür steht auf der Seite zu den Handytarifen. Drittens, wenn die Kündigungsschaltfläche fehlt: Wer online Verträge abschließen lässt, muss auf seiner Website eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ mit Bestätigungsseite bereithalten und die Kündigung sofort in Textform bestätigen; fehlt sie, ist der Vertrag jederzeit ohne Frist kündbar (§ 312k BGB).

Vorzeitig raus mit Gerät: der Wertersatz

Kündigen Sie berechtigt vor dem Ende der Laufzeit und behalten das mitfinanzierte Smartphone, darf der Anbieter nur einen Wertersatz für das Gerät verlangen – höchstens den bei Vertragsschluss vereinbarten zeitanteiligen Gerätewert und höchstens die Entgelte, die bis zum regulären Ende noch angefallen wären. Spätestens mit der Zahlung muss er den SIM-Lock aufheben (§ 56 Abs. 4 TKG).

Zwei weitere Regeln gehören dazu. Bestellen Sie später eine Option oder ein Gerät beim selben Anbieter dazu, verlängert das die ursprüngliche Laufzeit nicht, es sei denn, Sie stimmen der Verlängerung bei der Bestellung ausdrücklich zu (§ 66 Abs. 3 TKG). Und ein online oder telefonisch geschlossener Vertrag lässt sich 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen (§ 312g Abs. 1, § 355 BGB) – der im Shop unterschriebene nicht.

Kündigungsfälle beim Laufzeitvertrag (Rechtsstand: September 2026)
Fall Frist Grundlage
Zum Ende der Erstlaufzeit höchstens ein Monat (Verträge seit 01.03.2022) § 309 Nr. 9 BGB
Nach stillschweigender Verlängerung jederzeit, ein Monat § 56 Abs. 3 TKG
Einseitige Vertragsänderung durch den Anbieter ohne Frist, ohne Kosten, innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung § 57 Abs. 1 TKG
Netz nachweislich zu langsam ohne Frist, alternativ Minderung § 57 Abs. 4 TKG
Kündigungsbutton fehlt jederzeit, ohne Frist § 312k Abs. 6 BGB
Widerruf nach Online- oder Telefonabschluss 14 Tage § 312g, § 355 BGB
Wortlaut der Normen geprüft am 24.09.2026. Kündigungswege der Anbieter: Telekom online oder schriftlich, congstar per Formular, App oder Post, SIMon mobile jederzeit mit einem Monat Frist, fraenk mit 14 Tagen zum Monatsende (Anbieterangaben, Stand: 24.09.2026).

Rufnummer mitnehmen und Anbieter wechseln

Die Rufnummer gehört Ihnen, nicht dem Anbieter. Im Mobilfunk können Sie die Mitnahme jederzeit verlangen – auch mitten in der Laufzeit; der alte Vertrag endet dadurch nicht, sondern läuft mit einer neuen Nummer bis zum regulären Ende weiter. Ist der Vertrag beendet, haben Sie für den Antrag mindestens einen Monat Zeit; bei vielen Anbietern sind es 90 Tage. Direkte Entgelte darf Ihnen niemand dafür berechnen (§ 59 TKG). Voraussetzung ist, dass Name, Anschrift und Geburtsdatum bei beiden Anbietern übereinstimmen – die häufigste Fehlerquelle, wenn sich Schreibweisen unterscheiden.

Den Wechsel selbst steuert der aufnehmende Anbieter: Sie beauftragen dort Vertrag und Portierung, alles Weitere läuft zwischen den Unternehmen. Unterbrochen sein darf der Dienst höchstens einen Arbeitstag; für jeden weiteren Arbeitstag schulden die Anbieter 10 € oder 20 % des Monatsentgelts, je nachdem, was höher ist, und für jeden Tag, an dem die Portierung sich verzögert, 10 € (§ 59 Abs. 4 und 6 TKG).

  1. Restlaufzeit und Frist klären: Wann endet die Erstlaufzeit, welche Frist steht in der Vertragszusammenfassung?
  2. Neuen Tarif bestellen und im Warenkorb die Rufnummernmitnahme mit Wunschtermin beauftragen – oder zuerst kündigen und die Nummer nach dem Vertragsende mitnehmen.
  3. Kundendaten abgleichen: Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen bei altem und neuem Anbieter identisch sein.
  4. Portierungstag abwarten: Die alte Karte funktioniert bis zur Umschaltung, die neue danach; bei eSIM entfällt der Kartenversand.
  5. Erste Rechnungen prüfen: Der alte Anbieter darf nach dem Vertragsende nichts mehr berechnen, der neue nur ab dem Portierungstag.

Bonität und Ausweis: was vor der Freischaltung passiert

Ein Laufzeitvertrag ist eine laufende Forderung – der Anbieter streckt Gerät und Leistung vor. Deshalb fragen Mobilfunkanbieter vor der Freischaltung in der Regel bei einer Auskunftei an. Die SCHUFA führt Handyanbieter ausdrücklich unter den Anfragen „außerhalb des Bankenbereichs“ und bewertet sie im neuen Score als eigenes Kriterium: Keine oder eine solche Anfrage in den vergangenen zwölf Monaten bringt die volle Punktzahl, zwei oder drei Anfragen weniger, ab vier Anfragen null Punkte – mehrere Anfragen innerhalb von 28 Tagen zählen dabei als eine (SCHUFA, Stand: 24.09.2026). Wer Verträge für die Familie abschließt, tut das deshalb besser innerhalb von vier Wochen als über Monate verteilt.

Die Identität prüft der Anbieter unabhängig davon. Für Laufzeitverträge verlangt das Gesetz vor der Freischaltung Rufnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden und, wenn ein Gerät mitgeliefert wird, dessen Gerätenummer (§ 172 Abs. 1 TKG); die Ausweisprüfung, die § 172 Abs. 2 TKG für Prepaid vorschreibt, wenden die Anbieter in der Praxis auch beim Vertrag an – per Video-Identifikation, in der Postfiliale, mit dem Online-Ausweis oder im Shop.

Ohne deutsche Kredithistorie

Wer neu in Deutschland ist oder noch keine SCHUFA-Akte hat, bekommt den Laufzeitvertrag nicht sicher – die Entscheidung trifft der Anbieter im Bestellprozess. Realistisch sind dann zwei Wege: eine Prepaid-Karte, für die niemand vorstreckt und die nur die Ausweisprüfung braucht, oder ein monatlich kündbarer Tarif ohne Gerät, bei dem der Anbieter kein Smartphone finanziert. Das Gerät kaufen Sie in beiden Fällen getrennt. Details auf der Seite zu den Prepaid-Handytarifen.

Netz, eSIM und Ausland: die Unterschiede zwischen den Anbietern

Bei der Grundleistung – Allnet-Flat, Datenpaket, 5G – liegen die vier Vertragsfamilien nah beieinander; im connect-Netztest 01/2026 erreichte die Telekom die Note „überragend“ (975 Punkte), Vodafone und Telefónica jeweils „sehr gut“ (937 Punkte). Die Unterschiede stecken im Drumherum.

Vertragsfamilien der bundesweiten Anbieter nach Anbieterangaben (Stand: 24.09.2026)
Anbieter Netz eSIM Schweiz / Großbritannien Ohne Laufzeit
Telekom MagentaMobil Telekom Wahl bei der Bestellung beide enthalten MagentaMobil Flex
Vodafone Mobil Vodafone als Hauptkarte oder OneNumber für Uhr und Tablet Großbritannien enthalten, Schweiz mit EasyTravel-Option keine Flex-Variante in unserer Produktdatenbank
o2 Mobile Telefónica Wahl bei der Bestellung, digital nach der Ausweisprüfung Schweiz mit Roaming-Plus-Paket; Großbritannien keine Angabe o2 Mobile Flex
congstar Allnet Flat Telekom ja Schweiz nicht enthalten; Großbritannien keine Angabe Allnet Flat Flex
fraenk Telekom Aktivierung in der App beide enthalten nur ohne Laufzeit
SIMon mobile Vodafone Wahl bei der Bestellung Großbritannien enthalten, Schweiz mit Travel-Data-Option nur ohne Laufzeit
Quellen: Tarif-, Roaming- und eSIM-Seiten der Anbieter, abgerufen am 24.09.2026, und unsere eigene Produktdatenbank. EU-Roaming inklusive Island, Liechtenstein, Norwegen, Moldau und Ukraine gilt bei allen zum Inlandspreis.

Auf Sicherheitsabstand zum eigenen Verbrauch achten: Ist das Inklusivvolumen aufgebraucht, drosseln die Anbieter die Geschwindigkeit; manche Tarife buchen stattdessen kostenpflichtig Volumen nach. Ob eine solche Datenautomatik gilt und ob sie sich abschalten lässt, steht in der Vertragszusammenfassung – im Zweifel ist die nächsthöhere Stufe ohne Automatik günstiger als der kleine Tarif mit.

Welcher Vertrag zu wem passt

Zuordnung nach Situation – kein Ranking, sondern das Merkmal, das zuerst zu prüfen ist (Stand: 24.09.2026)
Situation Worauf es ankommt Weiterlesen
Neues Smartphone gewünscht, Rate statt Kaufpreis 24-Monats-Vertrag; Gerätepreis über die Laufzeit gegen den Kaufpreis rechnen Wann sich ein Vertrag lohnt
Eigenes Gerät, Verbrauch schwankt Flex-Tarif oder App-Tarif ohne Laufzeit Laufzeitmodelle
Alter Vertrag läuft noch, Nummer soll bleiben Portierung jederzeit beauftragen, alter Vertrag läuft mit neuer Nummer aus Rufnummer mitnehmen
Neu in Deutschland oder ohne SCHUFA-Historie Prepaid oder Tarif ohne Gerät Prepaid-Handytarife
Regelmäßig in der Schweiz oder in Großbritannien Tarif mit beiden Ländern im Roaming wählen Netz, eSIM und Ausland
Preiserhöhung im laufenden Vertrag Sonderkündigung ohne Frist innerhalb von drei Monaten Kündigung
Netz am Wohnort schwach Abdeckung im Mobilfunk-Monitoring prüfen, notfalls Nachweisverfahren Handytarife: Minderung
Die Zuordnung folgt dem Telekommunikationsgesetz und den Anbieterangaben; sie ersetzt nicht den Blick in die Vertragszusammenfassung des konkreten Tarifs.

Häufige Fragen zu Handytarifen mit Vertrag

24 Monate. Länger darf die anfängliche Laufzeit eines Verbrauchervertrags nicht sein, und der Anbieter muss Ihnen vor dem Abschluss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG). Daneben gibt es monatlich kündbare Verträge ohne Mindestlaufzeit.

Nein. Verlängert sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit stillschweigend, können Sie ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Der Anbieter muss Sie vor der Verlängerung auf einem dauerhaften Datenträger darauf hinweisen, und die Kündigung darf nichts kosten.

Ja. Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, muss er Sie mindestens einen und höchstens zwei Monate vorher informieren, und Sie können ohne Frist und ohne Kosten kündigen – es sei denn, die Änderung ist ausschließlich zu Ihrem Vorteil (§ 57 Abs. 1 und 2 TKG).

Kündigen Sie berechtigt vor dem Ende der Laufzeit und behalten das Gerät, darf der Anbieter nur einen Wertersatz verlangen: höchstens den bei Vertragsschluss vereinbarten zeitanteiligen Gerätewert und höchstens die Entgelte, die bis zum regulären Ende noch angefallen wären. Spätestens mit der Zahlung muss er den SIM-Lock aufheben (§ 56 Abs. 4 TKG).

Ja. Im Mobilfunk können Sie die Mitnahme jederzeit verlangen; der alte Vertrag endet dadurch nicht, sondern läuft mit einer neuen Nummer bis zum regulären Ende weiter. Direkte Entgelte dürfen Ihnen dafür nicht berechnet werden (§ 59 TKG).

Ein Laufzeitvertrag ist eine laufende Forderung, deshalb fragen Mobilfunkanbieter in der Regel bei einer Auskunftei an; die Entscheidung trifft der Anbieter im Bestellprozess. Ohne deutsche Kredithistorie sind eine Prepaid-Karte oder ein monatlich kündbarer Tarif ohne Gerät die realistischen Wege – beide brauchen nur die Ausweisprüfung.

Wer online Verträge abschließen lässt, muss auf seiner Website eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ mit einer Bestätigungsseite bereithalten und die Kündigung sofort in Textform bestätigen (§ 312k BGB). Fehlt die Schaltfläche oder ist sie nicht regelkonform, können Sie den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen.

Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand: 24.09.2026)

Gesetze (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24.09.2026): § 54 TKG (Vertragszusammenfassung) · § 56 TKG (Laufzeit, Verlängerung, Wertersatz) · § 57 TKG (Vertragsänderung, Minderung) · § 59 TKG (Anbieterwechsel, Rufnummernmitnahme) · § 66 TKG (Angebotspakete) · § 172 TKG (Datenerhebung, Ausweisprüfung) · § 309 Nr. 9 BGB (Kündigungsfrist) · § 312g BGB und § 355 BGB (Widerruf) · § 312k BGB (Kündigungsschaltfläche).

Bundesnetzagentur (abgerufen am 24.09.2026): Vertrag, Laufzeit, Kündigungsbutton · Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme · Nachweisverfahren Mobilfunk · Mobilfunkversorgung und Mobilfunk-Monitoring · Roaming.

SCHUFA (abgerufen am 24.09.2026): Kriterium „Anfragen außerhalb des Bankenbereichs“ · SCHUFA für die Telekommunikationsbranche.

Anbieterangaben (abgerufen am 24.09.2026): Telekom Vertrag kündigen · Telekom Roaming · Telekom Netz und Testsiegel · Vodafone EU-Regulierung und Roaming · Vodafone eSIM · Vodafone Rufnummernmitnahme · o2 eSIM · o2 Schweiz-Roaming · o2 Rufnummernmitnahme · congstar kündigen · congstar eSIM · congstar Roaming · fraenk FAQ · SIMon mobile Kündigung, Tarif und Ausland · Aldi Talk (Fußnote zum connect-Netztest 01/2026). Die Tarifkarten im Vergleich stammen aus unserer eigenen Produktdatenbank.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski Charlotte Ruzanski recherchiert für onlinevergleich24.de detailliert die Konditionen und spezifischen Angebote von Kreditkarten, Geschäftskonten, Mobilfunkverträgen für unterschiedliche Anwender und Unternehmensformen (Freiberufler, GmbH, UG etc.). Ihre...