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Hundekrankenversicherung im Vergleich
Ein MRT steht im Gebührenverzeichnis der Tierärzte mit 700,00 € im einfachen Satz – die teuerste diagnostische Leistung der ganzen Verordnung. Beim dreifachen Satz sind es 2.100,00 € netto, dazu die Narkose, ohne die kein Hund still im Tomografen liegt. Eine reine OP-Kostenversicherung zahlt davon nichts, solange keine Operation folgt.
Genau an dieser Stelle trennen sich die beiden Gesundheitspolicen für den Hund. Beide decken die Operation. Der Vollschutz deckt zusätzlich das, was davor und daneben passiert: Diagnostik, Medikamente, ambulante Behandlung, je nach Tarif Zahnbehandlung und Vorsorge.
Der Preis dafür ist ein Vielfaches, und die Bedingungswerke setzen dem Vollschutz an mehreren Stellen Grenzen, die im Preisvergleich nicht auftauchen: Jahreshöchstleistungen je Leistungsart, gestaffelte Wartezeiten und ein Höchsteintrittsalter.
Die Vollschutz-Tarife für Hunde direkt zum Vergleichen:
Angegebene Beiträge sind Referenzbeiträge für ein Standardprofil (Rasse der Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre) und können je nach Tier, Rasse und Alter abweichen. Stand: 2026.
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 47,22 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 10.000 € |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 96 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (pro Jahr) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 6 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 5.000 € |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 95 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 43,39 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 0 € |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 108 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 100 % / 0 € (pro Jahr) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 50 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 800 € |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 71 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 28,64 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 3.000 € |
| Max. GOT-Satz | 3-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 96 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 13,91 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 1.000 € |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 0 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 13,89 € |
| Erstattungssatz | 50 % |
| Erstattung pro Jahr | 2.500 € |
| Max. GOT-Satz | 3-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 96 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 50 % / 500 € (pro Jahr) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
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Was der Vollschutz zusätzlich zahlt
Der Leistungskern beider Policen ist derselbe: medizinisch notwendige Operationen samt Voruntersuchung, Narkose, Überwachung und Nachsorge. Der Vollschutz nimmt vier Blöcke dazu.
Bildgebende Diagnostik. Röntgen, Ultraschall, CT und MRT stehen am Anfang jeder unklaren Erkrankung – und sie sind die teuersten Positionen, die das Gebührenverzeichnis für Diagnostik vorsieht.
Ambulante Behandlung und Medikamente. Der Praxisbesuch, die Infusion, das Dauermedikament bei Epilepsie oder Schilddrüsenunterfunktion. Arzneimittel rechnet die Praxis nach § 7 Abs. 2 GOT1 gesondert ab, sie stecken also nicht in den Gebührensätzen.
Zahnbehandlung. In vielen Tarifen ein eigener Baustein mit eigener Jahresgrenze, in manchen ganz ausgeschlossen.
Vorsorge. Impfung, Wurmkur, Kastration – meist als Pauschale je Jahr oder einmalig je Vertrag, nicht als offene Erstattung.
| Leistung (GOT-Nr.) | einfacher Satz | dreifacher Satz | von der OP-Police gedeckt? |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung (16) | 23,62 € | 70,86 € | nur als Voruntersuchung zur Operation |
| Großes Blutbild, maschinell (618) | 23,52 € | 70,56 € | nur als Voruntersuchung zur Operation |
| Erste Röntgenaufnahme (166) | 26,53 € | 79,59 € | nur als Voruntersuchung zur Operation |
| Ultraschalldiagnostik (180) | 58,92 € | 176,76 € | nur als Voruntersuchung zur Operation |
| CT eines Körperteils (175) | 350,00 € | 1.050,00 € | nur als Voruntersuchung zur Operation |
| Ganzkörper-CT (176) | 500,00 € | 1.500,00 € | nur als Voruntersuchung zur Operation |
| Magnetresonanztomographie (177) | 700,00 € | 2.100,00 € | nur als Voruntersuchung zur Operation |
| Zahnstein entfernen mit Scaling und Politur (932) | 61,97 € | 185,91 € | nein |
| Gebührenverzeichnis der GOT (Anlage zu den §§ 1 und 2), Beträge ohne Umsatzsteuer. Narkose, Arzneimittel und Verbrauchsmaterial kommen hinzu. Die letzte Spalte gibt die in der Sparte übliche Abgrenzung wieder; maßgeblich bleibt das Bedingungswerk des einzelnen Tarifs. | |||
Der Unterschied wird an einem Beispiel greifbar: Ein Hund lahmt seit Wochen, das Röntgenbild bleibt unauffällig, der Tierarzt schlägt ein MRT vor. Kommt heraus, dass operiert werden muss, zahlt auch die OP-Police die Voruntersuchung. Kommt heraus, dass konservativ behandelt wird, bleibt der Halter auf der Diagnostik sitzen – und die Behandlung, die stattdessen läuft, zahlt sie ebenfalls nicht.
CT und MRT setzen beim Hund eine Vollnarkose voraus. Dafür fallen zusätzlich die endotracheale Intubationsnarkose (GOT-Nr. 345, einfacher Satz 73,52 €) und die Überwachung an (Nr. 350, 59,18 €). Wenn Sie einen Tarif nach dem MRT-Limit beurteilen, rechnen Sie die Narkosekette mit.
Wo der Vollschutz aufhört
„Voll“ heißt nicht „unbegrenzt“. Vier Begrenzungen sind in dieser Sparte die Regel:
- Jahreshöchstleistung je Leistungsart. Operationen sind in guten Tarifen unbegrenzt gedeckt, Heilbehandlung, Zahn und Vorsorge dagegen fast immer mit einer eigenen Jahresgrenze. Manche Tarife staffeln diese Grenze über die ersten Vertragsjahre.
- Vorerkrankungen. Was bei Vertragsschluss bereits diagnostiziert war, bleibt draußen. Das ist der Grund, ein junges und gesundes Tier zu versichern statt ein krankes.
- Anlagebedingte und erbliche Erkrankungen. Sie sind meist nicht ausgeschlossen, aber mit Sonderwartezeiten belegt, die weit über der allgemeinen Frist liegen.
- Kosmetische und zuchtbedingte Eingriffe. Was nicht medizinisch indiziert ist, zahlt kein Tarif. Die Grenze verläuft nicht am Eingriff, sondern an der Indikation: Eine Gaumensegelkürzung bei akuter Atemnot ist etwas anderes als derselbe Eingriff zur Verbesserung des Zuchtbilds.
Der Begriff, an dem sich fast jede Ablehnung entscheidet, ist die medizinische Notwendigkeit. Er steht in praktisch jedem Bedingungswerk der Sparte, wird dort aber selten definiert. Praktisch bedeutet er: Die Behandlung muss nach tierärztlicher Beurteilung geeignet und erforderlich sein, um eine Erkrankung zu erkennen, zu lindern oder zu heilen. Das entscheidet zunächst der behandelnde Tierarzt, prüfen darf es der Versicherer. Deshalb ist die Diagnose auf der Rechnung mehr als eine Formalie – § 7 Abs. 4 Nr. 3 GOT verlangt sie ohnehin, und ohne sie fehlt dem Versicherer die Grundlage für die Prüfung. Bei planbaren Eingriffen empfiehlt sich deshalb eine schriftliche Kostenzusage vor der Behandlung.
Wartezeiten: zwei Ebenen, und die zweite ist die teure
Alle acht geprüften Anbieter arbeiten mit einer allgemeinen Wartezeit von 30 Tagen beziehungsweise einem Monat ab Versicherungsbeginn. Unfälle sind davon fast überall ausgenommen und sofort gedeckt; Lassie setzt dafür zwei Tage an.
Entscheidend ist die zweite Ebene: besondere Wartezeiten für einzelne Krankheitsbilder, die deutlich länger laufen. Betroffen sind typischerweise genau die anlagebedingten Leiden, wegen derer viele Halter überhaupt abschließen – Hüftgelenks- und Ellenbogendysplasie, Patellaluxation, Kreuzbandriss, Erkrankungen der Augenlider, in manchen Tarifen auch Herzerkrankungen, Epilepsie, Allergien und das brachyzephale Syndrom.
Wie lang diese Fristen sind und welche Diagnosen sie umfassen, unterscheidet sich erheblich. Barmenia arbeitet im Standardtarif mit sechs Monaten für Entropium, Nabelbruch und die medizinisch indizierte Kastration und mit achtzehn Monaten für Ektropium, Ellenbogen- und Hüftgelenksdysplasie, Patellaluxation und Radius curvus – im Tarif Premium Plus dagegen einheitlich mit sechs Monaten. Getsafe setzt zwölf Monate an, aber für eine deutlich längere Liste, die neben den Gelenkerkrankungen auch Herzerkrankungen, Allergien, Schilddrüsenerkrankungen, Epilepsie und das brachyzephale Syndrom umfasst. hepster fasst im Basistarif der Krankenversicherung alle diese Diagnosen zu einer einzigen Zwölf-Monats-Liste zusammen. Lassie nennt achtzehn Monate. Die Deutsche Familienversicherung fällt aus dem Muster: Sie kennt überhaupt keine besonderen Wartezeiten, weil sie angeborene und erbliche Fehlentwicklungen von vornherein und dauerhaft ausschließt. Was andere Anbieter nach sechs bis achtzehn Monaten übernehmen, übernimmt sie also nie.
In beiden hepster-Bedingungswerken steht hinter der Zwölf-Monats-Wartezeitliste, dass die Leistung für jede der aufgezählten Erkrankungen „während der gesamten Vertragslaufzeit begrenzt auf jeweils einen einzigen Versicherungsfall“ ist. Ein zweiter Eingriff wegen Hüftgelenksdysplasie am anderen Gelenk wäre danach nicht mehr gedeckt.
ARAG kennt eine verwandte Begrenzung: Für seine Liste besonderer Erkrankungen – darunter brachyzephales Syndrom, Kryptorchismus, Patellaluxation und Radius curvus – zahlt der Premium-Tarif einmal je Vertragslaufzeit und nur bis zu einem festen Höchstbetrag. Bei den übrigen sechs geprüften Anbietern gibt es keine solche Klausel.
Die Angabe steht jeweils in den Versicherungsbedingungen, nicht im Produktinformationsblatt; im Tarifvergleich oben ist die allgemeine Wartezeit je Tarif ausgewiesen.
Beim Wechsel des Versicherers laufen die Fristen grundsätzlich neu an – und mit ihnen das Problem, dass alles, was inzwischen diagnostiziert wurde, beim neuen Anbieter als Vorerkrankung gilt. Einige Tarife rechnen die beim Vorversicherer verbrachte Zeit an oder verzichten bei lückenlosem Übergang ganz auf die Wartezeit. Ob und unter welchen Bedingungen, steht im Bedingungswerk; es ist die entscheidende Frage vor jedem Wechsel und der Grund, den alten Vertrag erst zu kündigen, wenn der neue vorliegt.
Wer den Hund erst versichert, wenn die Lahmheit schon da ist, kommt zu spät – doppelt. Die Erkrankung gilt als Vorerkrankung und ist ausgeschlossen, und selbst ohne Diagnose liefe die Sonderwartezeit für Gelenkerkrankungen noch. Bei einem Welpen aus einer Rasse mit bekannter Gelenkdisposition ist der frühe Abschluss deshalb kein Verkaufsargument, sondern der einzige Zeitpunkt, zu dem die Deckung später greift.
Erstattungssatz und Selbstbeteiligung
Zwei Stellschrauben bestimmen, wie viel von der Rechnung tatsächlich zurückkommt.
Der Erstattungssatz ist der Prozentsatz der erstattungsfähigen Kosten – 100 % bedeutet, dass der Tarif die gesamte anerkannte Rechnung übernimmt, 80 % lässt ein Fünftel beim Halter.
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie unabhängig davon selbst tragen. Sie kommt als fester Betrag, als Prozentsatz oder als Kombination vor, und sie bezieht sich je nach Tarif auf den einzelnen Fall, auf das Jahr oder auf den Monat. Dieselbe Zahl bedeutet also nicht dasselbe: 250 € je Behandlungsfall sind bei einem chronisch kranken Hund etwas völlig anderes als 250 € im Jahr.
Der dritte Wert, der über die Erstattung entscheidet, ist der maximale GOT-Satz. Erstattet ein Tarif nur bis zum dreifachen Satz, bleibt im tierärztlichen Notdienst eine Lücke: Dort beginnt der Gebührenrahmen nach § 4 Abs. 1 GOT beim Zweifachen und reicht bis zum Vierfachen.
Zehn Leistungsmerkmale, an denen sich die Tarife unterscheiden
Jenseits von Beitrag, Erstattungssatz und Jahresgrenze entscheidet eine Liste einzelner Bausteine darüber, ob ein Tarif zum Hund passt. Der Tarifvergleich oben weist sie je Tarif mit Ja oder Nein aus:
- Freie Tierarztwahl. Ohne sie sind Sie an ein Netz gebunden – ein Problem, sobald der Notdienst eine andere Klinik zuweist.
- Online-Tierarzt und Videosprechstunde. Nützlich für die Einordnung, ob ein Fall überhaupt in die Praxis muss; in manchen Tarifen ohne Wartezeit und ohne Anrechnung auf die Jahresgrenze.
- Behandlung im EU-Ausland. Für den Urlaub mit Hund die relevante Grenze.
- Behandlung weltweit, meist zeitlich befristet und zu deutschen Sätzen abgerechnet.
- Klinikunterbringung. Die stationäre Unterbringung ist eine eigene GOT-Position (Nr. 83, einfacher Satz 19,08 € je Tag beim Hund) und wird nicht überall erstattet.
- Kastration und Sterilisation. Hier trennt sich die medizinische Indikation vom Wunscheingriff. Eine Gebärmuttervereiterung macht die Ovariohysterektomie (Nr. 604, 192,00 €) zur Notoperation; dieselbe Operation ohne Befund ist ein elektiver Eingriff.
- Homöopathie und alternative Heilmethoden. Die GOT kennt eigene Positionen für physikalische Therapien; ob der Tarif sie erstattet, ist eine Tarifentscheidung.
- Unfall und Verkehrsunfall. In dieser Sparte fast immer ab dem ersten Tag gedeckt – der wichtigste Unterschied zur Krankheit.
- Vorsorge und Prophylaxe. Impfung, Wurmkur, Zahnprophylaxe – als Pauschale, nicht als offene Erstattung.
- Zahnbehandlung. Der Baustein mit der größten Streuung: von voll erstattet über eine eigene Jahresgrenze bis zum vollständigen Ausschluss.
Kein Tarif hat alle zehn. Sinnvoll ist deshalb, vor dem Vergleich zwei oder drei Merkmale festzulegen, die für den eigenen Hund wirklich zählen – bei einem Reisebegleiter der Auslandsschutz, bei einer zahnkranken Rasse die Zahnklausel, bei einem alten Hund die Klinikunterbringung.
Die Zahnklausel ist der teuerste dieser zehn Punkte
Zahnbehandlungen sind beim Hund der Baustein, an dem sich Tarife am deutlichsten unterscheiden – und die Rechnungen entstehen nicht durch eine große Position, sondern durch viele kleine. Eine Zahnsanierung besteht aus der Narkose, der Zahnsteinentfernung mit Scaling und Politur (Nr. 932, einfacher Satz 61,97 €; kompliziert Nr. 933, 108,82 €), der Extraktion je Zahn (Nr. 951, 10,26 €; kompliziert Nr. 955, 41,04 €) und, je nach Befund, aus einer Gingivektomie (Nr. 961, 41,05 €) oder einer Wurzelbehandlung.
Bei einem Hund, dem acht Zähne kompliziert gezogen werden, summieren sich allein die Extraktionen im einfachen Satz auf 328,32 €, im dreifachen auf 984,96 € – vor Narkose, Röntgen und Umsatzsteuer. Ob der Tarif das trägt, entscheidet die Zahnklausel: voll, bis zu einer eigenen Jahresgrenze oder gar nicht. Ein Ausschluss steht selten im Werbetext und immer in den Bedingungen.
Wie die Erstattung praktisch abläuft
In dieser Sparte gilt das Erstattungsprinzip: Sie erhalten die Rechnung, zahlen sie und reichen sie ein. Bei einer vierstelligen Klinikrechnung ist deshalb nicht nur wichtig, ob der Tarif zahlt, sondern wann.
Zwei Wege verkürzen die Vorleistung. Manche Anbieter rechnen bei kooperierenden Kliniken direkt ab, sodass nur die Selbstbeteiligung offenbleibt. Andere prüfen eine Kostenzusage vor dem Eingriff – das ist bei planbaren Operationen der sichere Weg, weil die Deckungsfrage dann vor und nicht nach der Behandlung geklärt ist.
Für die Einreichung braucht der Versicherer die Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 7 Abs. 4 GOT: Datum, Tierart, Diagnose oder Grund der Konsultation, die laufende Nummer je Leistung aus dem Gebührenverzeichnis, Betrag und Umsatzsteuer. Fehlt die GOT-Nummer, kann der Versicherer den Steigerungssatz nicht nachvollziehen – dann verzögert sich die Erstattung. Sie haben nach derselben Vorschrift Anspruch darauf, dass die Praxis die Rechnung auf Verlangen weiter aufgliedert.
Aufnahme, Alter und die Frage, wer kündigen darf
Der Vollschutz ist die Police mit den strengsten Aufnahmeregeln der Sparte.
Höchsteintrittsalter. Oberhalb einer bestimmten Altersgrenze nimmt der Tarif keinen Hund mehr auf. Die Grenzen liegen bei den Hundetarifen weit auseinander; im Vergleich oben steht sie je Tarif in Monaten.
Gesundheitsfragen. Der Versicherer fragt in Textform nach dem Gesundheitszustand. Wer eine bekannte Diagnose verschweigt, riskiert nach § 19 Abs. 2 VVG2 den Rücktritt des Versicherers; bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt ihm die Kündigung mit Monatsfrist (§ 19 Abs. 3 VVG). Die Behandlungshistorie bekommen Sie beim Tierarzt – vor dem Antrag, nicht danach.
Kündigung nach dem Schadenfall. § 92 VVG3 erlaubt nach einem Versicherungsfall beiden Seiten die Kündigung. Beide müssen sie binnen eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung erklären; der Versicherer muss zusätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Bei einer Police, die ein Tierleben lang halten soll, ist ein vertraglicher Verzicht auf dieses Recht der wichtigere Vergleichspunkt als ein Euro Beitragsunterschied.
Und hier liegt der Unterschied zur OP-Police, den kein Preisvergleich zeigt: Im Vollschutz verzichten die Versicherer deutlich seltener. Lassie ist unter den geprüften Anbietern der einzige, der in beiden Sparten uneingeschränkt und mit ausdrücklichem Bezug auf § 92 Abs. 1 VVG verzichtet. Barmenia und PetProtect verzichten nur im OP-Tarif, und auch dort erst ab dem vierten Versicherungsjahr; in der Krankenvollversicherung bieten sie stattdessen ab dem vierten Jahr die Umwandlung in eine reine Operationskostenversicherung an. HanseMerkur verzichtet auf die außerordentliche Kündigung, behält im Vollschutz aber die ordentliche – mit der Zusage eines Umstellungsangebots, das nach den eigenen Bedingungen eine gedeckelte Behandlungserstattung und eine erhöhte Selbstbeteiligung vorsieht. Bei ARAG erlischt das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers nach drei Jahren – die Basis-Tarife sind davon ausgenommen. Getsafe, hepster und die Deutsche Familienversicherung kennen keinen Verzicht.
Aus einer Werbeaussage wie „lebenslanger Versicherungsschutz“ kann damit ein anderer Vertrag werden, als man abgeschlossen hat. Wer den Vollschutz als Absicherung für ein ganzes Hundeleben kauft, sollte diese Klausel vor dem Beitrag lesen.
Beitragsanpassung im Alter. Die Beiträge steigen in festen Altersstufen. Wer mit einem Welpenbeitrag rechnet, rechnet für zwei Jahre richtig.
Für wen sich der Vollschutz rechnet
Die Sparte bewegt sich in diese Richtung: Der Anteil der Vollversicherungen am versicherten Bestand ist zwischen 2020 und 2024 von knapp 22 % auf fast 40 % gestiegen. Das macht den Vollschutz nicht für jeden Hund richtig.
- Diagnostik ist der Posten, an dem im Ernstfall gespart wird – und CT und MRT sind beim Hund die teuersten diagnostischen Leistungen der Gebührenordnung.
- Eine Niereninsuffizienz oder eine Epilepsie kostet über Jahre Medikamente und Kontrollen – kein Posten, den ein Operationsschutz je berührt.
- Bei einem jungen Hund aus einer Rasse mit bekannter Disposition laufen die langen Sonderwartezeiten früh an und sind bei Bedarf abgelaufen.
- Die Behandlungsentscheidung hängt nicht mehr davon ab, ob eine Maßnahme als Operation gilt.
- Der Beitrag liegt um ein Vielfaches über dem reinen Operationsschutz, und bei einem gesunden Hund bleibt er ohne Gegenleistung.
- Jahresgrenzen für Heilbehandlung, Zahn und Vorsorge begrenzen genau die Leistungen, für die man den Aufpreis zahlt.
- Ältere Hunde nimmt der Vollschutz häufig gar nicht mehr auf.
- Wer nur die jährliche Impfung und eine Wurmkur braucht, zahlt für den Aufpreis nichts, was er nutzt.
Als Faustregel: Der Vollschutz lohnt sich, wenn der Hund jung ist, aus einer Rasse mit bekannten Dispositionen stammt oder wenn eine laufende Behandlung im Ernstfall am Budget scheitern würde. Geht es nur darum, die eine große Rechnung abzufangen, ist die Hunde-OP-Versicherung das effizientere Produkt.
Häufige Fragen zur Hundekrankenversicherung
Alles, was ohne Operation behandelt wird: ambulante Behandlung, bildgebende Diagnostik ohne anschließenden Eingriff, Medikamente, chronische Erkrankungen und – je nach Tarif – Zahnbehandlung und Vorsorge. Den operativen Kern decken beide Policen.
Ja, die Tarife bieten unterschiedliche Modelle an: ohne Selbstbeteiligung, mit festem Betrag, mit Prozentsatz oder mit beidem. Ohne Selbstbeteiligung steigt der Beitrag. Achten Sie zusätzlich auf den Bezug – je Fall, je Jahr oder je Monat.
Die allgemeine Wartezeit beträgt bei allen geprüften Anbietern 30 Tage beziehungsweise einen Monat. Für anlagebedingte Erkrankungen wie Hüft- und Ellenbogendysplasie oder Patellaluxation kommen Sonderfristen von sechs, zwölf oder achtzehn Monaten dazu. Unfälle sind fast überall sofort gedeckt. Die genauen Fristen stehen in den Versicherungsbedingungen.
Das legt jeder Tarif selbst fest, und die Grenzen liegen weit auseinander. Belegt sind acht Jahre bei Getsafe und hepster – bei hepster bleibt der Schutz danach lebenslang bestehen – und keine Altersgrenze nach oben bei Lassie. Oberhalb der Grenze ist nur der Neuabschluss ausgeschlossen; ein bestehender Vertrag läuft je nach Bedingungswerk weiter.
Das ist der Baustein mit der größten Streuung: Manche Tarife erstatten Zahnbehandlungen voll, andere nur bis zu einer eigenen Jahresgrenze, wieder andere schließen sie aus. Weil eine Zahnsanierung aus vielen kleinen Positionen besteht – Narkose, Zahnsteinentfernung, Extraktion je Zahn – summiert sie sich schnell. Die Klausel steht in den Bedingungen, selten im Werbetext.
Im Grundsatz beginnen sie neu. Manche Tarife rechnen die Zeit beim Vorversicherer an oder verzichten bei lückenlosem Anschluss auf die Wartezeit; das steht im Bedingungswerk. Wichtiger noch: Erkrankungen, die während des alten Vertrags diagnostiziert wurden, sind beim neuen Versicherer Vorerkrankungen. Kündigen Sie deshalb erst, wenn die neue Police vorliegt.
Quellen und Stand
Rechts- und Zahlenstand: September 2026. Grundlage sind die Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 samt Gebührenverzeichnis (Positionen 16, 83, 166, 175 bis 177, 180, 345, 350, 604, 618, 932, 933, 951, 955 und 961), § 19 und § 92 VVG sowie die GDV-Medieninformation zur Tierkrankenversicherung4, zuletzt aktualisiert am 11. August 2026. Die anbieterbezogenen Angaben zu Wartezeiten, Leistungsbegrenzungen und Kündigungsverzicht stammen aus den Versicherungsbedingungen von ARAG, Barmenia, Deutscher Familienversicherung, Getsafe/andsafe, HanseMerkur, hepster, Lassie und PetProtect in der am 8. September 2026 veröffentlichten Fassung. Verbindlich ist immer das Bedingungswerk Ihres eigenen Vertrags.
Quellen
- GOT (Gesamttext) – gesetze-im-internet.de ↩
- § 19 VVG – gesetze-im-internet.de ↩
- § 92 VVG – gesetze-im-internet.de ↩
- GDV-Medieninformation zur Tierkrankenversicherung – gdv.de ↩