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Brutto-Netto-Rechner
Wie viel Netto bleibt 2026 von Ihrem Brutto übrig? Mit dem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner ermitteln Sie Ihr Nettogehalt in wenigen Sekunden – auf Basis des Rechtsstands 2026, unter anderem mit dem auf 12.348 € gestiegenen Grundfreibetrag und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie die Berechnung funktioniert, zeigen wir Ihnen darunter Schritt für Schritt – mit Formel, Beispielrechnung und Referenztabelle.
So wird Ihr Netto berechnet: Formel und Beispiel 2026
Die Grundformel ist einfach:
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge teilen Sie sich grundsätzlich hälftig mit Ihrem Arbeitgeber. Für 2026 gelten diese Sätze:
| Abgabe | Beitragssatz gesamt | Ihr Anteil als Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag (im Schnitt 2,9 %) | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 %; Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Zuschlag, in Sachsen tragen Beschäftigte 2,3 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
Die Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG: Ihr zu versteuerndes Einkommen ergibt sich aus dem Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Vorsorgepauschale (Ihre Sozialbeiträge), des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € und des Sonderausgaben-Pauschbetrags (36 Euro, seit Jahren unverändert). Darauf wird die Tarifformel 2026 angewendet.
Beispielrechnung: 4.000 Euro brutto, Steuerklasse I
Modellannahmen: kinderlos, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, außerhalb Sachsens, keine Freibeträge.
| Position | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000,00 € |
| Krankenversicherung (8,75 %) | −350,00 € |
| Pflegeversicherung (2,4 %, kinderlos) | −96,00 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | −372,00 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | −52,00 € |
| Lohnsteuer (Tarif 2026) | ca. −525,00 € |
| Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer | 0,00 € |
| Nettogehalt | ca. 2.605 € |
Zur Einordnung: Aus 48.000 Euro Jahresbrutto ergibt sich nach Abzug der Vorsorgepauschale und der Pauschbeträge ein zu versteuerndes Einkommen von rund 37.000 Euro; dafür fallen nach der Tarifformel 2026 rund 6.294 Euro an Lohnsteuer an. Es handelt sich um eine gerundete Modellrechnung – den exakten amtlichen Wert liefert der Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Referenztabelle 2026: Brutto und Netto im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt gerundete Richtwerte pro Monat für Steuerklasse I unter denselben Modellannahmen wie oben:
| Brutto/Monat | Lohnsteuer (ca.) | Sozialabgaben (ca.) | Netto (ca.) |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 187 € | 544 € | 1.769 € |
| 3.000 € | 293 € | 653 € | 2.054 € |
| 3.500 € | 406 € | 761 € | 2.333 € |
| 4.000 € | 525 € | 870 € | 2.605 € |
| 4.500 € | 650 € | 979 € | 2.871 € |
| 5.000 € | 782 € | 1.088 € | 3.130 € |
| 5.500 € | 921 € | 1.196 € | 3.383 € |
| 6.000 € | 1.074 € | 1.284 € | 3.642 € |
Ihr tatsächliches Netto hängt von Steuerklasse, Kinderzahl, Kirchensteuer und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab – nutzen Sie für Ihren Einzelfall den Rechner oben. Bis zu einem Verdienst von 2.000 € im Monat gilt zudem der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.
Hintergrund 2026: Steuern, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen
Lohnsteuer, Steuerklassen und Freibeträge
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € zu versteuerndem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14 % bis zum Spitzensteuersatz von 42 %, der ab 69.879 € greift; ab 277.826 € gilt die sogenannte Reichensteuer von 45 %. Ihre Steuerklasse (I bis VI) bestimmt, welche Freibeträge beim monatlichen Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt werden: Alleinerziehende erhalten in Steuerklasse II den Entlastungsbetrag von 4.260 € (plus 240 € je weiterem Kind). Für Kinder gibt es 2026 einen Kinderfreibetrag von 6.828 € für beide Eltern zusammen (3.414 € je Elternteil) sowie zusätzlich den Betreuungsfreibetrag (BEA) von 1.464 € je Elternteil.
Der Solidaritätszuschlag betrifft nur noch hohe Einkommen: Er fällt erst an, wenn die festgesetzte Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 € liegt (Zusammenveranlagung: 40.700 €) – rund 90 % der Zahler sind seit 2021 befreit. Kirchensteuer zahlen nur Kirchenmitglieder: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern.
Sozialabgaben: Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Sozialbeiträge zahlen Sie nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – Einkommen darüber bleibt beitragsfrei:
| Versicherungszweig | BBG pro Monat | BBG pro Jahr |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
Wer mit seinem Jahresbrutto über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Fünf Stellschrauben für mehr Netto
- Steuerklasse prüfen: Ehepaare können mehrmals im Jahr zwischen IV/IV (ggf. mit Faktor) und III/V wechseln – das ändert die monatliche Liquidität, auch wenn die Jahressteuer gleich bleibt.
- Freibetrag eintragen lassen: Hohe Werbungskosten (z. B. lange Pendelstrecke) können Sie per Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beim Finanzamt als Freibetrag hinterlegen – das erhöht sofort das monatliche Netto.
- Krankenkasse vergleichen: Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, regulär ist der Wechsel nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich.
- Elterneigenschaft nachweisen: Wer Kinder gegenüber dem Arbeitgeber nachweist, spart den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung; ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Beitrag um weitere 0,25 Prozentpunkte je Kind.
- Entgeltumwandlung nutzen: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge fließen bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei vom Brutto – das Netto sinkt weniger, als Sie fürs Alter zurücklegen.
Rechtsstand, Quellen und rechtlicher Hinweis
Alle Angaben auf dieser Seite entsprechen dem Rechtsstand für das Steuerjahr 2026 (zuletzt geprüft: Juli 2026). Grundlagen sind insbesondere § 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026), die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, die Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags durch das Bundesministerium für Gesundheit (Bundesanzeiger vom 10.11.2025) sowie die Veröffentlichungen der Minijob-Zentrale und der Deutschen Rentenversicherung.
Hinweis: Diese Seite und der Rechner ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen; verbindliche Auskünfte erteilen Finanzamt, Steuerberater oder Ihre Krankenkasse. Den amtlichen Lohnsteuerrechner stellt das BMF bereit.
Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
Der Rechner ist auf das Steuerjahr 2026 ausgelegt – inklusive Grundfreibetrag von 12.348 €, der Beitragsbemessungsgrenzen 2026 und des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse, den Sie individuell einstellen können.
Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 13,90 € pro Stunde gekoppelt und steigt mit ihm: Zum 1. Januar 2027 klettert der Mindestlohn laut Mindestlohnanpassungsverordnung auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze dann auf 633 Euro.
Im Übergangsbereich zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 € Monatsverdienst zahlen Sie reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, erwerben aber volle Rentenansprüche. Dadurch bleibt spürbar mehr Netto als bei regulärer Beitragspflicht.
Wenn Ehepartner sehr unterschiedlich verdienen, erhöht die Kombination III/V das gemeinsame Monatsnetto; IV/IV mit Faktor verteilt die Steuerlast verursachungsgerechter. Wichtig: Vor Elterngeld- oder Krankengeldbezug kann die richtige Steuerklasse bares Geld wert sein, weil diese Leistungen vom Netto abhängen.
Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 € Jahresbrutto. Erst oberhalb dieser Grenze können Angestellte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.
Seit 2021 zahlen rund 90 % der früheren Zahler keinen Soli mehr. Er wird 2026 erst fällig, wenn Ihre festgesetzte Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € übersteigt – bei Alleinstehenden entspricht das grob einem Monatsbrutto ab etwa 7.700 Euro.