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Brutto-Netto-Rechner
Wie viel Netto bleibt 2026 von Ihrem Brutto übrig? Mit dem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner ermitteln Sie Ihr Nettogehalt in wenigen Sekunden – auf Basis des Rechtsstands 2026, unter anderem mit dem auf 12.348 € gestiegenen Grundfreibetrag und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie die Berechnung funktioniert, zeigen wir Ihnen darunter Schritt für Schritt – mit Formel, Beispielrechnung und Referenztabelle.
So wird Ihr Netto berechnet: Formel und Beispiel 2026
Die Grundformel ist einfach:
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge teilen Sie sich grundsätzlich hälftig mit Ihrem Arbeitgeber. Für 2026 gelten diese Sätze:
| Abgabe | Beitragssatz gesamt | Ihr Anteil als Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag (im Schnitt 2,9 %) | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 %; Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Zuschlag, in Sachsen tragen Beschäftigte 2,3 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
Die Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG: Ihr zu versteuerndes Einkommen ergibt sich aus dem Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Vorsorgepauschale (Ihre Sozialbeiträge), des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € und des Sonderausgaben-Pauschbetrags (36 Euro, seit Jahren unverändert). Darauf wird die Tarifformel 2026 angewendet.
Beispielrechnung: 4.000 Euro brutto, Steuerklasse I
Modellannahmen: kinderlos, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, außerhalb Sachsens, keine Freibeträge.
| Position | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000,00 € |
| Krankenversicherung (8,75 %) | −350,00 € |
| Pflegeversicherung (2,4 %, kinderlos) | −96,00 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | −372,00 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | −52,00 € |
| Lohnsteuer (Tarif 2026) | ca. −525,00 € |
| Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer | 0,00 € |
| Nettogehalt | ca. 2.605 € |
Zur Einordnung: Aus 48.000 Euro Jahresbrutto ergibt sich nach Abzug der Vorsorgepauschale und der Pauschbeträge ein zu versteuerndes Einkommen von rund 37.000 Euro; dafür fallen nach der Tarifformel 2026 rund 6.294 Euro an Lohnsteuer an. Es handelt sich um eine gerundete Modellrechnung – den exakten amtlichen Wert liefert der Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Referenztabelle 2026: Brutto und Netto im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt gerundete Richtwerte pro Monat für Steuerklasse I unter denselben Modellannahmen wie oben:
| Brutto/Monat | Lohnsteuer (ca.) | Sozialabgaben (ca.) | Netto (ca.) |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 187 € | 544 € | 1.769 € |
| 3.000 € | 293 € | 653 € | 2.054 € |
| 3.500 € | 406 € | 761 € | 2.333 € |
| 4.000 € | 525 € | 870 € | 2.605 € |
| 4.500 € | 650 € | 979 € | 2.871 € |
| 5.000 € | 782 € | 1.088 € | 3.130 € |
| 5.500 € | 921 € | 1.196 € | 3.383 € |
| 6.000 € | 1.074 € | 1.284 € | 3.642 € |
Ihr tatsächliches Netto hängt von Steuerklasse, Kinderzahl, Kirchensteuer und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab – nutzen Sie für Ihren Einzelfall den Rechner oben. Bis zu einem Verdienst von 2.000 € im Monat gilt zudem der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.
Hintergrund 2026: Steuern, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen
Lohnsteuer, Steuerklassen und Freibeträge
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € zu versteuerndem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14 % bis zum Spitzensteuersatz von 42 %, der ab 69.879 € greift; ab 277.826 € gilt die sogenannte Reichensteuer von 45 %. Ihre Steuerklasse (I bis VI) bestimmt, welche Freibeträge beim monatlichen Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt werden: Alleinerziehende erhalten in Steuerklasse II den Entlastungsbetrag von 4.260 € (plus 240 € je weiterem Kind). Für Kinder gibt es 2026 einen Kinderfreibetrag von 6.828 € für beide Eltern zusammen (3.414 € je Elternteil) sowie zusätzlich den Betreuungsfreibetrag (BEA) von 1.464 € je Elternteil.
Der Solidaritätszuschlag betrifft nur noch hohe Einkommen: Er fällt erst an, wenn die festgesetzte Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 € liegt (Zusammenveranlagung: 40.700 €) – rund 90 % der Zahler sind seit 2021 befreit. Kirchensteuer zahlen nur Kirchenmitglieder: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern.
Sozialabgaben: Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Sozialbeiträge zahlen Sie nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – Einkommen darüber bleibt beitragsfrei:
| Versicherungszweig | BBG pro Monat | BBG pro Jahr |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
Wer mit seinem Jahresbrutto über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Fünf Stellschrauben für mehr Netto
- Steuerklasse prüfen: Ehepaare können mehrmals im Jahr zwischen IV/IV (ggf. mit Faktor) und III/V wechseln – das ändert die monatliche Liquidität, auch wenn die Jahressteuer gleich bleibt.
- Freibetrag eintragen lassen: Hohe Werbungskosten (z. B. lange Pendelstrecke) können Sie per Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beim Finanzamt als Freibetrag hinterlegen – das erhöht sofort das monatliche Netto.
- Krankenkasse vergleichen: Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, regulär ist der Wechsel nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich.
- Elterneigenschaft nachweisen: Wer Kinder gegenüber dem Arbeitgeber nachweist, spart den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung; ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Beitrag um weitere 0,25 Prozentpunkte je Kind.
- Entgeltumwandlung nutzen: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge fließen bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei vom Brutto – das Netto sinkt weniger, als Sie fürs Alter zurücklegen.
Rechtsstand, Quellen und rechtlicher Hinweis
Alle Angaben auf dieser Seite entsprechen dem Rechtsstand für das Steuerjahr 2026 (zuletzt geprüft: Juli 2026). Grundlagen sind insbesondere § 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026), die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, die Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags durch das Bundesministerium für Gesundheit (Bundesanzeiger vom 10.11.2025) sowie die Veröffentlichungen der Minijob-Zentrale und der Deutschen Rentenversicherung.
Hinweis: Diese Seite und der Rechner ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen; verbindliche Auskünfte erteilen Finanzamt, Steuerberater oder Ihre Krankenkasse. Den amtlichen Lohnsteuerrechner stellt das BMF bereit.
Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
Mit welchem Rechtsstand rechnet der Brutto-Netto-Rechner?
Der Rechner ist auf das Steuerjahr 2026 ausgelegt – inklusive Grundfreibetrag von 12.348 €, der Beitragsbemessungsgrenzen 2026 und des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse, den Sie individuell einstellen können.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 13,90 € pro Stunde gekoppelt und steigt mit ihm: Zum 1. Januar 2027 klettert der Mindestlohn laut Mindestlohnanpassungsverordnung auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze dann auf 633 Euro.
Was ist ein Midijob und was bringt er beim Netto?
Im Übergangsbereich zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 € Monatsverdienst zahlen Sie reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, erwerben aber volle Rentenansprüche. Dadurch bleibt spürbar mehr Netto als bei regulärer Beitragspflicht.
Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
Wenn Ehepartner sehr unterschiedlich verdienen, erhöht die Kombination III/V das gemeinsame Monatsnetto; IV/IV mit Faktor verteilt die Steuerlast verursachungsgerechter. Wichtig: Vor Elterngeld- oder Krankengeldbezug kann die richtige Steuerklasse bares Geld wert sein, weil diese Leistungen vom Netto abhängen.
Ab welchem Gehalt kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 € Jahresbrutto. Erst oberhalb dieser Grenze können Angestellte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.
Warum zahle ich keinen Solidaritätszuschlag?
Seit 2021 zahlen rund 90 % der früheren Zahler keinen Soli mehr. Er wird 2026 erst fällig, wenn Ihre festgesetzte Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € übersteigt – bei Alleinstehenden entspricht das grob einem Monatsbrutto ab etwa 7.700 Euro.