Finanzrechner 2026: Gehalt, Steuern, Strom und Zinsen | onlinevergleich24.de
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Wie wir unser Geld verdienen

Finanzrechner

Unsere sechs Finanzrechner beantworten die Fragen, die im Alltag am häufigsten anfallen: Was bleibt netto vom Brutto? Was kostet der Dienstwagen? Wie viel Gewerbe- und Mehrwertsteuer fallen an, was verbraucht ein Gerät an Strom, und was wird aus dem Ersparten? Alle sechs Rechner sind Eigenentwicklungen, kostenlos und ohne Anmeldung. Auf jeder Rechnerseite erklären wir zusätzlich die Formel, zeigen ein Beispiel und nennen die Fundstelle im Gesetz.
Geschrieben von
Erkan Boga

Von hier gelangen Sie zu unseren sechs Finanzrechnern: für das Nettogehalt und den Dienstwagen, für die Gewerbe- und Mehrwertsteuer, für Stromkosten und Zinsen. Alle sechs sind Eigenentwicklungen von onlinevergleich24.de. Auf der jeweiligen Rechnerseite tragen Sie Ihre Zahlen ein, das Ergebnis erscheint sofort – kostenlos und ohne Anmeldung.

Auf jeder Rechnerseite bleibt es nicht beim Ergebnis: Unter dem Rechner steht ein Erklärtext mit der Formel zum Selbstnachrechnen, einer Beispielrechnung und einer Referenztabelle – bei den Steuer- und Sozialversicherungsrechnern zusätzlich mit der Rechtsgrundlage. Diese Erläuterungen basieren auf dem Rechtsstand 2026 – welche Werte dahinterstecken, zeigt die Tabelle weiter unten.

Unsere sechs Rechner im Überblick

Welcher Rechner der richtige ist, entscheidet Ihre Frage – und die Unterlagen, die Sie zur Hand haben. Die Tabelle zeigt beides.

Die sechs Rechner von onlinevergleich24.de: Einsatzzweck und benötigte Eingaben
Rechner Beantwortet die Frage Diese Angaben brauchen Sie
Brutto-Netto-Rechner Wie viel Netto bleibt vom Bruttogehalt? Brutto- oder Nettolohn (Monat oder Jahr), Steuerjahr, Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer ja/nein, Krankenkasse und deren Zusatzbeitrag, Kinderfreibeträge, Geburtsjahr
Firmenwagenrechner Was kostet mich der Dienstwagen netto im Monat? zusätzlich zu den Gehaltsangaben: Bruttolistenpreis, Antriebsart (Verbrenner, Hybrid, Elektro), einfache Entfernung zur Arbeit; für den Fahrtenbuch-Vergleich außerdem Laufleistung und laufende Kosten
Gewerbesteuerrechner Wie viel Gewerbesteuer zahlt mein Betrieb? Gewerbeertrag, Rechtsform (Einzelunternehmen/Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft), Hebesatz der Gemeinde, bei Bedarf Hinzurechnungs- und Kürzungsbeträge
Mehrwertsteuer-Rechner Wie viel Steuer steckt in einem Preis? Netto- oder Bruttobetrag und der anzuwendende Steuersatz – wahlweise auch die Sätze für Österreich und die Schweiz
Stromkostenrechner Was kostet ein einzelnes Gerät im Jahr? Leistung des Geräts in Watt, Betriebsstunden je Tag, Betriebstage je Woche und Ihr Strompreis je Kilowattstunde (steht auf Ihrer Jahresabrechnung)
Zinsrechner Was wird aus meinem Ersparten? Anfangskapital, Zinssatz und Laufzeit; optional persönlicher Steuersatz und Sparer-Pauschbetrag für die Nachsteuer-Betrachtung
Eingabefelder Stand 04.08.2026. Alle Rechner sind Eigenentwicklungen von onlinevergleich24.de und können ohne Registrierung genutzt werden.

Rechner für Gehalt und Arbeit

Beide Rechner beziehen sich auf das, was am Monatsende tatsächlich auf dem Konto eingeht.

Brutto-Netto-Rechner: Was vom Bruttogehalt übrig bleibt

Vom Bruttolohn gehen zwei Blöcke ab: Steuern und Sozialabgaben. Steuerlich bleibt das Einkommen bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € unbelastet (§ 32a EStG); darüber greift der progressive Tarif. Dazu kommen gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Bei den Sozialabgaben liegt der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 % (§ 241 SGB V) plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag – im Schnitt 2,9 %; hinzu kommen Renten- (18,6 %), Arbeitslosen- (2,6 %) und Pflegeversicherung, letztere mit einem Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren.

Zwei Stellschrauben werden oft unterschätzt: die Steuerklasse und die Beitragsbemessungsgrenzen. Oberhalb von 69.750 € Jahresbrutto steigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht weiter, bei Renten- und Arbeitslosenversicherung ist bei 101.400 € Schluss – jeder Euro darüber ist netto deutlich mehr wert. Im Rechner wählen Sie das Steuerjahr selbst und können rückwärts rechnen, also vom gewünschten Netto auf das nötige Brutto. Auf der Seite zum Brutto-Netto-Rechner stehen außerdem eine Referenztabelle typischer Gehälter, der Steuerklassenvergleich und fünf Ansatzpunkte für mehr Netto.

Firmenwagenrechner: Was der Dienstwagen netto kostet

Ein privat nutzbarer Firmenwagen ist steuerlich ein geldwerter Vorteil und erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen. Pauschal angesetzt werden 1 % des inländischen Bruttolistenpreises je Monat (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) – maßgeblich ist der Listenpreis bei der Erstzulassung, nicht der gezahlte Kaufpreis. Fahren Sie damit auch zur Arbeit, kommen 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat obendrauf (§ 8 Abs. 2 EStG); bei zwanzig Kilometern Arbeitsweg sind das weitere 0,6 % des Listenpreises – Monat für Monat.

Für E-Autos und Plug-in-Hybride gelten günstigere Sätze. Emissionsfreie Fahrzeuge werden mit 0,25 % angesetzt, aber nur bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 € – und diese Grenze gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden. Für frühere Anschaffungen liegt sie niedriger; ein 2024 angeschafftes E-Auto kann deshalb trotz gleicher Ausstattung unter die ungünstigere Regelung fallen. Plug-in-Hybride kommen auf 0,5 %, wenn sie extern aufladbar sind und entweder höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch zurücklegen. Auch diese Mindestreichweite hängt vom Anschaffungsdatum ab: Sie gilt in dieser Höhe für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft wurden – für frühere Anschaffungen lag sie niedriger. Unser Firmenwagenrechner stellt Netto mit und ohne Dienstwagen gegenüber und zeigt, ab wann sich das Fahrtenbuch gegenüber der Pauschale rechnet.

Rechner für Unternehmen und Selbstständige

Zwei Zahlen braucht jeder Betrieb regelmäßig: die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer.

Gewerbesteuerrechner: Steuerlast und Standortwahl

Die Gewerbesteuer folgt immer derselben Kette: Gewerbeertrag minus Freibetrag, mal Steuermesszahl, mal Hebesatz der Gemeinde. Der Freibetrag von 24.500 € steht dabei nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu (§ 11 Abs. 1 GewStG); eine GmbH zahlt ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Die Steuermesszahl von 3,5 % ist bundeseinheitlich, der Hebesatz dagegen ist der große Hebel: Er liegt im Bundesdurchschnitt aller Gemeinden bei 409 % (Statistisches Bundesamt, Erhebungsjahr 2024), in München bei 490 % – und in manchen Umlandgemeinden bei nicht einmal der Hälfte davon.

Für Einzelunternehmer relativiert sich die Belastung durch die Anrechnung auf die Einkommensteuer: Das 4-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags wird angerechnet, höchstens jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 EStG). In Gemeinden mit niedrigem Hebesatz bleibt danach kaum eine Belastung übrig, in Großstädten dagegen schon. Diese Szenarien spielen Sie in unserem Gewerbesteuerrechner durch, dort steht auch eine Hebesatz-Tabelle wichtiger Städte.

Mehrwertsteuer-Rechner: Brutto und Netto in beide Richtungen

Der Regelsatz beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG), der ermäßigte Satz 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) – er gilt unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und den Nahverkehr. Seit dem 1. Januar 2026 kommt ein oft verkürzt wiedergegebener Fall dazu: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unterliegen dem ermäßigten Satz von 7 %, die Abgabe von Getränken ist davon aber ausdrücklich ausgenommen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Auf einer Restaurantrechnung stehen seither regelmäßig zwei Steuersätze nebeneinander.

Ein Sonderfall ist die Kleinunternehmerregelung: Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € umgesetzt hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, weist keine Umsatzsteuer aus (§ 19 UStG) – darf dafür aber auch keine Vorsteuer ziehen. Wichtig für die Praxis: Wird die Grenze unterjährig gerissen, endet die Kleinunternehmereigenschaft nicht erst zum Jahreswechsel, sondern sofort – bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung. Unser Mehrwertsteuer-Rechner rechnet in beide Richtungen, vom Netto zum Brutto und zurück, und weist den enthaltenen Steueranteil separat aus.

Rechner für Haushalt und Geldanlage

Laufende Kosten auf der einen Seite, Erträge auf der anderen.

Stromkostenrechner: Was einzelne Geräte im Jahr kosten

Die Formel lässt sich für jedes Gerät im Kopf ansetzen: Leistung in Watt × Betriebsstunden ÷ 1.000 ergibt den Verbrauch in Kilowattstunden, multipliziert mit Ihrem Strompreis die Kosten. Zur Einordnung: Private Haushalte zahlen im Schnitt 0,37 € je Kilowattstunde (BDEW-Strompreisanalyse, Stand April 2026), ein Drei-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus verbraucht rund 3.500 Kilowattstunden im Jahr und zahlt damit etwa 1.295 €.

Für Ihre eigene Rechnung ist der Durchschnitt aber nur ein Notbehelf: Tragen Sie den Arbeitspreis aus Ihrer Jahresabrechnung ein, der voreingestellte Wert ist lediglich ein Startwert. Aufschlussreich sind vor allem Dauerläufer – ein Gerät mit geringer Leistung, das rund um die Uhr läuft, kostet oft mehr als ein Großgerät, das täglich eine Stunde arbeitet. Die Verbrauchstabelle typischer Haushaltsgeräte steht auf der Seite zum Stromkostenrechner.

Zinsrechner: Was aus Ihrem Ersparten wird

Der Zinseszinseffekt entsteht dadurch, dass Zinsen im Folgejahr selbst wieder Zinsen tragen. Über kurze Laufzeiten fällt das kaum ins Gewicht, über zehn oder zwanzig Jahre verschiebt es das Ergebnis erheblich – sichtbar wird der Unterschied, weil Sie den Zinseszins im Rechner zu- und abschalten können. Abgebildet wird eine Einmalanlage: Anfangskapital, Zinssatz, Laufzeit. Den Steuerabzug können Sie im Rechner zuschalten und dabei Ihren persönlichen Steuersatz und den Sparer-Pauschbetrag hinterlegen. Laufende Sparraten berücksichtigt der Rechner nicht.

Was am Ende bleibt, entscheidet außerdem der Fiskus. Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungsteuer an (§ 32d EStG), zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer; steuerfrei bleiben Erträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € je Person, für den Sie einen Freistellungsauftrag erteilen sollten. Das Zinsniveau hängt am Leitzins: Der für Sparzinsen maßgebliche EZB-Einlagenzins liegt seit dem 17. Juni 2026 bei 2,25 %. Geschützt sind Ihre Einlagen je Bank und Kunde bis 100.000 € (§ 8 EinSiG). Durchrechnen können Sie das mit unserem Zinsrechner; welche Konditionen erreichbar sind, zeigt unser Festgeld-Vergleich.

Rechtsstand 2026: Diese Werte liegen den Erläuterungen zugrunde

Diese Werte tauchen in den Erklärtexten unserer Rechner immer wieder auf. Wir bündeln sie hier, damit Sie jede Zahl bis zur Rechtsgrundlage zurückverfolgen können. Welche Werte sich zum 1. Januar 2026 geändert haben, ist in der letzten Spalte vermerkt; eine weitere Änderung ist für den Erhebungszeitraum 2027 bereits beschlossen.

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Zentrale Rechengrößen 2026 mit Rechtsgrundlage
Wert Höhe 2026 Rechtsgrundlage und Hinweis
Grundfreibetrag Einkommensteuer 12.348 € § 32a EStG, je Person und Jahr – zum 01.01.2026 angehoben
Allgemeiner Beitragssatz GKV 14,6 % § 241 SGB V, unverändert seit 2015; hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Kasse
Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag 2,9 % Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums nach § 242a Abs. 2 SGB V – zum 01.01.2026 angehoben
Gesetzlicher Mindestlohn je Stunde 13,90 € Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, seit 01.01.2026
Entfernungspauschale je Kilometer 0,38 € § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – neu seit 01.01.2026 ab dem ersten Kilometer, ohne Staffelung
Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie 7 % § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG – neu seit 01.01.2026; Getränke bleiben beim Regelsatz
Bruttolistenpreis-Grenze für die 0,25-%-Regel 100.000 € § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – gilt nur für Anschaffung nach dem 30.06.2025, davor niedriger
Gewerbesteuer-Mindesthebesatz 200 % § 16 Abs. 4 GewStG – Regelhebesatz, wenn die Gemeinde keinen höheren bestimmt; zum Erhebungszeitraum 2027 angehoben (§ 36 Abs. 5b GewStG)
EZB-Einlagenzins 2,25 % Europäische Zentralbank, Leitzinsen; unverändert seit 17.06.2026
Durchschnittlicher Haushaltsstrompreis je kWh 0,37 € BDEW-Strompreisanalyse, Stand April 2026
Alle Werte werden zentral gepflegt und automatisch auf dieser Seite aktualisiert. Gesetzestexte über gesetze-im-internet.de.

Wie wir unsere Rechner erstellen und aktuell halten

Die sechs Rechner sind keine eingekauften Fremdmodule, sondern Eigenentwicklungen von onlinevergleich24.de. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser: Der Rechner-Code ruft keine Server-Schnittstelle auf und legt Ihre Eingaben weder im Browser-Speicher noch in einem Cookie ab. Sobald Sie die Seite verlassen, sind Ihre Zahlen weg.

Für die Erklärtexte gilt eine feste Regel: Jede genannte Größe stammt aus dem Gesetzestext selbst (EStG, GewStG, UStG, SGB V) oder aus einer amtlichen beziehungsweise Verbandsquelle – Bundesministerien, Statistisches Bundesamt, Europäische Zentralbank, BDEW. Zahlen, die sich ändern können, stehen nicht fest im Text, sondern kommen aus einer zentral gepflegten Faktenbasis mit Stand-Datum. Wird ein Wert dort aktualisiert, ändert er sich auf allen Seiten gleichzeitig – deshalb bleiben bei uns keine veralteten Beträge stehen.

Dafür sind unsere Rechner gemacht
  • Größenordnungen ermitteln, bevor Sie verhandeln, kaufen oder wechseln
  • Szenarien vergleichen: andere Steuerklasse, anderer Hebesatz, andere Laufzeit
  • Nachvollziehen, wie eine Zahl zustande kommt – die Formel steht unter jedem Rechner, bei den Steuer- und Sozialversicherungsrechnern zusätzlich die Rechtsgrundlage
  • Plausibilität prüfen: Weicht Ihre Abrechnung stark ab, lohnt der genauere Blick

Dafür ersetzen sie keine Beratung
  • Individuelle Freibeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen
  • Betriebliche Sonderfälle wie Verlustvorträge oder Organschaften
  • Verbindliche Auskünfte gegenüber Finanzamt, Arbeitgeber oder Bank
  • Anlageentscheidungen – ein Zinsrechner sagt nichts über Risiko und Bonität

Näherungswerte, keine Beratung

Verbindlich ist beim Lohnsteuerabzug allein der amtliche Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, für Ihre Steuererklärung der Bescheid des Finanzamts. Bei Nebeneinkünften, mehreren Arbeitsverhältnissen oder betrieblichen Sonderfällen lassen Sie das Ergebnis fachlich prüfen.

Häufige Fragen zu unseren Rechnern

Sind die Rechner kostenlos, und muss ich mich anmelden?

Alle sechs Rechner sind kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Sie müssen weder eine E-Mail-Adresse hinterlassen noch ein Konto anlegen; eine kostenpflichtige Variante gibt es nicht.

Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?

Nein. Die Rechner arbeiten vollständig in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht an einen Server geschickt und weder in einem Cookie noch im lokalen Speicher abgelegt. Wollen Sie ein Ergebnis behalten, notieren oder drucken Sie es. Wie die Website insgesamt mit Daten umgeht, steht in unserer Datenschutzerklärung.

Auf welchem Rechtsstand basieren die Erklärtexte?

Auf dem Rechtsstand 2026. Die Beträge und Sätze in Erläuterungen, Formeln und Referenztabellen entsprechen der aktuellen Gesetzeslage; die zentralen Werte stehen oben mitsamt Fundstelle. Im Brutto-Netto- und im Firmenwagenrechner wählen Sie das Steuerjahr zusätzlich selbst, wenn Sie ein Vorjahr nachrechnen möchten.

Wie genau sind die Ergebnisse?

Für typische Konstellationen liefern sie belastbare Größenordnungen. Abweichungen zur echten Abrechnung entstehen durch Merkmale, die kein Onlinerechner kennen kann: eingetragene Lohnsteuerfreibeträge, Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge, private Krankenversicherung – oder, auf der betrieblichen Seite, Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer. Je ungewöhnlicher Ihr Fall, desto größer die Abweichung.

Welchen Rechner brauche ich wofür?

Für Gehaltsverhandlung oder Jobwechsel den Brutto-Netto-Rechner – er zeigt, was von einer Erhöhung ankommt. Für ein Dienstwagenangebot den Firmenwagenrechner, weil der geldwerte Vorteil Ihr Netto mindert. Für die Liquiditätsplanung eines Betriebs den Gewerbesteuerrechner, für Angebote und Rechnungen den Mehrwertsteuer-Rechner. Der Stromkostenrechner hilft vor einer Neuanschaffung, der Zinsrechner vor dem Abschluss einer Geldanlage.

Wie oft aktualisieren Sie die hinterlegten Werte?

Gesetzlich festgelegte Größen – Freibeträge, Steuersätze, Beitragssätze, Bemessungsgrenzen – prüfen wir zum Jahreswechsel und immer dann, wenn eine Änderung verkündet wird. Marktwerte wie den EZB-Leitzins oder den durchschnittlichen Strompreis ziehen wir anlassbezogen nach, also nach Zinsentscheiden beziehungsweise nach Erscheinen einer neuen Auswertung. Jeder Wert trägt bei uns ein Stand-Datum und seine Rechtsgrundlage.

Wenn Sie über das Rechnen hinaus konkrete Angebote suchen, helfen unsere Vergleiche weiter: der Kreditkarten-Vergleich mit Filter nach Kosten und Leistungen, der Girokonto- und der Geschäftskonto-Vergleich für private und betriebliche Konten sowie der Festgeld-Vergleich für Zinsen, die sich festschreiben lassen.

Über den Autor
Erkan Boga Erkan Boga ist Gründer der qmedia GmbH und Herausgeber des Portals onlinevergleich24.de. Seit über einem Jahrzehnt beschäftigt er sich mit der Entwicklung von digitalen Plattformen,...