Gewerbesteuerrechner 2026: Steuerlast & Hebesätze vergleichen | onlinevergleich24.de
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Gewerbesteuerrechner

Wie viel Gewerbesteuer fällt für Ihren Betrieb an? Unser Gewerbesteuerrechner ermittelt die Steuerlast aus Gewerbeertrag, Messzahl und Hebesatz Ihrer Gemeinde – inklusive Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Dazu erklären wir die Formel anhand einer Beispielrechnung, vergleichen die Hebesätze wichtiger Städte und zeigen, wie die Anrechnung auf die Einkommensteuer funktioniert.
Geschrieben von
Erkan Boga

Mit unserem Gewerbesteuerrechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden, wie viel Gewerbesteuer Ihr Unternehmen 2026 zahlen muss – unser Rechner zeigt zusätzlich, was den Standort ausmacht: In den Städten der untenstehenden Tabelle reichen die Hebesätze von 240 % in Grünwald bis 490 % in München. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren außerdem von einem Freibetrag von 24.500 € im Jahr, während Kapitalgesellschaften wie die GmbH ab dem ersten Euro Gewinn zahlen. Im Folgenden finden Sie die Berechnungsformel mit durchgerechneten Beispielen, eine Hebesatz-Tabelle wichtiger Städte sowie die wichtigsten Regeln des Gewerbesteuergesetzes (GewStG).

So wird die Gewerbesteuer berechnet: Formel und Beispiel

Die Berechnung folgt immer demselben Schema aus § 11 und § 16 GewStG:

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde

  1. Gewerbeertrag ermitteln: Ausgangspunkt ist Ihr steuerlicher Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen. Er wird auf volle 100 Euro abgerundet.
  2. Freibetrag abziehen: Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag.
  3. Steuermessbetrag berechnen: Der verbleibende Betrag wird mit der bundesweit einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert.
  4. Hebesatz anwenden: Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multipliziert – daraus ergibt sich die Gewerbesteuer.

So sieht die Rechnung für einen Gewerbeertrag von 80.000 € in München (Hebesatz 490 %) aus:

Gewerbesteuer-Beispielrechnung 2026 in München: Einzelunternehmen und GmbH im Vergleich
Rechenschritt Einzelunternehmen GmbH
Gewerbeertrag 80.000 € 80.000 €
abzüglich Freibetrag − 24.500 € entfällt
Zwischensumme 55.500 € 80.000 €
× 3,5 % = Steuermessbetrag 1.942,50 € 2.800,00 €
× 490 % Hebesatz = Gewerbesteuer 9.518,25 € 13.720,00 €

Derselbe Einzelunternehmer würde im benachbarten Garching (Hebesatz 330 %) nur 1.942,50 € × 330 % = 6.410,25 € zahlen – 3.108 € weniger pro Jahr als in München. Genau solche Szenarien können Sie mit unserem Vergleichsrechner durchspielen.

Hebesätze 2026 im Vergleich: Referenztabelle wichtiger Städte

Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest; im Bundesdurchschnitt aller Gemeinden liegt er bei 409 % (Destatis, Erhebungsjahr 2024). Die Tabelle zeigt die Spannbreite – inklusive der Gewerbesteuer, die ein Einzelunternehmen mit 100.000 € Gewerbeertrag dort jeweils zahlen würde:

Gewerbesteuer-Hebesätze 2026 deutscher Städte mit Steuerlast bei 100.000 € Gewerbeertrag
Stadt/Gemeinde Hebesatz Gewerbesteuer bei 100.000 € Gewerbeertrag*
München 490 % 12.948,25 €
Köln 475 % 12.551,88 €
Hamburg 470 % 12.419,75 €
Frankfurt am Main 460 % 12.155,50 €
Düsseldorf 440 % 11.627,00 €
Stuttgart 420 % 11.098,50 €
Berlin 410 % 10.834,25 €
Garching bei München 330 % 8.720,25 €
Monheim am Rhein 250 % 6.606,25 €
Grünwald 240 % 6.342,00 €

*Einzelunternehmen/Personengesellschaft nach Abzug des Freibetrags; Hebesätze, Stand Juli 2026, laut Bekanntmachungen der Gemeinden bzw. IHK-Übersichten. Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Standort der Tabelle liegt bei gleichem Gewinn eine Steuerlast von über 6.600 € pro Jahr.

Rechtlicher Hintergrund: Freibetrag, Hinzurechnungen und Anrechnung

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Zahlen muss sie grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb – Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder beratende Ingenieure sind dagegen befreit, ebenso die reine Vermögensverwaltung.

Hinzurechnungen und Kürzungen: Der Gewerbeertrag ist nicht einfach der Gewinn. Nach § 8 Nr. 1 GewStG wird unter anderem ein Viertel der Finanzierungsentgelte (Zinsen, Teile von Mieten, Pachten und Leasingraten) wieder hinzugerechnet – allerdings erst, soweit deren Summe den Freibetrag von 200.000 € übersteigt. Im Gegenzug gibt es Kürzungen nach § 9 GewStG, etwa für betrieblichen Grundbesitz.

Anrechnung auf die Einkommensteuer: Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bekommen die Gewerbesteuer teilweise zurück: Nach § 35 EStG mindert das 4-Fache des Steuermessbetrags die Einkommensteuer, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von rechnerisch 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch weitgehend neutralisiert; in Städten wie München bleibt eine spürbare Mehrbelastung bestehen. Kapitalgesellschaften erhalten keine Anrechnung. Als Betriebsausgabe ist die Gewerbesteuer seit 2008 nicht mehr abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG).

Mindesthebesatz steigt 2027: Aktuell müssen Gemeinden mindestens 200 % verlangen. Der Bundestag hat am 24. April 2026 beschlossen, den Mindesthebesatz ab dem Erhebungszeitraum 2027 auf 280 % anzuheben (§ 16 Abs. 4 GewStG); der Bundesrat hat im Juni 2026 zugestimmt. Betroffen sind gut 40 Niedrigsteuer-Gemeinden – auch bekannte „Gewerbesteuer-Oasen“ wie Zossen (270%) oder Monheim am Rhein (250%) müssen dann anheben. Für die großen Städte ändert sich nichts.

Tipps: So nutzen Sie unseren Gewerbesteuerrechner richtig

  • Gewinn als Näherung eingeben: Für eine schnelle Schätzung genügt Ihr voraussichtlicher Jahresgewinn als Gewerbeertrag. Hinzurechnungen spielen wegen des 200.000-€-Freibetrags für die meisten kleinen Unternehmen keine Rolle.
  • Richtigen Hebesatz verwenden: Maßgeblich ist die Gemeinde der Betriebsstätte, nicht Ihr Wohnort. Den aktuellen Hebesatz finden Sie in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde oder bei der IHK.
  • Standortvergleich realistisch planen: Ein niedriger Hebesatz im Umland spart tatsächlich Geld – aber nur mit echter Betriebsstätte. Reine Briefkastenadressen erkennt das Finanzamt nicht an.
  • Rechtsform mitdenken: Rechnen Sie beide Varianten durch: Einzelunternehmen/Personengesellschaft mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG gegen die GmbH ohne beides.
  • Liquidität einplanen: Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich vorausgezahlt – jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 GewStG).

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Jeder Gewerbebetrieb in Deutschland – vom Einzelunternehmen über die GmbH bis zur AG. Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten) und Land- und Forstwirte zahlen keine Gewerbesteuer.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 € pro Jahr (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.

Was ist der Hebesatz und wo finde ich den meiner Gemeinde?

Der Hebesatz ist der Multiplikator, mit dem Ihre Gemeinde den Steuermessbetrag in die tatsächliche Gewerbesteuer umrechnet. Sie finden ihn in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde, bei der zuständigen IHK oder in den Realsteuer-Übersichten des Statistischen Bundesamts.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Ja, bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften: Das 4-Fache des Steuermessbetrags mindert die Einkommensteuer (§ 35 EStG), höchstens jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung.

Was ändert sich 2027 beim Mindesthebesatz?

Der gesetzliche Mindesthebesatz steigt ab dem Erhebungszeitraum 2027 von 200 % auf 280 %. Damit werden extreme Niedrigsteuer-Standorte unattraktiver; die meisten Gemeinden liegen aber schon heute darüber.

Ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzbar?

Nein. Seit dem Erhebungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer keine abziehbare Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG). Für Personenunternehmen federt stattdessen die Anrechnung nach § 35 EStG die Belastung ab.

Wann muss die Gewerbesteuer bezahlt werden?

Sie leisten vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung ergeht der Bescheid, aus dem sich eine Nachzahlung oder Erstattung ergibt.

Hinweis: Dieser Rechner und die Erläuterungen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Rechtsgrundlagen: §§ 8, 11, 16, 19 GewStG sowie §§ 4, 35 EStG (gesetze-im-internet.de); Hebesätze laut Bekanntmachungen der Gemeinden, IHK-Übersichten und Statistischem Bundesamt (Destatis). Stand: Juli 2026.

Über den Autor
Erkan Boga Erkan Boga ist Gründer der qmedia GmbH und Herausgeber des Portals onlinevergleich24.de. Seit über einem Jahrzehnt beschäftigt er sich mit der Entwicklung von digitalen Plattformen,...