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Hundeversicherung im Vergleich
Der Hund ist das einzige Haustier, für das der Gesetzgeber regelmäßig eine Versicherung verlangt – und zugleich das Tier, das die Privathaftpflicht namentlich ausschließt. Wie weit die Pflicht reicht, hängt vom Wohnort ab: In sechs Ländern gilt sie für jeden Hund, in Nordrhein-Westfalen ab einer Größenschwelle, andernorts nur für als gefährlich eingestufte Tiere – und in drei Ländern gar nicht.
Daneben stehen zwei Verträge, die niemand verlangt, die aber über die Behandlung entscheiden können: die OP-Kostenversicherung und die Krankenvollversicherung. Welcher der drei Verträge zuerst kommt, ist keine Geschmacksfrage – einer davon deckt ein Risiko ohne Obergrenze.
Die Hundetarife direkt zum Vergleichen:
Angegebene Beiträge sind Referenzbeiträge für ein Standardprofil (Rasse der Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre) und können je nach Tier, Rasse und Alter abweichen. Stand: 2026.
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 21,69 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | unbegrenzt |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 108 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (pro Jahr) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 5,10 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | unbegrenzt |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 0 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 6 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 5.000 € |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 95 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 47,22 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 10.000 € |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 96 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (pro Jahr) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 6 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 5.000 € |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 95 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 7,42 € |
| Erstattungssatz | 80 % |
| Erstattung pro Jahr | 2.000 € |
| Max. GOT-Satz | 3-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 96 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 20 % / 250 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 43,39 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 0 € |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 108 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 100 % / 0 € (pro Jahr) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 50 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 800 € |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 71 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 28,64 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 3.000 € |
| Max. GOT-Satz | 3-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 96 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 9,08 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 2.000 € |
| Max. GOT-Satz | 3-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 96 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 13,91 € |
| Erstattungssatz | 100 % |
| Erstattung pro Jahr | 1.000 € |
| Max. GOT-Satz | 4-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 0 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 0 % / 0 € (je Fall) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
| Tarif & Leistung | |
| Beitrag/Monat (ab) Referenzbeitrag für ein Standardprofil (Risikogruppe RG1, Alter 3 Jahre). Der tatsächliche Beitrag hängt von Tier, Rasse und Alter ab. | 13,89 € |
| Erstattungssatz | 50 % |
| Erstattung pro Jahr | 2.500 € |
| Max. GOT-Satz | 3-fach |
| Wartezeit | 30 Tage |
| Höchsteintrittsalter | 96 Monate |
| Selbstbeteiligung | |
| Selbstbeteiligung Der Anteil der Kosten, den Sie bei einer Behandlung selbst tragen – ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung. Möglich als fester Betrag (z. B. 50 €), als Prozentsatz (z. B. 20 %) oder beides; „je Fall“, „pro Jahr“ oder „pro Monat“ gibt an, worauf sie sich bezieht. „keine“ = der Tarif hat keine Selbstbeteiligung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet meist einen höheren Beitrag. | 50 % / 500 € (pro Jahr) |
| Leistungsmerkmale | |
| Freie Tierarztwahl | |
| Online-Tierarzt / Videosprechstunde | |
| Behandlung im EU-Ausland | |
| Behandlung weltweit | |
| Klinikunterbringung | |
| Kastration / Sterilisation | |
| Homöopathie / alternative Heilmethoden | |
| Unfall / Verkehrsunfall | |
| Vorsorge / Prophylaxe | |
| Zahnbehandlung | |
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Drei Verträge, und eine klare Reihenfolge
Die drei Policen überschneiden sich kaum. Sie lösen unterschiedliche Probleme und werden getrennt abgeschlossen.
Die Hundehalterhaftpflicht zahlt, was Ihr Hund bei anderen anrichtet – Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie ist der einzige der drei Verträge, der ein Risiko ohne Obergrenze abdeckt: Nach § 833 Satz 1 BGB1 haftet der Tierhalter verschuldensunabhängig und der Höhe nach unbegrenzt, und das Nutztierprivileg in Satz 2 greift für einen Familienhund nicht. Ein Biss, der eine dauerhafte Erwerbsminderung auslöst, zieht Behandlungskosten, Verdienstausfall und eine lebenslange Rente nach sich.
Die OP-Kostenversicherung übernimmt medizinisch notwendige Operationen samt Voruntersuchung, Narkose und Nachsorge. Sie deckt genau die Rechnungen, die vierstellig werden, und lässt alles aus, was ohne Operation behandelt wird.
Die Krankenvollversicherung nimmt zusätzlich ambulante Behandlung, Diagnostik und Medikamente auf, je nach Tarif Zahnbehandlung und Vorsorge – meist mit eigenen Jahresgrenzen je Leistungsart, während die Operationen häufig unbegrenzt gedeckt sind.
Die Reihenfolge ergibt sich aus der Höhe des Risikos: Zuerst die Haftpflicht, weil sie das unbegrenzte Risiko trägt und vielerorts ohnehin Pflicht ist. Danach die Frage, ob nur der chirurgische Ausnahmefall oder auch die laufende Behandlung abgesichert sein soll.
Wichtig ist dabei, wer als Halter gilt. Das Gesetz meint nicht den Eigentümer, sondern denjenigen, der das Tier tatsächlich hält – wer also über Unterbringung, Versorgung und Verwendung entscheidet und die Kosten trägt. Wer die Aufsicht vertraglich übernimmt, etwa eine Hundepension oder ein bezahlter Gassiservice, haftet daneben nach § 834 BGB2 als Tieraufseher – allerdings milder: Er kommt frei, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Die strenge Haftung ohne Entlastungsmöglichkeit bleibt beim Halter, und der Versicherungsvertrag muss auf ihn lauten.
Wie die Gebührenordnung für Tierärzte die Höhe der Behandlungskosten bestimmt und welche Absicherung Katzen und Pferde brauchen, steht auf unserer Übersicht zur Tierversicherung.
Wo die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist
Hunderecht ist Landesrecht, und die sechzehn Antworten fallen weit auseinander – nicht nur bei der Frage, ob überhaupt eine Versicherung nötig ist, sondern auch bei den Mindestsummen. Die reichen von „keine Summe in der Norm“ über getrennte Beträge für Personen- und Sachschäden bis zu einer Million Euro plus 50.000 Euro für Vermögensschäden.
| Land | Pflicht für | Norm | Mindestdeckungssumme |
|---|---|---|---|
| Pflicht für jeden Hund | |||
| Berlin | jeden Hund, ab Beginn der Haltung | HundeG § 14 Abs. 1 | 1 Mio. € je Versicherungsfall; Selbstbeteiligung höchstens 500 € im Versicherungsjahr |
| Bremen | jeden Hund, ab Beginn der Haltung | BremHundeG § 6 Abs. 1 | 500.000 € Personen- / 250.000 € Sachschäden |
| Hamburg | jeden Hund | HundeG § 12 Abs. 1 | 1 Mio. € für Personen- und sonstige Schäden; Selbstbeteiligung höchstens 500 € |
| Niedersachsen | jeden Hund über sechs Monate | NHundG § 5 Satz 1 | 500.000 € / 250.000 € |
| Sachsen-Anhalt | jeden Hund, spätestens drei Monate nach der Geburt | HundeG LSA § 2 Abs. 3 | 1 Mio. € Personen- und Sachschäden, dazu 50.000 € sonstige Vermögensschäden |
| Thüringen | jeden Hund | ThürTierGefG § 2 Abs. 5 | 500.000 € / 250.000 € |
| Pflicht ab einer Größenschwelle | |||
| Nordrhein-Westfalen | gefährliche Hunde und „große Hunde“: ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg | LHundG NRW § 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5 | 500.000 € / 250.000 € |
| Pflicht nur für gefährliche Hunde | |||
| Brandenburg | gefährliche Hunde, als Erlaubnisvoraussetzung | HundehV § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 | keine Summe in der Verordnung |
| Hessen | erlaubnispflichtige Hunde | HSOG § 71a Abs. 2 | mindestens 500.000 € |
| Rheinland-Pfalz | gefährliche Hunde | LHundG § 4 Abs. 2 | 500.000 € / 250.000 € |
| Saarland | gefährliche Hunde, als Erlaubnisvoraussetzung | HuV SL § 2 Abs. 3 Nr. 4 | 1 Mio. € / 500.000 € |
| Sachsen | gefährliche Hunde, als Erlaubnisvoraussetzung | GefHundG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 | keine Summe im Gesetz |
| Schleswig-Holstein | gefährliche Hunde; für alle übrigen Hunde über drei Monate nennt § 6 nur eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld | HundeG § 10 Abs. 1 Nr. 3 | 500.000 € / 250.000 € |
| Keine Versicherungspflicht | |||
| Baden-Württemberg | keine; die Erlaubnis für Kampfhunde ist „in der Regel“ vom Versicherungsnachweis abhängig zu machen | PolVOgH § 3 Abs. 2 Satz 6 | keine Summe in der Norm |
| Bayern | keine; die Erlaubnis für Kampfhunde kann vom Versicherungsnachweis abhängig gemacht werden | LStVG Art. 37 Abs. 2 Satz 2 | keine Summe in der Norm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine; die Hundehalterverordnung enthält überhaupt keine Versicherungsregelung | HundehVO M-V | – |
| Quelle: die sechzehn Landeshundegesetze und -verordnungen in der Spalte „Norm“, gelesen im amtlichen Gesetz- und Verordnungsblatt des jeweiligen Landes beziehungsweise auf dessen Landesrechtsportal, Abruf 6. September 2026. „–“ bedeutet: Die Norm nennt keine Summe, weil sie keine Versicherung verlangt. | |||
Praktisch heißt das: In sechs Ländern brauchen Sie die Police in jedem Fall, in Nordrhein-Westfalen für jeden Hund, der ausgewachsen eine der beiden Schwellen überschreitet – das trifft auf mittelgroße Rassen regelmäßig zu. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land mit einer Größenschwelle. In drei Ländern gibt es überhaupt keine gesetzliche Versicherungspflicht; Baden-Württemberg und Bayern koppeln lediglich die Erlaubnis für Kampfhunde an einen Versicherungsnachweis, Mecklenburg-Vorpommern nicht einmal das.
Beide Länder schreiben nicht nur die Versicherung vor, sondern begrenzen auch den Selbstbehalt auf 500 € – in Berlin je Versicherungsjahr, in Hamburg als Höchstwert überhaupt. Eine Police mit 1.000 € Selbstbeteiligung ist dort keine gültige Pflichtversicherung, so gut sie sonst sein mag. Kein anderes Bundesland kennt diese Grenze. Berlin lässt umgekehrt zu, dass der Versicherer seine Jahreshöchstleistung auf das Doppelte der Mindestsumme begrenzt (§ 14 Abs. 1 Satz 3 HundeG).
Zwei Monate Aufenthalt, und das Landesrecht greift
Anknüpfungspunkt ist nicht der Wohnsitz im Melderegister, sondern der tatsächliche Aufenthalt. Das Bremische Hundegesetz gilt für Halter, die sich „länger als zwei Monate ununterbrochen“ im Land aufhalten (§ 1 Abs. 1). Thüringen zieht dieselbe Grenze aus der anderen Richtung und nimmt Personen ohne Wohnung im Land aus, die sich kürzer als zwei Monate mit einem gefährlichen Hund dort aufhalten (§ 13 Abs. 1 ThürTierGefG).
Berlin und Bremen gehen noch einen Schritt weiter: Hunde, die außerhalb des Landes gehalten werden, dürfen dort nur geführt werden, wenn dieselbe Versicherung besteht (§ 14 Abs. 2 HundeG Berlin, § 6 Abs. 2 BremHundeG). Für einen Wochenendbesuch mit Hund in Berlin gilt die Berliner Mindestsumme also mit.
Die Rasselisten bewegen sich – und nicht in eine Richtung
Eine bundesweit einheitliche Liste gefährlicher Rassen gibt es nicht, und die Länderlisten ändern sich. Brandenburg hat seine Liste mit der Hundehalteverordnung vom 24. Juni 2024 vollständig abgeschafft: Hunde, die bis dahin allein wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit dem Inkrafttreten als nicht mehr gefährlich (§ 17). Das Saarland führt seit der Polizeiverordnung von 2022 drei Rassen und lässt die Vermutung durch einen bestandenen Wesenstest entfallen. Schleswig-Holstein führt gar keine Liste, sondern stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest. Nordrhein-Westfalen dagegen benennt vier Rassen in § 3 und zehn weitere in § 10.
Wer mit „der Liste der Kampfhunde“ arbeitet, arbeitet mit einem Stand, den es so nie gab. Für die Versicherung ist das mehr als eine Feinheit: In den sechs Ländern der dritten Tabellengruppe entscheidet die Einstufung darüber, ob überhaupt eine Versicherungspflicht besteht, und bei manchen Anbietern darüber, ob sie den Vertrag annehmen. Maßgeblich ist das Recht des Landes, in dem der Hund gehalten wird, nicht die Rasseliste eines anderen Landes.
Wer im Schadenfall zahlt – und wer nicht
Die Zuständigkeit der drei Verträge wird erst im Ernstfall greifbar. Fünf Situationen zeigen die Grenzen:
- Der Hund beißt einen Besucher. Die Hundehalterhaftpflicht zahlt, ohne dass jemand ein Verschulden nachweisen muss – § 833 Satz 1 BGB knüpft allein an die Tiergefahr an. Erfasst sind Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und, bei dauerhaften Folgen, eine Rente.
- Der Hund läuft in ein Auto. Für den Schaden am Fahrzeug haftet der Halter, also die Haftpflicht. Die Verletzungen des Hundes selbst sind ein Fall für die Kranken- oder OP-Police – sofern ein Unfall gedeckt ist, was in dieser Sparte in aller Regel ohne Wartezeit gilt.
- Der Hund zerkratzt die Tür der Mietwohnung. Das ist ein Mietsachschaden. Er ist nur gedeckt, wenn der Baustein im Vertrag steht – im Grundschutz fehlt er häufig.
- Der Hund beißt den eigenen Halter oder ein Familienmitglied im selben Haushalt. Hier zahlt niemand: Eine Haftpflichtversicherung deckt Ansprüche Dritter, nicht Ansprüche gegen sich selbst.
- Der Hund einer Freundin beißt jemanden, während Sie ihn ausführen. Dafür greift Ihre eigene Privathaftpflicht, solange Sie den Hund nicht gewerbsmäßig hüten. Sie tritt aber nur ein, wenn nicht ohnehin die Halterhaftpflicht zahlt, und niemals für Schäden am Eigentum der Halterin.
Nicht zu den Versicherungen zählt die Hundesteuer. Sie ist eine kommunale Aufwandsteuer, die Städte und Gemeinden selbst festsetzen; 2024 nahmen sie damit bundesweit rund 430 Millionen Euro ein, ein Zehnjahresplus von 39,3 %. Die Steuer deckt keinen Schaden ab. Anmeldung beim Steueramt und Abschluss der Haftpflicht sind zwei getrennte Vorgänge, und nur einer davon zahlt im Schadenfall.
Was den Beitrag beim Hund treibt
Beim Hund streuen die Beiträge stärker als bei jeder anderen Tierart dieser Sparte. Vier Größen bestimmen sie:
- Rasse und Endgewicht. Die Versicherer arbeiten mit Risikogruppen. Ein großer Hund braucht mehr Narkosemittel, längere Operationen und teurere Implantate – und die GOT-Positionen für stationäre Unterbringung und Überwachung laufen länger.
- Eintrittsalter. Der Beitrag steigt in festen Altersstufen, und oberhalb eines Höchsteintrittsalters nimmt der Tarif gar nicht mehr auf.
- Selbstbeteiligung. Sie ist der wirksamste Beitragshebel in der Krankenversicherung – und in Berlin und Hamburg bei der Haftpflicht gedeckelt.
- Leistungsumfang. Erstattungssatz, maximaler GOT-Satz und Jahreshöchstleistung schlagen stärker durch als der Tarifname.
Die im Vergleich genannten Beiträge sind Referenzbeiträge für ein Standardprofil und verschieben sich mit Rasse, Alter und gewählter Selbstbeteiligung.
Ein Bündelrabatt ist möglich, wenn Haftpflicht und Operationsschutz beim selben Versicherer liegen. Er ist allerdings selten so groß, dass er einen schwächeren Leistungsumfang aufwiegt: Prüfen Sie zuerst den maximalen GOT-Satz und die Wartezeiten, dann den Rabatt.
Woran Sie einen guten Hundetarif erkennen
Bei den Gesundheitspolicen entscheidet dasselbe wie bei anderen Tierarten – der Erstattungssatz, der maximale GOT-Satz, die Jahreshöchstleistung, die Wartezeiten und ein vertraglicher Verzicht des Versicherers auf sein Kündigungsrecht nach § 92 VVG3. Drei Punkte sind beim Hund besonders zu prüfen:
- Wartezeiten für Gelenkerkrankungen. Hüft- und Ellenbogendysplasie, Patellaluxation und Kreuzbandriss sind die typischen Kostenblöcke bei mittleren und großen Rassen – und genau sie belegen viele Tarife mit Sonderfristen, die weit über der allgemeinen Wartezeit liegen.
- Rasseausschlüsse in der Haftpflicht. Manche Anbieter versichern reinrassige Listenhunde nicht, Mischlinge derselben Rassen dagegen schon. Wer einen Hund von einer Landesliste hält, prüft das vor dem Antrag, nicht danach.
- Bausteine, die im Alltag auslösen. Mietsachschäden an der Wohnung, das Führen ohne Leine, der ungewollte Deckakt, der Hund in fremder Obhut und Auslandsaufenthalte. Diese Positionen stehen in den Bedingungen, nicht im Preisvergleich.
In den Ländern mit Versicherungspflicht ist der Nachweis Teil des Verwaltungsvorgangs, nicht eine spätere Formalie.
Hamburg verlangt ihn bei der Anmeldung des Hundes (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 HundeG). Thüringen verlangt eine Bescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG). Nordrhein-Westfalen verlangt bei großen Hunden den Nachweis gegenüber der Behörde (§ 11 Abs. 2 LHundG).
Fehlt die Versicherung, ist das eine Ordnungswidrigkeit – in Berlin mit einem Bußgeldrahmen bis 10.000 € (§ 33 HundeG).
Vollschutz oder nur Operationsschutz?
Beide Gesundheitspolicen decken denselben teuersten Fall: die Operation. Der Unterschied liegt in allem, was ohne Skalpell behandelt wird – Diagnostik, Medikamente, dauerhafte Therapien, Zahnbehandlung, Vorsorge. Wie groß dieser Bereich ist, unterschätzen viele Halter.
- … Sie beim Tierarzt nicht abwägen wollen, ob eine Maßnahme als Operation zählt.
- … Ihr Hund jung ist und aus einer Rasse mit bekannten Gelenk- oder Atemwegsdispositionen stammt.
- … eine über Jahre laufende Behandlung Ihr Haushaltsbudget ernsthaft belasten würde.
- … Sie den normalen Praxisbesuch ohnehin selbst zahlen und nur den Ausnahmefall abgesichert haben wollen.
- … Ihr Hund schon älter ist und für einen Vollschutz nicht mehr angenommen wird.
- … Sie den Beitragsunterschied lieber als eigene Rücklage anlegen.
| Situation | Sinnvoll | Weiterlesen |
|---|---|---|
| Welpe, große Rasse | Haftpflicht sofort, dazu Vollschutz – die Wartezeiten für Gelenkerkrankungen laufen dann früh an | Hundekrankenversicherung |
| Erwachsener, gesunder Hund, knappes Budget | Haftpflicht und reiner Operationsschutz | Hunde-OP-Versicherung |
| Hund über dem Höchsteintrittsalter | Haftpflicht bleibt möglich; für die Gesundheitsseite bleibt oft nur die eigene Rücklage | Hunde-OP-Versicherung |
| Hund von einer Landesliste | Haftpflicht zwingend und vor dem Antrag auf Rasseausschlüsse prüfen | Länderpflichten |
| Umzug nach Berlin oder Hamburg | bestehende Police auf die Selbstbeteiligung prüfen – höchstens 500 € | Länderpflichten |
| Zuordnung nach den Landesvorschriften und den in der Sparte üblichen Aufnahme- und Wartezeitregeln. Maßgeblich ist immer das Bedingungswerk des einzelnen Tarifs. | ||
Häufige Fragen zur Hundeversicherung
Für jeden Hund in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nordrhein-Westfalen verlangt sie für gefährliche Hunde und für „große Hunde“ ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg. Sechs weitere Länder verlangen sie nur für als gefährlich eingestufte Hunde. Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern kennen überhaupt keine Versicherungspflicht.
Nein, Hunde sind dort ausgeschlossen. Tückisch ist der Ablauf: Wer die Police vor dem Hund abgeschlossen hat, bekommt keinerlei Hinweis. Der Vertrag läuft weiter, der Beitrag bleibt gleich, auf der Police ändert sich nichts – und im Schadenfall zahlt niemand.
Das hängt von Rasse, Endgewicht, Eintrittsalter, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang ab; eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Der Tarifvergleich oben zeigt Referenzbeiträge für ein Standardprofil und lässt sich nach Haftpflicht, Operationsschutz und Vollschutz sortieren.
Je nach Tarif und meist erst nach einer besonderen Wartezeit. Hüft- und Ellenbogendysplasie, Patellaluxation und andere anlagebedingte Leiden sind die klassischen Fälle für Sonderfristen. Was bei Vertragsschluss bereits diagnostiziert war, bleibt als Vorerkrankung ausgeschlossen.
In den Ländern mit Pflichtversicherung ja, und meist schon bei der Anmeldung des Hundes. Hamburg verlangt ihn als Teil der Anmeldung, Thüringen als Bescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG, Nordrhein-Westfalen für große Hunde gegenüber der Behörde.
Der Vertrag gilt bundesweit, die gesetzlichen Anforderungen aber nicht. Wer mit dem Hund nach Berlin oder Bremen fährt, muss die dortigen Mindestbedingungen erfüllen – Berlin verlangt ausdrücklich auch von auswärts gehaltenen Hunden die Versicherung nach seinem eigenen Maßstab.
Quellen und Stand
Rechtsstand: September 2026. Grundlage sind die sechzehn Landeshundegesetze und -verordnungen im amtlichen Verkündungstext, dazu § 833 BGB, § 92 und § 113 VVG, die Tierärztegebührenordnung4, die GDV-Musterbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung in der Fassung Mai 2020 sowie die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts zur Hundesteuer5 vom 8. Oktober 2025 (Datenjahr 2024). Die Landesnormen wurden am 6. September 2026 einzeln im Verkündungsblatt oder auf dem server-gerenderten Landesportal gelesen; die Fundstellen je Land stehen in unseren Rechercheunterlagen zu dieser Seite.
Quellen
- § 833 BGB – gesetze-im-internet.de ↩
- § 834 BGB – gesetze-im-internet.de ↩
- § 92 VVG – gesetze-im-internet.de ↩
- GOT (Gesamttext) – gesetze-im-internet.de ↩
- Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts zur Hundesteuer – destatis.de ↩