Privat-Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung
Privat-Rechtsschutzversicherung

Eine Privat-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, wenn es zu einem Prozess wegen Auseinandersetzungen im privaten Bereich kommt, der innerhalb der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) definiert ist. Das bedeutet, die Privat-Rechtsschutzversicherung kommt für angrenzende Bereiche, etwa den Berufsrechtsschutz für Selbständige, nicht auf. Dieser muss gesondert versichert werden, wobei diverse Kombinationen die Privat-Rechtsschutzversicherung in andere Rechtsschutzbereiche inkludieren.

Zweck und Kosten der Privat-Rechtsschutzversicherung

Eine Privat-Rechtsschutzversicherung kann allein schon sehr preiswert ab rund 60,- € jährlich (Selbstbeteiligung ab 150,- €) abgeschlossen werden. Damit ist der Versicherungsnehmer bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich im rein privaten Bereich ergeben, geschützt.

Die Privat-Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Kosten, die sich durch einen Prozess ergeben, also die Gerichtsgebühren, Kosten für den eigenen und gegnerischen Anwalt, Gutachter- und Zeugenkosten. Die Deckungssumme wird gewöhnlich ab mindestens 150.000,- € angesetzt. Es gibt jedoch auch Gesellschaften, die eine Deckung bis drei Millionen Euro oder gar unbegrenzt anbieten, ohne dass die Police sehr viel teurer wäre. Damit können sämtliche Instanzen durchgefochten werden.

Zu beachten ist lediglich, dass die Privat-Rechtsschutzversicherung wirklich nur für private Auseinandersetzungen aufkommt, also weder für den Berufs- noch für den Verkehrs-, Mieter- oder Vermieterrechtsschutz. Die meisten Personen koppeln daher die Privat-Rechtsschutzversicherung mit anderen Policen. Diese Kombinationen sind in den§§ 21 – 29 ARB definiert. Dennoch sind die möglichen Streitfälle sehr umfangreich, die allein durch eine Privat-Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden; man denke beispielsweise an den Bereich der Nachbarschaft oder an innerfamiliäre Auseinandersetzungen, bei denen es auch und gerade um finanzielle Belange gehen kann.

Lohnt sich die Privat-Rechtsschutzversicherung allein?

Das ist eine Gewissensfrage, die sehr stark von den Lebensumständen einer Person abhängt. Wenn es wegen irgendeines Streitfalles zum Prozess kommt, wird jeder Mensch dankbar sein, wenn er über die Versicherungspolice verfügt. Vielfach meiden Personen gerichtliche Auseinandersetzungen, weil ein Prozess in bestimmten Situationen sehr teuer werden kann. Die reinen Kosten ergeben sich keinesfalls nur durch die Anwalts- und Gerichtsgebühren, die in Tabellen nachzuschlagen sind. Gerade bei heiklen, ungewöhnlichen Auseinandersetzungen werden im Prozess Gutachter und Zeugen aufgerufen, was die Kosten enorm in die Höhe treibt. Klassische Fälle sind exotische Nachbarschaftsstreitigkeiten, etwa weil das Außenlicht am Haus den Nachbarn im Schlafzimmer stört (ein Bewegungsmelder löst beim Vorbeilaufen einer Katze mehrmals nachts die Beleuchtung aus), wofür nun teure Gutachten und Gegengutachten angefertigt werden. Es genügt in solchen Fällen häufig, wenn ein Gegner im Prozess mit dem Gutachten “droht”, um eine Partei zum Aufgeben zu bewegen. Dafür sind Rechtsschutzversicherungen da.

Natürlich wird der reine Privat-Rechtsschutz ohne jede Kombination mit Verkehrs-, Mieter- oder Berufsrechtsschutz möglicherweise nur vom pensionierten, nicht Auto fahrenden Senioren mit eigenem Haus abgeschlossen. Allen anderen Personen sei die Kombination mit weiteren Rechtsschutzmöglichkeiten empfohlen.