Leistungen der Rürup-Rente

Rürup-Rente
Leistungen der Rürup-Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung wird vielen Bürgern im Alter keinen würdigen Lebensstandard mehr ermöglichen können. Darum hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge geschaffen, welche staatlich gefördert werden.

Die Rürup-Rente ist anpassungsfähig

Die Rürup-Rente passt sich den besonderen Lebensumständen und Einkommensverhältnissen selbstständiger Personen an: stark schwankende Einkünfte sind die Regel; auf Monate ohne Einkommen können solche mit hohen Zahlungseingängen folgen, da projektbezogen gearbeitet und bezahlt wird.

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Eine Basisrente kann in der Ansparphase teilweise ruhen gelassen werden, wohingegen sie überbezahlt werden kann, wenn die Einkommensverhältnisse es gerade erlauben. Solch eine Form der privaten Altersvorsorge bietet Freiberuflern und selbstständigen Personen die nötige Flexibilität, um problemlos vorsorgen zu können.

Steuerliche Absetzbarkeit eingezahlter Beiträge steht im Vordergrund

Im Gegensatz zu einer Riester-Rente wird eine Rürup-Rente nicht unmittelbar mit Geld vom Staat bezuschusst. Die Förderung erfolgt über die steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge, welche in Schritten erhöht wird:

Für 2013 sind es 76 % der eingezahlten Beiträge, ab dem Jahr 2025 werden es 100 % sein. So erhielt die Rürup-Rente den Ruf, in erster Linie ein Modell für gut verdienende Selbstständige zu sein, da diese in höherem Umfang profitieren als andere Versicherte.

Auszahlung der Rürup-Rente als lebenslange Leibrente

Die Rürup-Rente wird nach Abschluss der Ansparphase in Form einer lebenslangen Leibrente ausbezahlt. Das bedeutet, dass eine einmalige Auszahlung des angesparten Guthabens, wie bei einer Lebensversicherung, nicht möglich ist.

Diese Leibrente wird in der Regel ab dem 61. Lebensjahr ausbezahlt, wobei es möglich ist, die Ansparphase bis zum tatsächlichen Rentenbeginn zu verlängern und die spätere Leibrente entsprechend zu erhöhen. Die aus einer Rürup-Rente entstehenden Ansprüche sind nicht übertragbar und können in besonderen Fällen an den hinterbliebenen Ehepartner teilweise vererbt werden.

Insgesamt ist bei schwindenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rürup-Rente ein sinnvolles Instrument der privaten Altersvorsorge, zumal kurz vor Beginn der Auszahlungsphase noch höhere Beträge eingezahlt werden können, welche im Alter eine hohe monatliche Rente garantieren.