Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung

Rürup-Rente
Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Rürup-Rente muss nicht nur eine Altersvorsorge sein. Denn bei einem Rürup-Vertrag gibt es auch die Option, die private Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren. Das bedeutet, dass in die eigentliche Rürup-Rente eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) integriert wird.

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Steuerersparnisse auch für die Zusatzversicherung

Wer sich für die Hinzunahme einer BUZ zu seiner Altersvorsorge entscheidet, kann für beide Komponenten des Kombi-Vertrags staatliche Förderung bzw. steuerliche Begünstigungen erhalten.

Diese steuerlichen Vorteile auch für die BUZ zu nutzen funktioniert genau wie bei der traditionelle Rürup-Rente und bedeutet keinen Mehraufwand für den Anleger. Die Beiträge müssen lediglich als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Einschränkend gilt jedoch, dass maximal 49 % des Gesamtbetrags – der für die Rürup-Rente geleistet wird – in die BUZ fließen dürfen. Bei einem höheren Anteil ist es für den Sparer nicht mehr möglich, die Beiträge als Sonderausgaben abzusetzen.