Rürup-Rente für Selbstständige

Rürup-Rente
Rürup-Rente für Selbstständige

Im Gegensatz zu einer Riester-Rente wird eine Rürup-Rente nicht auf direktem Weg mit staatlichem Geld gefördert. Die gezahlten Beiträge werden steuerlich begünstigt: Derzeit sind 80 % der eingezahlten Beiträge steuerlich absetzbar, beginnend mit dem Jahr 2025 werden es dann 100 % sein, was bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 22.172,- € gelten soll.

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Die steuerliche Förderung wird durch die einbezahlten Beiträge in der Steuererklärung geltend gemacht.

Um sich den wechselnden Einkünften von Selbstständigen anzupassen, kann die Beitragszahlung bei der Rürup-Rente ruhen gelassen werden, um in besseren Zeiten eine Überzahlung vorzunehmen. Die Betroffenen sollen ohne zusätzlichen Druck eine private Altersvorsorge betreiben können.

Die Schwachstellen der Rürup-Rente

Die Reduzierung auf eine steuerliche Förderung ohne weitere Beihilfen sorgt dafür, dass eine Rürup-Rente vor allem als eine Steuervergünstigung für Gutverdiener wahrgenommen wird, die eine Förderung nicht oder eingeschränkt nötig haben, während weniger erfolgreiche Selbstständige in geringem Umfang profitieren können.

Auf der Steuererklärung muss ein deutlich oberhalb des Freibetrags liegendes Einkommen vorgewiesen werden, um in nennenswertem Umfang von der Rürup-Rente begünstigt zu werden. Da viele Freiberufler nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, droht diesem Personenkreis eine Altersarmut, welche den Staat stark belasten könnte.

Die Rürup-Rente ist eine Rentenform, welche in Form einer monatlichen Rente für den Versicherten ausbezahlt werden kann. Dies bedeutet nach dem derzeitigen Stand, dass die Versicherten keinen Invaliditätsschutz genießen.

Hier argumentieren die Kritiker, dass vor allem Versicherte mit niedrigeren Einkünften in der Rürup-Rente keine zusätzlichen Absicherungen treffen können und ein erheblicher Personenkreis ohne Invaliditätsschutz die Gesellschaft zu belasten droht.

Trotz allem gut für Selbstständige

Die Rürup-Rente ist nicht als alleinige Altersvorsorge gedacht. In Kombination mit einer Lebensversicherung kann sie für Freiberufler und Selbstständige einen wertvollen Beitrag zu einem würdigen Lebensabend leisten.

Mit dem neuen Verbesserungsgesetz zur privaten Altersvorsorge will der Gesetzgeber die erkennbaren Schwachstellen an der Rürup-Rente korrigieren.