Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Rürup-Rente
Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Neue Koalition, neue Debatte? Rentenversicherungspflicht für Selbständige könnte doch kommen

Eigentlich war sie vom Tisch, die Debatte über eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Eigentlich. Denn in der neuen Legislaturperiode könnte der Gesetzentwurf, den Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bereits Anfang 2012 vorlegte, erneut diskutiert werden.

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Damals forderte die Ministerin, dass auch Selbständige genauso wie Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden sollten, eine Altersvorsorge in Angriff zu nehmen. Doch das Vorhaben von der Leyen zur Bekämpfung der Altersarmut scheiterte. Am Widerstand vieler Selbständiger und am Bundestag. Jedoch scheint die Rentenversicherungspflicht für Selbständige in einer neuen Regierung von CDU/CSU und SPD durchaus wieder Thema werden zu können. Denn auch die Sozialdemokraten sind für eine Verpflichtung zur Altersvorsorge. Das geeignete Modell in Form der Rürup-Rente gibt es ja schon.

Zentrale Punkte des Vorhabens

Um sich ein Bild davon machen zu können, wie eine solche Rentenversicherungspflicht für Selbständige aussehen könnte, hat vorsorge24.net die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Alle Selbständigen unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Ausnahmen: Publizisten, Künstler, Landwirte sowie Selbständige, die über Versorgungswerke abgesichert sind. Die Genannten sind im Regelfall bereits auf anderen Wegen fürs Alter finanziell abgesichert.
  • Selbständige haben die Wahl, ob sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten oder sich lieber über eine private Altersvorsorge absichern.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, ist von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen. Wer nur nebenberuflich bzw. geringfügig selbständig tätig ist (also einer Tätigkeit von bis zu 400,- € im Monat nachgeht) ist ebenfalls von der Versicherungspflicht befreit.
  • Selbständige, die zwischen 30 und 50 Jahre alt sind, können von Befreiungs- bzw. Ausnahmeregelungen profitieren.
  • Man muss nur solange fürs Alter vorsorgen die Grenze der Basissicherung im Alter erreicht ist. Aktuell entspricht das einer monatlichen Mindestrente von 660,- € monatlich. Auf diese Art soll vermieden werden, dass Selbständige im Alter staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen müssen.
  • Für welche Form der Altersvorsorge man sich entscheidet, steht jedem Selbständigen frei. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Kapitalerträge nicht beleihbarm übertragbar, kapitalisierbar oder veräußerbar sind.
  • In der Auszahlungsphase muss eine monatliche Rente ausbezahlt werden.
  • Unternehmensgründungen dürfen durch die Rentenversicherungspflicht nicht gefährdet werden – was besonders Existenzgründer betrifft. Diese sollen die Möglichkeit haben, sich von den Beiträgen befreien zu lassen oder auch flexible Beitragszahlungen in Anspruch zu nehmen.
  • Für einzelne Berufsfelder besteht auch heute schon eine Rentenversicherungspflicht. Dazu zählt bspw. die Pflichtversicherung für Handwerker. Diese Regelungen würden mit der generellen Rentenversicherungspflicht für Handwerker außer Kraft gesetzt werden.