So funktioniert die Rürup-Förderung

Rürup-Rente
So funktioniert die Rürup-Förderung

Die Rürup-Rente zeichnet sich vor allem durch die hohen Steuerersparnisse aus, die in der Ansparphase möglich sind. Diese zu erhalten ist ganz einfach: Wer eine Rürup-Rente abgeschlossen hat, kann die Beiträge dafür in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Die Steuervorteile entstehen somit durch die Herabsetzung des zu versteuernden Einkommens.

Steuerliche Begünstigung

Seit der Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 werden die Beiträge jährlich um 2 % angehoben und im Jahr 2025 können die Höchstbeträge zu 100 % in Anspruch genommen werden. Aktuell (2015) werden 80 % des Höchstbetrages als Sonderausgaben anerkannt. Dieser Höchstbetrag liegt für Singles bei jährlich 22.172, – € und für Verheiratete bei 44.334, – €.

Umgerechnet auf den derzeitigen Prozentsatz entspricht das (je nach Familienstand) 17.737, – € bzw. 35.475, – €.

Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente durch diese prozentuale Anhebung für junge Leute, die die steuerlichen Erleichterungen voll ausschöpfen können.

Der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, den Arbeitnehmer erhalten, wird darüber hinaus im Rahmen der Höchstgrenze berücksichtigt.

Besteuerung der Rürup-Rente

Entsprechend der prozentualen Zunahme der steuerlichen Förderung während der Ansparphase steigt gleichzeitig die Besteuerung der Rürup-Rente in der Auszahlungsphase. Denn genau wie die gesetzliche Rente auch müssen für die Rürup-Rente Steuern gezahlt werden.

Durch die Anhebung der Besteuerung sind es ab 2040 ganze 100 % der Rürup-Rente, die entsprechend des persönlichen Steuersatzes versteuert werden müssen. Noch bis 2020 wird die Quote jedes Jahr um 2 % gehoben – weshalb es im Jahr 2013 66 % sind, denn bei Einführung der Rente im Jahr 2005 waren nur 50 % der Leistungen steuerpflichtig. Danach steigt die Quote pro Jahr nur noch um 1 %.

Durch diese Anhebung ist die Rürup-Rente auch für Menschen reizvoll, die kurz vor dem Eintritt in die Rente stehen und ihre private Altersvorsorge daher nicht voll versteuern müssen.