Rürup-Rente für Beamte

Rürup-Rente
Rürup-Rente für Beamte

Beamte werden in der steuerlichen Absetzbarkeit der Rürup-Rente nicht wie Selbstständige behandelt. Der Grund ist, dass weitere Beiträge für Rürup-Rente, welche als zusätzliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber geleistet werden, berücksichtigt werden müssen, um keine Ungerechtigkeiten entstehen zu lassen.

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Die Sonderstellung der Beamten in der Rürup-Rente

Vor allem kann sich für Beamte in einer höheren Gehaltsgruppe eine solche Basisrente lohnen: die herrschende Ungleichheit der Bundesländer kann hier einem gewissen Personenkreis erhebliche Vorteile bringen.

Der Höchstbetrag, der in die Basisrente bzw. Rürup-Rente eingezahlt werden darf, wird nach dem Maßstab der neuen Bundesländer festgelegt, es gilt die Beitragsbemessungsgrenze Ost. Dies bedeutet, dass ein Beamter aus den alten Bundesländern mehr einzahlen darf als ein Kollege, welcher in den neuen Ländern tätig ist.

Als Person mit Beamtenstatus ist es schwierig, einen Höchstbetrag für die Beiträge der Rürup-Rente festzulegen, da in der Regel für die eigenen Pensionsansprüche keine Beiträge entrichtet werden. Daher wird ein fiktiver Betrag festgelegt, der günstig ausfallen kann.

Beamte kommen auf dem doppelten Weg zur optimalen Altersvorsorge

Entgegen einem weitverbreiteten Vorurteil ist es um die Altersvorsorge der Staatsdiener nicht mehr gut bestellt. Die Pensionen sollen ähnlich den gesetzlichen Renten sinken und es gibt Stimmen in der Politik, die Abstriche in der Gesundheitsversorgung fordern oder die Pensionen versteuern möchten. Eine zusätzliche Altersvorsorge, zum Beispiel in der Form einer Rürup-Rente, ist in jedem Fall zu empfehlen.

Da Staatsbedienstete neben einer Riester-Rente eine Rürup-Rente abschließen können, ist es möglich, auf doppeltem Weg von der staatlichen Unterstützung oder der steuerlichen Absetzbarkeit zu profitieren und damit einem unbeschwerten Lebensabend entgegenblicken zu können.

Vor allem für Staatsdiener mit einem hohen Einkommen empfiehlt es sich auf jeden Fall, eine Rürup-Rente abzuschließen.