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Kreditkarte mit Auslandsreise-Krankenversicherung
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Wer im Urlaub ins Krankenhaus muss, merkt schnell, wie wenig die gesetzliche Krankenkasse im Ausland zahlt: Ihr Anspruch ruht dort, die Europäische Krankenversicherungskarte öffnet nur das öffentliche Gesundheitssystem des Reiselandes zu dessen Regeln – und den Rücktransport nach Deutschland übernimmt sie nie. Diese Lücke schließt die Auslandsreise-Krankenversicherung, die in vielen Kreditkarten steckt – in drei Karten ohne Jahresgebühr ebenso wie in den Gold- und Platinkarten. Bei der Mehrheit dieser Karten gilt der Schutz sogar unabhängig davon, ob Sie die Reise mit der Karte bezahlt haben. Der entscheidende Unterschied steckt in einem einzigen Wort der Versicherungsbedingungen: ob der Rücktransport bezahlt wird, wenn er medizinisch „sinnvoll“ ist – oder erst, wenn er „notwendig“ ist, weil das Krankenhaus vor Ort nicht behandeln kann.
Was die Krankenkasse im Ausland zahlt – und was nicht
Nach § 16 SGB V ruht der Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter, solange sie sich im Ausland aufhalten – auch wenn sie dort erkranken. Die Ausnahme ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der Gesundheitskarte: In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben Sie nach der EU-Verordnung 883/2004, im Vereinigten Königreich nach dem Handels- und Kooperationsabkommen Anspruch auf die medizinisch notwendige Behandlung – aber nur „als ob“ Sie dort gesetzlich versichert wären, also nach dem Recht und mit den Zuzahlungen des Reiselandes und nur bei Ärzten und Kliniken des öffentlichen Systems.
In Abkommensstaaten wie der Türkei oder Tunesien gilt statt der EHIC ein Urlaubskrankenschein (Anspruchsbescheinigung) der Kasse, den Sie vor der Reise besorgen müssen; in Serbien, Montenegro und Nordmazedonien wird die EHIC anerkannt, aber nur für Notfälle. Private Kliniken – in der Türkei die Regel – rechnen darüber hinaus ab. Außerhalb von EU und EWR zahlt die Kasse nur in dem engen Ausnahmefall des § 18 Abs. 3 SGB V – für Menschen, die sich wegen Alter oder Vorerkrankung nachweislich nicht privat versichern können und das vor der Reise von der Kasse feststellen ließen.
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbands formuliert es in ihrem Merkblatt für Spanien (Stand: Februar 2026) so: Die gesetzlichen Ansprüche deckten „nicht alle Krankheitskosten bei einem Auslandsaufenthalt ab“, etwa den Rücktransport, landesübliche Zuzahlungen und Behandlungen durch private Leistungserbringer – man empfehle „dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung“. Privatversicherte stehen besser da: Ihr Vertrag gilt nach den Musterbedingungen in ganz Europa unbefristet und außerhalb Europas mindestens einen Monat, der PKV-Verband warnt aber: „Nicht jeder PKV-Vertrag deckt einen Rücktransport in die Heimat mit ab.“
Nach Angaben des ADAC (Mai und Juni 2026) kostet ein Intensivtransport per Ambulanzflug aus Australien oder Neuseeland rund 400.000 €, aus Nord- oder Südamerika 200.000 € und von den Kanarischen Inseln 75.000 €; im Durchschnitt liegt ein Rücktransport bei etwa 20.000 €. Keine dieser Summen zahlt die gesetzliche Krankenkasse – „unabhängig vom Urlaubsland“, wie der ADAC betont, der allerdings selbst Auslandskrankenschutz verkauft. Und das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass ein Krankenhaus bei unbezahlter Rechnung die Ausreise verhindern lassen kann.
Kreditkarten mit Auslandsreise-Krankenversicherung im Vergleich
Siebzehn Kreditkarten unseres Vergleichs enthalten 2026 eine Auslandsreise-Krankenversicherung – von der gebührenfreien Karte mit voreingestellter Teilzahlung bis zur American Express (Amex) Platinum. Grundlage sind die Versicherungsbedingungen der Herausgeber (Stand: August 2026); Jahresgebühren und einzelne Versicherungswerte zieht die Tabelle laufend aus unserer Produktdatenbank.
| Karte | Jahresgebühr | Behandlungskosten bis | Selbstbehalt | Nur bei Kartenzahlung der Reise? | Reisedauer je Reise |
|---|---|---|---|---|---|
| TF Bank Mastercard Gold | 0 € | 1.000.000 € | 100 € je Versichertem und Fall | ja, mind. 50 % der Transportkosten | 90 Tage; über 70 Jahren nur 21 Tage, über 75 kein Schutz |
| Advanzia Gebührenfrei Mastercard Gold | 0 € | 1.000.000 € | 100 € je Fall | ja, mind. 50 % der Transportkosten | 90 Tage; über 70 Jahren nur 21 Tage, bis 75 Jahre |
| Bank Norwegian Kreditkarte | 0 € | unbegrenzt | 185 € je Schaden | ja, mind. 75 % der Transport- und Übernachtungskosten (Neuverträge seit 20.08.2026; Altkunden für bis 30.09.2026 gebuchte Reisen: 50 % der Transportkosten) | 60 Tage; Schutz endet mit 65 Jahren |
| Hanseatic Bank GoldCard | 58,80 € | unbegrenzt | keiner | nein | 62 Tage |
| Santander BestCard Extra | 58,80 € | ohne Einzelbegrenzung* | keiner | nein | 60 Tage |
| easybank Kreditkarte Gold | 59 € | 1.000.000 € | 200 € je Person und Fall | nein | 42 Tage |
| Postbank Mastercard Gold | 59 €** | unbegrenzt | max. 100 € je Fall | nein | 62 Tage |
| Deutsche Bank Mastercard Gold | 82 € | unbegrenzt | keiner genannt | nein (Kartenbesitz genügt) | 90 Tage |
| Deutsche Bank Mastercard Travel | 94 € | unbegrenzt | keiner | ja | 90 Tage |
| easybank Kreditkarte Platinum | 99 € | 1.000.000 € | 200 € je Person und Fall | nein | 90 Tage |
| Postbank Mastercard Platinum | 99 €** | unbegrenzt | max. 100 € je Fall | nein | 62 Tage |
| Consorsbank Visa Card Gold | 108 €*** | unbegrenzt | keiner | nein | 62 Tage |
| Santander BestCard Premium | 118,80 €**** | ohne Einzelbegrenzung* | keiner | nein | 60 Tage |
| Lufthansa Miles & More Gold Credit Card | 138 € | unbegrenzt | keiner | nein | 90 Tage |
| Commerzbank PremiumKreditkarte | 154,80 €***** | unbegrenzt | keiner | nein | 62 Tage |
| American Express Gold Card | 240 € | unbegrenzt | 10 %, mind. 100 €, max. 500 € je Person | ja | 62 Tage; unter 80 Jahren |
| American Express Platinum Card | 720 € | unbegrenzt | 10 %, mind. 100 €, max. 500 € je Person | ja | 120 Tage; unter 80 Jahren |
| Fußnoten: * Santander nennt keine Summe je Person, nur eine Gesamthaftung von 20 Mio. € je Ereignis für alle Versicherten. ** Postbank: 30 € (Gold) bzw. 79 € (Platinum) mit dem Girokonto „Giro extra plus“. *** Consorsbank: nur mit Consorsbank-Girokonto. **** Santander/Openbank: 70,80 € mit Girokonto der Bank. ***** Commerzbank: Preis des PremiumKontos (12,90 €/Monat), das die Karte enthält. Karten mit einer Höchstsumme von 1 Mio. € decken den Rücktransport innerhalb dieser Summe. Selbstbehalte, Karteneinsatz-Regeln und Reisedauern laut Versicherungsbedingungen, Stand: August 2026. | |||||
Drei Lücken hat die Tabelle. Die Debitkarten N26 Go und Metal versichern bis 1 Mio. € ohne Selbstbehalt und einsatzunabhängig, Go für Reisen bis 90 Tage (die Metal-Bedingungen nennen keine Dauer); Revolut Premium und Metal bis 10 Mio. € ohne Selbstbehalt auf Behandlungskosten, aber nur für Reisen bis 30 Tage, deren Transport und Unterkunft mit dem Konto bezahlt wurden (Ultra: 90 Tage; Stand: August 2026) – beide nur im bezahlten Kontomodell. Die Goldkarten der Sparkassen enthalten laut der Verbands-Produktseite einen Auslandskrankenschutz unabhängig vom Karteneinsatz, bei den Volksbanken entscheidet das Institut; Summen und Gebühr legt jedes Haus selbst fest. Und für die Deutsche Bank Mastercard Platin veröffentlicht die Bank keine Versicherungsbedingungen – ihr „umfangreiches Versicherungspaket“ lässt sich deshalb nicht beziffern.
Ohne Auslandskrankenschutz bleiben unter anderem die DKB Visa Kreditkarte, die Hanseatic GenialCard, die easybank Kreditkarte, die Consorsbank Credit Card Gold Light, die Santander BestCard Smart und Basic, die Deutsche Bank Mastercard Standard sowie die Standardkarten von N26 und Revolut; awa7 bietet ihn nur als kostenpflichtiges Zusatzpaket. Bei Prepaid-Karten fehlen Reiseversicherungen fast immer ganz.
Der Rücktransport entscheidet: „sinnvoll“ oder „notwendig“
Behandlungskosten erstatten alle Karten in der Tabelle; der Unterschied zeigt sich, wenn Sie nach Hause wollen. Die Verbraucherzentrale (Stand: Februar 2026) und die Stiftung Warentest nennen als eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale einer Auslandskrankenversicherung, dass der Rücktransport bezahlt wird, sobald er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist – und nicht erst, wenn er „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“ ist, denn diese Voraussetzung sei „fast nicht zu erfüllen“: Notwendig ist ein Rücktransport nach dieser Lesart nur, wenn die Behandlung vor Ort nicht möglich ist. Die Kartenbedingungen streuen über genau diese Spanne – selbst innerhalb desselben Versicherers.
| Klausel | Karten | Wortlaut (verkürzt) |
|---|---|---|
| „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ | American Express Gold und Platinum, Consorsbank Visa Card Gold, Deutsche Bank Mastercard Travel, Lufthansa Miles & More Gold, N26 Go/Metal | Rücktransport, „wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder die weitere Heilbehandlung im Ausland voraussichtlich mehr kostet als der Rücktransport“ (American Express) |
| „medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet“ | Commerzbank PremiumKreditkarte, Hanseatic GoldCard (über den Notfall-Baustein) | „Krankenrücktransport, auch Rettungsflug, sofern medizinisch sinnvoll“ (Commerzbank); bei der Hanseatic Bank gilt „sinnvoll“ nur für den Notfall-Baustein, der Krankenversicherungs-Baustein kennt „medizinisch notwendig“ |
| „medizinisch notwendig“ | Postbank Gold und Platinum, Santander BestCard Extra und Premium, Deutsche Bank Mastercard Gold, easybank Gold und Platinum | „Medizinisch notwendig heißt, dass eine ärztliche Behandlung bzw. notwendige Operation im Ausland nicht durchgeführt werden kann“ (Postbank); easybank spricht zwar von „medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet“, zahlt aber nur, wenn eine ausreichende Behandlung vor Ort „nicht gewährleistet“ ist; bei Santander urteilt „unser medizinisches Personal“ über die Unterversorgung |
| Entscheidung des Versicherers | TF Bank Mastercard Gold, Advanzia Gebührenfrei Mastercard Gold, Bank Norwegian, Revolut Premium/Metal | „Wir behalten das absolute Recht auf Entscheidung darüber, ob der Gesundheitszustand … hinreichend ernst ist“ (Advanzia); TF Bank zahlt, wenn der Versicherer den Transport „für medizinisch notwendig und ratsam hält“, Bank Norwegian, wenn der Arzt von Tryg ihn „für am besten geeignet hält“, Revolut, „wenn keine angemessene Versorgung verfügbar ist“ |
Bemerkenswert ist der Vergleich innerhalb der Allianz-Tochter AWP (Marke Allianz Travel), die die Pakete von Postbank, Deutscher Bank, Commerzbank und Miles & More versichert: Dieselbe Gesellschaft verspricht Postbank-Kunden den Rücktransport nur bei Unmöglichkeit der Behandlung vor Ort, Kunden der Deutsche Bank Travel und der Commerzbank-Karte dagegen schon, wenn er sinnvoll ist.
Wie hart um „notwendig“ gestritten wird, zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm um eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung, der sieben Jahre dauerte: Eine Versicherte mit Blutvergiftung ließ sich für 21.518 € nach Deutschland fliegen, weil die Klinik im Ausland nur weiter Antibiotika geben wollte; die Notoperation in Deutschland rettete ihr Leben. Das Gericht sprach ihr die Kosten zu, weil die notwendige Behandlung im Ausland nicht gewährleistet war – und stellte klar, dass es keinen Unterschied macht, ob die Ärzte vor Ort nicht behandeln können oder nicht wollen (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2015 – 20 U 190/13). Um dieses Prozessrisiko geht es: Bei einer „notwendig“-Klausel müssen Sie im Zweifel beweisen, dass die Versorgung vor Ort unzureichend war.
Praktisch alle Kartenversicherungen verlangen, dass Sie sich vor einer stationären Behandlung, vor größeren Maßnahmen und vor einer Kostenzusage an die Klinik bei der 24-Stunden-Notrufzentrale des Versicherers melden – bei easybank ist die stationäre Aufnahme „unverzüglich“ zu melden, bei Advanzia wird ein Rücktransport nur bezahlt, wenn der Notdienst ihn vorab genehmigt hat, bei N26 und Revolut sonst nur bis zu dem Betrag, den der Versicherer selbst gezahlt hätte. Wer das versäumt, riskiert nach § 28 VVG eine Kürzung der Leistung. Speichern Sie die Notrufnummer Ihrer Karte vor der Reise im Telefon; sie steht in den Versicherungsbedingungen.
Acht weitere Klauseln, die den Wert bestimmen
- Karteneinsatz: Anders als bei der Reiserücktrittsversicherung gilt der Krankenschutz bei elf der siebzehn Karten unabhängig davon, womit Sie die Reise bezahlt haben – auch bei einem Besuch bei Freunden oder einer Reise mit dem eigenen Auto. Nur American Express, Deutsche Bank Travel und Revolut verlangen eine mit der Karte bezahlte Reise, TF Bank und Advanzia mindestens die Hälfte der Transportkosten, Bank Norwegian 75 % der Transport- und Übernachtungskosten (Neuverträge seit 20.08.2026).
- Selbstbehalt: Ohne Selbstbehalt kommen Hanseatic Bank, Consorsbank, Santander, Miles & More, Commerzbank, Deutsche Bank Travel und N26 aus. Die Postbank zieht bis zu 100 € ab, TF Bank und Advanzia 100 € je Fall, Bank Norwegian 185 €, easybank 200 € je Person – und American Express 10 % des Schadens, mindestens 100 € und höchstens 500 € je Person. Die Verbraucherzentrale rät, von Policen mit Selbstbeteiligung „die Finger“ zu lassen.
- Höchstsumme: Die meisten Karten erstatten Behandlungskosten ohne Begrenzung; easybank, TF Bank, Advanzia und N26 deckeln bei 1 Mio. €, und der Rücktransport muss in diese Summe passen – bei einem Intensivtransport aus Übersee ist das eng, im Alltag reicht es.
- Reisedauer: Versichert sind je Reise 42 Tage (easybank Gold), 60 (Santander, Bank Norwegian), 62 (Amex Gold, Hanseatic, Consorsbank, Postbank, Commerzbank), 90 (easybank Platinum, Miles & More, Deutsche Bank, TF Bank, Advanzia, N26) oder 120 Tage (Amex Platinum). Solche Klauseln legt der Bundesgerichtshof kundenfreundlich aus: Ein Ergänzungstarif „bis zu sechs Wochen“ schützt die ersten sechs Wochen jeder Reise, auch wenn sie länger geplant war (Urteil vom 19.09.2007 – IV ZR 136/06). Bank Norwegian und Advanzia schließen längere Reisen in ihren Bedingungen dagegen ausdrücklich ganz aus, Santander und American Express definieren die versicherte Reise über die Höchstdauer – bei einer längeren Reise ist der Schutz dort unsicher. Die Postbank-Zahl „90 Tage“ in älteren Produktinformationen meint nur die Nachleistung bei Transportunfähigkeit – die Reisedauer beträgt 62 Tage.
- Vorerkrankungen: Die Postbank versichert „unvorhersehbare akute Verschlechterungen eines bestehenden Leidens“ ausdrücklich, Santander die unerwartete Verschlechterung einer chronischen Erkrankung, Bank Norwegian eine akute Verschlechterung, wenn die Krankheit zwei Monate vor Abreise stabil war. American Express, easybank, TF Bank, Advanzia, N26, Revolut und Miles & More schließen Vorerkrankungen ganz oder mit Fristregeln aus – easybank für Beschwerden in den sechs Monaten vor der Buchung, American Express und Revolut für zwölf Monate, TF Bank chronische Leiden immer und andere nur ohne ärztliche Reisefähigkeitsbescheinigung.
- Altersgrenzen: American Express versichert nur unter 80 Jahren, Advanzia und TF Bank bis 75 (über 70 nur 21 Tage je Reise), Bank Norwegian bis 65 – die Postbank versichert „ohne Altersbegrenzung“.
- Mitreisende: Partner und Kinder sind meist nur auf gemeinsamen Reisen mit dem Karteninhaber versichert; bei Bank Norwegian, easybank und Hanseatic Bank (Partner und minderjährige Kinder) gilt der Schutz für die Familie auch allein reisend.
- Reisewarnungen: Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts zahlen Commerzbank (auch bei Pandemien), Santander, Consorsbank, Deutsche Bank Travel und N26 nicht, meist mit Stichtag Einreise und einer Frist von 7 bis 14 Tagen, wenn die Warnung erst vor Ort ausgesprochen wird; Revolut schließt Reisen „entgegen den Reisehinweisen der Regierung“ aus, Miles & More versichert in gewarnten Gebieten nur Schäden, die nichts mit dem Anlass der Warnung zu tun haben. Den Ausschluss von Pandemieschäden in einer Jahres-Reiseversicherung – mit der Rückausnahme, dass die Reise-Krankenversicherung bei Pandemien zahlt, wenn bei der Einreise keine Reisewarnung bestand – hat der Bundesgerichtshof 2025 für wirksam erklärt (Urteil vom 05.11.2025 – IV ZR 109/24); Stichtag ist also die Einreise, nicht die Buchung. Das betrifft mehr Ziele, als man denkt: Im August 2026 galten für rund 45 Länder ganze oder teilweise Reisewarnungen, darunter Teilwarnungen für Ägypten, Thailand, Indien und Kenia. American Express, Hanseatic Bank, Postbank, easybank, TF Bank und Advanzia kennen keine Reisewarnungs-Klausel in der Krankenversicherung.
Die meisten Kartenversicherungen sind zudem nachrangig: Sie zahlen, was Krankenkasse oder private Versicherung nicht übernehmen; easybank, Advanzia und Bank Norwegian verlangen ausdrücklich die Vorlage der EHIC, Miles & More zahlt dagegen gleichrangig neben der Kasse. Privatversicherte profitieren zusätzlich: Die Kartenversicherung schont die Beitragsrückerstattung der PKV, weil der Fall nicht über den Hauptvertrag läuft.
Was Karteninhaber über Krankheitsfälle berichten
Über die Qualität entscheidet der Versicherer hinter der Karte – und dessen Bewertungen sind durchweg mäßig. Auf Trustpilot steht Europ Assistance, seit 2025 zuständig für die Krankenversicherung von American Express, bei 2,5 von 5 bei 518 Bewertungen: gelobt wird schnelle Hilfe im Notfall, kritisiert werden Klinikrechnungen, die trotz Kostenzusage monatelang offen bleiben, und wiederholte Unterlagenanforderungen.
Die HanseMerkur (Hanseatic Bank) liegt ebenfalls auf Trustpilot bei 2,3 von 5 bei rund 9.750 Bewertungen, mit ausdrücklicher Kritik an der telefonischen Erreichbarkeit der Auslandskrankenversicherung. Allianz Travel (Postbank, Deutsche Bank, Commerzbank, Miles & More) kommt auf 1,4 von 5 bei nur 46 Bewertungen, darunter ein Notfall mit nicht erreichbaren Notrufnummern und einer von der Klinik nicht anerkannten Kostenzusage. Roland Assistance, das Fälle der TF Bank abwickelt, steht bei 1,9 von 5 bei 109 Bewertungen – mit einem positiven TF-Bank-Fall (rund 90 % erstattet), einem abgelehnten TF-Bank-Notfall und, bei einer comdirect-Karte, einem Fall, in dem der Versicherer nicht zwischen Teil- und Vollreisewarnung unterschied (alle Stand: 29.08.2026). Die Scores sind verzerrt: Wer wie die HanseMerkur aktiv um Bewertungen bittet, steht besser da als Versicherer, bei denen vor allem Beschwerdeführer schreiben.
Aus Vielflieger-Communities sind beide Seiten dokumentiert: 2024, noch unter dem früheren Versicherer, übernahm die Amex-Versicherung Behandlung und Rücktransport eines 80-jährigen Angehörigen nach einem Knochenbruch „vorbildlich“ – ein Fall, den die seit 2025 geltende Altersgrenze „unter 80“ heute ausschließen würde; 2025 lehnte Europ Assistance einen Fall ab, weil der Karteninhaber nicht belegen konnte, dass seine Reise die 120-Tage-Grenze nicht überschreiten würde. Wiederkehrende Kritik gilt der Pflicht, vor jeder Behandlung anzurufen, und dem Umstand, dass telefonische Zusagen später nicht nachweisbar sind. Lehnt der Versicherer ab, ist meist der Versicherungsombudsmann zuständig – kostenfrei, mit über 1.000 Eingängen zu Reiseversicherungen im Jahr 2025; auch Revoluts Versicherer Steadfast Insurance Partners (Malta) ist dort Mitglied, die TF-Bank-Versicherung (AmTrust) dagegen nicht (Mitgliederverzeichnis, Stand: August 2026).
Kartenversicherung oder Jahrespolice?
Die Stiftung Warentest hält es in ihrem im Juli 2026 aktualisierten Vergleich von 89 Auslandskrankenversicherungen für „nicht zu empfehlen“, sich auf den Schutz zu verlassen, „der in manchen Kreditkarten enthalten ist“ – Jahrespolicen gebe es ab 8 €, für Familien um 30 €. Die Verbraucherzentrale nennt Einzelpolicen für unter 10 € und Jahresverträge mancher Anbieter ab rund 20 €, der Bund der Versicherten hält die Auslandskrankenversicherung für die einzige unverzichtbare Reiseversicherung und einen eigenständigen Vertrag für die bessere Wahl.
Die Kartenbedingungen sprechen dafür, dass dieses Urteil pauschal zu streng ist: Eine Karte, deren Schutz unabhängig vom Karteneinsatz gilt, ohne Selbstbehalt auskommt, Behandlungskosten unbegrenzt erstattet und den Rücktransport schon bei Sinnhaftigkeit bezahlt, erfüllt die vier Kernkriterien der Verbraucherschützer – das trifft auf die Consorsbank Visa Card Gold, die Miles & More Gold und die Commerzbank PremiumKreditkarte zu; die Deutsche Bank Mastercard Travel bietet dieselbe Leistung, aber nur für mit der Karte bezahlte Reisen. Ganz deckungsgleich mit den Testkriterien ist keine Karte: Miles & More schließt Vorerkrankungen aus, die Commerzbank Pandemien und Reisewarnungsländer. Dazwischen liegen easybank und American Express: Die easybank-Karten deckeln bei 1 Mio. €, ziehen 200 € ab und zahlen den Rücktransport nur bei unzureichender Versorgung vor Ort; American Express verlangt Kartenzahlung und bis zu 500 € Selbstbehalt, zahlt den Rücktransport aber schon bei Sinnhaftigkeit. Bei Postbank, Santander und Deutsche Bank Mastercard Gold („notwendig“-Klausel) sowie bei den gebührenfreien Karten mit Selbstbehalt, Versicherer-Ermessen und – bei TF Bank und Advanzia – 1-Million-Deckel ist die Karte eine Ergänzung, kein Ersatz.
- kein Aufpreis – bei drei Karten steckt der Schutz in einer Karte ohne Jahresgebühr
- bei elf Karten unabhängig davon, womit die Reise bezahlt wurde – gilt also auch für Auto- und Besuchsreisen
- mehrere Karten ohne Selbstbehalt, ohne Summenbegrenzung und mit der Klausel „medizinisch sinnvoll“
- Partner und Kinder auf gemeinsamen Reisen mitversichert, bei Bank Norwegian, easybank und Hanseatic Bank auch allein reisend
- „notwendig“-Klauseln beim Rücktransport, die im Streitfall den Nachweis unzureichender Versorgung verlangen
- Selbstbehalte bis 500 € je Person (American Express); Versicherer-Ermessen bei den gebührenfreien Karten, 1-Million-Deckel bei TF Bank und Advanzia
- Reisedauern von 42 bis 120 Tagen (Revolut: 30), Altersgrenzen ab 65 Jahren und Vorerkrankungs-Ausschlüsse
- Versicherer und Bedingungen kann die Bank jederzeit austauschen – und mit der Kündigung der Karte endet der Schutz
| Ihr Profil | Empfehlung | Weiterlesen |
|---|---|---|
| Europa-Urlaube bis sechs Wochen, gesetzlich versichert | Karte mit einsatzunabhängigem Schutz ohne Selbstbehalt reicht; EHIC trotzdem mitnehmen | Kreditkarten ohne Jahresgebühr |
| Fernreise, USA, Australien | Karte ohne Summenbegrenzung mit „sinnvoll“-Klausel – oder separate Jahrespolice; 1-Million-Karten nur als Ergänzung | Gold- und Platinkarten |
| Chronische Erkrankung, Alter über 65 | Bedingungen auf Vorerkrankungs- und Altersklauseln prüfen; Postbank versichert akute Verschlechterungen ohne Altersgrenze; sonst Spezialtarif | Postbank-Kreditkarten |
| Langzeitreise, Work and Travel, Auslandssemester | Kartenschutz endet nach 42 bis 120 Tagen – Langzeit-Auslandskrankenversicherung nötig | Kreditkarten für Studenten |
| Mietwagen im Ausland | Krankenschutz und Mietwagen-Vollkasko getrennt prüfen – nicht jede Karte hat beides | Mietwagenversicherung per Kreditkarte |
| Die tagesaktuellen Konditionen aller Karten zeigt unser Kreditkarten-Vergleich; alle Kartentypen stehen in unserer Typen-Übersicht. | ||
Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung per Kreditkarte
Nur eingeschränkt: In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich übernimmt sie über die Europäische Krankenversicherungskarte die medizinisch notwendige Behandlung im öffentlichen System des Reiselandes – zu dessen Regeln, mit dessen Zuzahlungen und ohne Privatärzte. Außerhalb Europas zahlt sie fast nie, und einen Rücktransport nach Deutschland nirgends.
Ja, aber zu unterschiedlichen Bedingungen: Manche Karten zahlen, sobald der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist, andere erst, wenn die Behandlung vor Ort nicht möglich ist, und die gebührenfreien Karten überlassen die Entscheidung dem Versicherer. Bei den Karten mit 1-Million-Deckel muss der Transport zudem in die Höchstsumme passen.
Bei den meisten Karten nicht – Hanseatic Bank, Consorsbank, Postbank, Santander, easybank, Commerzbank, Miles & More, Deutsche Bank Mastercard Gold und N26 versichern unabhängig vom Karteneinsatz. American Express, Deutsche Bank Travel und Revolut setzen die Kartenzahlung voraus, TF Bank und Advanzia mindestens die Hälfte der Transportkosten, Bank Norwegian 75 % von Transport und Unterkunft.
Je nach Karte 42 bis 120 Tage; bei längeren Reisen sind bei den meisten Karten die ersten 42 bis 120 Tage versichert, Bank Norwegian und Advanzia schließen längere Reisen ganz aus, bei Santander und American Express ist der Schutz dann unsicher. Wer länger unterwegs ist, braucht eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
Bei ambulanten Kleinigkeiten behandeln lassen, Rechnung und Belege aufheben und nach der Reise einreichen – sofern die Bedingungen Ihrer Karte keine vorherige Meldung verlangen; vor jeder stationären Behandlung, größeren Maßnahme oder Kostenzusage die 24-Stunden-Notrufzentrale des Versicherers anrufen – sie erteilt die Kostenübernahme gegenüber der Klinik und organisiert den Rücktransport. Die EHIC sollten Sie in Europa immer vorlegen, weil die Kartenversicherungen nachrangig zahlen.
Bei Karten ohne Selbstbehalt, ohne Summenbegrenzung, ohne Karteneinsatz-Bedingung und mit der Klausel „medizinisch sinnvoll“ ja – sie erfüllen die Kernkriterien der Verbraucherschützer. Bei „notwendig“-Klauseln, Selbstbehalt, 1-Million-Deckel, Vorerkrankungen oder Reisen über die versicherte Dauer hinaus bleibt eine Jahrespolice für unter 10 € im Jahr die sicherere Wahl.