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Geschäftskonto für Freiberufler & Selbstständige
Ob Sie Freiberufler sind oder Gewerbetreibender, entscheiden nicht Sie, sondern das Finanzamt – und die Antwort verändert mehr als die Steuerlast. Sie bestimmt, ob Sie ein Gewerbe anmelden, ob Gewerbesteuer anfällt und wie aufwendig die Kontoeröffnung wird. Ein Anbieter nimmt sogar ausschließlich Selbstständige an, die unter ihrem eigenen Namen arbeiten. Verpflichtet zu einem Firmenkonto ist keine dieser beiden Gruppen. Jede Gebühr unten stammt aus unserer Produktdatenbank oder aus dem Preisverzeichnis des Anbieters, jeder Paragraf aus dem Gesetzestext (Stand: 06.09.2026).
Die Konten direkt zum Vergleichen:
0 € / Jahr
Entspricht ca. 0 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
0 € / MonatJahresabo (Vorauszahlung):
108 € / Jahr (128,52 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 9 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
11 € / Monat (13,09 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
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Freiberufler oder Gewerbetreibender – und warum das am Konto hängt
Freiberuflich ist, wer eine Tätigkeit aus dem Katalog des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt. Das Gesetz nennt „die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ und dazu eine namentliche Liste: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen „und ähnlicher Berufe“.
Diese letzten drei Wörter tragen die meisten Streitfälle. Ob eine Software-Entwicklerin als Ingenieurin durchgeht oder eine Social-Media-Beraterin als beratende Betriebswirtin, entscheidet das Finanzamt anhand der tatsächlichen Tätigkeit – nicht anhand der Berufsbezeichnung auf der Website. Wer mit seiner selbstständigen Tätigkeit nicht unter § 18 EStG fällt, betreibt in aller Regel ein Gewerbe – Land- und Forstwirtschaft und die private Vermögensverwaltung sind eigene Kategorien – und muss den Betrieb nach § 14 Abs. 1 GewO beim Gewerbeamt anzeigen.
| Punkt | Freiberufler | Gewerbetreibende |
|---|---|---|
| Anmeldung | formlose Anzeige beim Finanzamt | Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO, dann Finanzamt |
| Gewerbesteuer | fällt nicht an | ja, mit einem Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG) |
| Kammer | je nach Beruf Berufskammer, sonst keine | Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer |
| Gewinnermittlung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung, unabhängig vom Umsatz | EÜR bis zu den Schwellen des § 141 AO, danach Bilanz |
| Rechtsform | natürliche Person; im Team PartG oder GbR | natürliche Person; im Team GbR, bei Kaufmannseigenschaft OHG |
| Quellen: § 18 EStG, § 14 GewO, § 11 Abs. 1 GewStG, § 141 AO in der am 06.09.2026 geltenden Fassung. | ||
Für das Konto zählt davon vor allem eine Zeile: Solange Sie allein und unter Ihrem eigenen Namen arbeiten, sind Sie eine natürliche Person – und genau darauf sind mehrere der günstigsten Geschäftskonten zugeschnitten.
Zu einem Firmenkonto verpflichtet ist keine der beiden Gruppen; die Einschränkung kommt von den Banken, die geschäftliche Buchungen auf ihren Privatkonten ausschließen. Welche Häuser das sind, was bei einer Kündigung auf dem Spiel steht und wie sich Betriebsausgaben ohne getrenntes Konto belegen lassen, steht auf unserer Seite zum Geschäftskonto für Kleinunternehmer und Kleingewerbe.
Warum Freiberuflern mehr Konten offenstehen als Gesellschaften
Der Vorteil liegt nicht in der Zahl der Anbieter, sondern im Aufwand: Ohne Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und wirtschaftlich Berechtigte ist die Prüfung bei der Kontoeröffnung deutlich kürzer. Zwei Anbieter geben das als Preis weiter, einer schließt Gesellschaften ganz aus.
Wie viel Prüfung dahintersteckt, macht die ING sichtbar: Für eingetragene Kaufleute, GmbH, OHG, KG und UG verlangt sie: „Ihr Unternehmen muss bei KYCnow (powered by SCHUFA) registriert sein.“ Das ist ein vorgelagerter Identitätsnachweis für die Gesellschaft. Für Freiberufler und nicht eingetragene Kaufleute entfällt dieser Schritt. Deshalb ist die Eröffnung für Solo-Selbstständige bei vielen Anbietern eine Sache von Minuten, während Gesellschaften Unterlagen nachreichen.
| Konto | Grundgebühr im Monat | Wer es eröffnen kann | Besonderheit für Solo-Selbstständige |
|---|---|---|---|
| FYRST Base | 0 € für natürliche Personen | von Freiberuflern bis zur KG, zum e. V. und zur Gesellschaft in Gründung | Der Nulltarif gilt laut Preisverzeichnis nur für Gewerbetreibende und Freiberufler |
| N26 Business Standard | 0 € | Selbstständige und Freelancer, die unter dem eigenen Namen arbeiten – kein Firmenname | nicht nutzbar, wenn bereits ein N26-Privatkonto besteht |
| Qonto Basic | 11 €* netto | alle gängigen Rechtsformen | daneben ein Tarif „Starter“ zu 0 €, laut Anbieter „für neue Freiberufler:innen“ |
| Finom Solo | 0 € | breite Rechtsformenliste von der GbR bis zur AG, auch Unternehmen in Gründung | der Einstiegstarif des Anbieters, laut Hilfezentrum für Freiberufler gedacht |
| Tide Lite | 0 € | Selbstständige, Freiberufler, KMU, UG, GmbH – GbR nicht genannt | fünf freie SEPA-Überweisungen im Monat |
| Grundgebühr live aus unserer Produktdatenbank, jeweils bei monatlicher Zahlung; ein gesternter Preis gilt nur unter Aktions- oder Zahlweisenvorbehalt. Wer welche Rechtsform annimmt, ist den Produktseiten der Anbieter entnommen, Abruf 06.09.2026. | |||
Die Kehrseite steht bei den Filialbanken: Die ING nimmt Freiberufler, eingetragene und nicht eingetragene Kaufleute an, außerdem GmbH, KG, OHG und UG – „andere Rechtsformen wie z. B. GbR, GmbH & Co. KG und GmbH i.G. sind nicht möglich“. Wer sich mit einer Kollegin zu einer GbR zusammentut, verliert damit unter Umständen sein Konto als Option.
Das Preis- und Leistungsverzeichnis von FYRST unterscheidet beim Grundpreis des Base-Kontos nicht nach Leistung, sondern nach Rechtsform: „Für Gewerbetreibende und Freiberufler: erstes Konto 0,00 EUR“ – „Für alle anderen Rechtsformen: erstes Konto 6,00 EUR“. Auf der Produktseite steht dazu, juristische Personen zahlten sechs Monate lang nichts und danach 6 €. Der Leistungsumfang ist derselbe. Ein Rechtsformwechsel ist deshalb auch eine Kontoentscheidung.
Was das Konto bei Buchhaltung und Steuer wirklich abnimmt
Freiberufler dürfen ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG als „Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben“ ansetzen – unabhängig vom Umsatz. Die Norm ist ein Wahlrecht: Wer will, bilanziert freiwillig. Für Gewerbetreibende gilt das nur bis zu den Schwellen des § 141 AO: mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn, dann kommt die Bilanz.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung lebt von der Zuordnung: jede Einnahme, jede Ausgabe, jeder Beleg. Genau dort setzen die Kontofunktionen an, die den Preisunterschied zwischen den Modellen ausmachen.
- Belegerfassung im Konto: Foto zur Buchung statt Schuhkarton – spart die spätere Zuordnung, nicht die Aufbewahrung.
- Schnittstelle zur Buchhaltung: DATEV, lexoffice oder sevDesk übernehmen die Umsätze direkt. Welche Konten das können, steht auf unserer Seite zum Geschäftskonto mit Buchhaltung.
- Unterkonten für Rücklagen: Umsatzsteuer und Einkommensteuervorauszahlung wandern auf ein eigenes Unterkonto und stehen nicht mehr auf dem Girokonto herum.
- Rechnungstool im Konto: relevant, seit die E-Rechnung Pflicht wird.
Wie oft Geld ans Finanzamt geht, steht in § 18 Abs. 2 UStG: Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr; bei mehr als 9.000 € Steuer im Vorjahr wird daraus der Kalendermonat, bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt ganz befreien. Für Existenzgründer gilt bis einschließlich 2026 eine Sonderregel – statt der automatischen monatlichen Voranmeldung entscheidet die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres. Diese Erleichterung ist im Gesetz auf die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 begrenzt: Wer 2027 gründet, meldet nach heutigem Stand im Gründungs- und Folgejahr wieder monatlich voran. Ein Unterkonto, auf das die Umsatzsteuer sofort nach Zahlungseingang wandert, nimmt diesem Rhythmus die Schärfe.
Dauerhaft vom Ausstellen einer E-Rechnung befreit § 34a Satz 4 UStDV allein Kleinunternehmer; von der Pflicht, eingehende E-Rechnungen anzunehmen, befreit die Norm niemanden. Wer Umsatzsteuer ausweist, fällt unter § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG: Rechnungen an inländische Unternehmer gehen als strukturierter Datensatz raus, nicht als PDF. Zwei Fristen zählen dabei. Empfangen müssen Sie seit dem 1. Januar 2025, ohne Übergangsfrist. Ausstellen dürfen Sie nach § 27 Abs. 38 UStG noch bis zum 31.12.2026 auf Papier, danach bis Ende 2027 nur bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz. Für Kleinunternehmer gilt die Ausnahme dauerhaft; alles Weitere dazu auf unserer Seite zum Geschäftskonto für Kleinunternehmer.
- Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung entsteht praktisch aus den Kontoauszügen – jede Buchung ist zugeordnet
- Sämtliche Kontokosten sind Betriebsausgabe, ohne dass ein privater Anteil herausgerechnet werden muss
- Steuerrücklagen liegen auf einem Unterkonto und nicht auf dem Girokonto
- Kein Konflikt mit den Bedingungen des privaten Girokontos
- Bei sehr wenigen Buchungen im Monat steht dem Aufwand ein geringer Nutzen gegenüber
- Mehrere grundgebührfreie Konten enthalten keine physische Karte, keinen Dispo oder keine Auslandsüberweisung
- Ein Wechsel der Rechtsform kann das Konto unbrauchbar machen – nicht jeder Anbieter nimmt jede Gesellschaft an
Woran die Kosten wirklich hängen
Bei Freiberuflern ist die Kostenfrage meist schnell beantwortet, weil das Buchungsvolumen niedrig ist: wenige Ausgangsrechnungen im Monat, ein paar Abbuchungen, kaum Bargeld. Dann entscheidet die Grundgebühr – und die ist bei mehreren Anbietern null.
Interessant wird es an drei Stellen. Erstens beim Buchungspreis, sobald das Freikontingent knapp bemessen ist: Kontist Free und Tide Lite enthalten je fünf freie SEPA-Buchungen im Monat, FYRST Base fünfzig Freiposten – gezählt werden jeweils Ein- und Ausgänge, bei Kontist auch Lastschriften. Zweitens bei den Karten – ein Konto ohne physische Karte ist für Reisekosten und Tankstelle unpraktisch. Drittens bei Auslandszahlungen: Wer für Kunden außerhalb des Euroraums arbeitet, zahlt bei manchen Konten je Überweisung, bei anderen einen Prozentsatz, und einige Anbieter bieten die Leistung gar nicht an.
Ein Detail, das Preisvergleiche verzerrt: Qonto und Kontist zeichnen ihre Tarife netto aus, FYRST, N26 und Tide nennen in ihren Preisverzeichnissen keinen Umsatzsteuerhinweis. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die 19 % zurück. Für Kleinunternehmer bleibt die Steuer eine echte Ausgabe – die Herleitung dazu steht auf unserer Seite zum Geschäftskonto für Kleinunternehmer.
Auslandskunden: die Stelle, an der günstige Konten teuer werden
Freiberufler arbeiten häufiger als andere Selbstständige für Auftraggeber außerhalb Deutschlands – Übersetzer, Entwicklerinnen, Journalisten, Beratende. Innerhalb des Euro-Zahlungsraums ist das unauffällig: Eine SEPA-Überweisung aus Wien kostet dasselbe wie eine aus Hamburg. Außerhalb davon trennen sich die Konten in zwei Gruppen.
Anbieter, die es nicht anbieten. Die ING schreibt auf ihrer eigenen Produktseite: „Auslandsüberweisungen außerhalb des europäischen Zahlungsraums sind aktuell mit dem Geschäftskonto aber noch nicht möglich.“ Tide führt in seinem Preisverzeichnis unter „Ausgehende SWIFT-Zahlungen in EUR“ den Vermerk „(Derzeit noch nicht verfügbar)“. Kontist führt in seiner Preisliste überhaupt keinen Auslandsposten, N26 nur einen für eingehende Zahlungen – ausgehende Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums sind bei beiden nicht ausgewiesen.
Anbieter mit Preisverzeichnis. Wo es die Leistung gibt, sind die Modelle unterschiedlich gebaut, und der Prozentsatz allein sagt wenig.
| Konto | Ausgehend | Eingehend |
|---|---|---|
| FYRST Base | 0,8 ‰ des Betrags, mindestens 6,00 €, höchstens 40,00 € | 0,5 ‰, mindestens 5,00 €, höchstens 30,00 € |
| Qonto Basic | in USD, GBP oder CHF 0,8 % je Überweisung, mindestens 5 € netto; in Euro außerhalb der SEPA-Zone pauschal 5 €; in anderen Währungen 1,8 % | bis 500 € kostenlos, darüber 5 € netto je Überweisung |
| N26 Business Standard | nicht ausgewiesen | 12,50 € zuzüglich 0,1 % der Summe, höchstens 100,00 €; bis 150,00 € gebührenfrei |
| Quellen: FYRST Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand 04.05.2026), Preisseite von Qonto und Preis- und Leistungsverzeichnis von N26 (Version 4.4 vom 26.06.2026), abgerufen am 06.09.2026. | ||
Zwei Dinge fallen dabei auf. Erstens rechnet FYRST in Promille, nicht in Prozent – bei 10.000 € sind das 8 €, nicht 80 €; nach unten greift dafür das Mindestentgelt von 6 €, nach oben der Deckel bei 40 €. Zweitens kostet auch das Empfangen: Wer monatlich einmal aus dem Nicht-Euro-Ausland bezahlt wird, zahlt bei N26 zwölfmal mindestens 12,50 € – zusammen mehr als die Grundgebühr von Qonto Basic im Jahresabo, die brutto 128,52 € ausmacht. Der Wechselkursaufschlag steckt in keiner dieser Zahlen.
Für Freiberufler mit überwiegend deutschen Kunden ist all das ohne Belang. Wer regelmäßig aus Drittländern bezahlt wird, sollte die Eingangsseite zuerst ansehen – sie wird in Vergleichen fast nie gezeigt.
Kontokorrentkredit: bei Selbstständigen die Ausnahme, nicht die Regel
Ein Dispo auf dem Geschäftskonto ist bei Freiberuflern kein Selbstläufer. Die Einkünfte sind unregelmäßig, Sicherheiten fehlen, und mehrere der grundgebührfreien Anbieter vergeben von vornherein keinen Kredit – was zugleich der Grund ist, warum sie auf eine Bonitätsabfrage verzichten können; dazu unsere Seite zum Geschäftskonto ohne Schufa.
Wo es eine Kreditlinie gibt, sind schon die Zinsangaben unterschiedlich gebaut. FYRST nennt für seine Geschäfts-Kreditlinie „ab 9,95 % effektivem Jahreszins“ und einen Rahmen „von 3.000 € bis zu 250.000 €“ – dazu eine Kreditprovision von 1,00 % im Jahr auf den nicht genutzten Teil. Qonto beziffert seinen Dispositionskredit mit „10 % Effektivzins“. N26 weist im Preisverzeichnis dagegen einen Sollzins von 13,4 % im Jahr aus, variabel als 8,9 Prozentpunkte über dem Hauptrefinanzierungssatz der EZB – und denselben Satz auch für die geduldete Überziehung. Ein Effektivzins ist das nicht; er läge höher.
Bei zwei Anbietern gibt es zum grundgebührfreien Einstiegskonto gar keinen Dispo. Kontist bietet die Kreditlinie erst ab dem Start-Tarif an und beziffert sie mit „bis zu 3.000 € … 3 Monate nach Kontoeröffnung verfügbar“. Tide führt im Preisverzeichnis unter „Sollzins p.a. für Dispokredit“ schlicht „Dispokredite nicht verfügbar“ – für eine geduldete Überziehung berechnet der Anbieter 10 %.
Qonto beschreibt seine Kreditlinie selbst als „Dispositionskredit für Ihr Business“ mit „Bis zu 15.000 €“ und der Regel: „Sie können Ihr Konto bis zu 60 Tage überziehen. Danach gleichen Sie Ihr Konto einmal aus – und können den Dispositionskredit anschließend wieder nutzen.“ Zinsen fallen nach Anbieterangabe nur auf den genutzten Betrag und nur für die Tage der Nutzung an.
Wichtig für die Erwartung: Anders als beim Verbraucherkredit gibt es für den Geschäftskredit keine gesetzlich vorgeschriebene Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB – die Vorschrift gilt für Verbraucherdarlehen. Ob und zu welchen Bedingungen ein Selbstständiger eine Kreditlinie bekommt, entscheidet die Bank nach eigenen Maßstäben, in der Regel nach einer Bonitätsabfrage und einigen Monaten Kontoführung.
Wenn aus dem Soloauftritt ein Team wird
Vier Situationen kosten Freiberufler regelmäßig ihr Konto oder ihren Tarif – und alle vier kündigen sich an.
| Veränderung | Folge für das Konto | Weiterlesen |
|---|---|---|
| Ein zweiter Gesellschafter kommt dazu (GbR) | Das Konto muss auf die Gesellschaft laufen; mehrere Anbieter nehmen keine GbR an | Geschäftskonto-Vergleich |
| Das Finanzamt stuft die Tätigkeit als gewerblich ein | Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuer; am Konto ändert sich nichts, an den Buchungen schon | Geschäftskonto für Einzelunternehmer |
| Umwandlung in eine GmbH oder UG | Neues Konto zwingend – das Stammkapital muss vor der Eintragung auf ein Konto der Gesellschaft | Geschäftskonto für GmbH und UG |
| Negativer Schufa-Eintrag | Anbieter ohne Bonitätsabfrage bleiben; Kontokorrentkredit entfällt | Geschäftskonto ohne Schufa |
| Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Anbieterangaben und Rechtsgrundlagen. | ||
Vor jedem dieser Schritte lohnt ein Blick in die Rechtsformliste des Wunschanbieters – und in die Unterlagenliste auf unserer Seite zum Geschäftskonto eröffnen.
Häufige Fragen zum Konto für Freiberufler und Selbstständige
Rechtlich nicht: Ein Firmenkonto brauchen nur Kapitalgesellschaften, und auch dort erst auf dem Weg zur Eintragung. Praktisch hängt es an den Bedingungen der eigenen Bank: Mehrere Häuser schließen geschäftliche Buchungen auf ihren Privatkonten aus. Wer das ausschließt und was eine Kündigung kostet, zeigt unsere Seite zum Geschäftskonto für Kleinunternehmer und Kleingewerbe.
Das Finanzamt, anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und des Katalogs in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Formulierung „und ähnlicher Berufe“ am Ende der Aufzählung öffnet den Katalog für verwandte Tätigkeiten – und ist zugleich der Grund für die meisten Auseinandersetzungen. Eine falsche Selbsteinschätzung kann rückwirkend Gewerbesteuer und eine nachgeholte Gewerbeanmeldung nach sich ziehen.
Drei Dinge: Sie melden ein Gewerbe nach § 14 Abs. 1 GewO an, werden Pflichtmitglied in der IHK oder Handwerkskammer und zahlen Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag oberhalb des Freibetrags von 24.500 €, der nach § 11 Abs. 1 GewStG für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt. Am Konto ändert sich zunächst nichts – Sie bleiben natürliche Person und behalten damit auch die Anbieter, die nur diese Gruppe annehmen. Erst oberhalb der Schwellen des § 141 AO kommt die Bilanz dazu.
Grundgebührfrei sind unter anderem FYRST Base für natürliche Personen mit 0 € im Monat und N26 Business Standard mit 0 €. „Grundgebührfrei“ ist aber nicht „kostenlos“: Ab dem Freikontingent kostet jede Überweisung, bei FYRST Base ab der 51. Buchung 0,19 €. Karten, Bargeld und Auslandszahlungen kommen dazu.
Empfangen ja, seit dem 1. Januar 2025 und ohne Übergangsfrist. Beim Ausstellen greift die Übergangsregel des § 27 Abs. 38 UStG: Papier ist bis zum 31.12.2026 zulässig, danach bis Ende 2027 nur noch bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz. Dauerhaft befreit sind nur Kleinunternehmer nach § 34a UStDV – wer Umsatzsteuer ausweist, gehört nicht dazu.
Die Gesellschaft braucht ein eigenes Konto, und die Auswahl wird kleiner: Die ING etwa nimmt eine GbR ausdrücklich nicht an, Tide nennt sie in seiner Rechtsformliste nicht. Vor der Gründung lohnt deshalb ein Blick in die Liste des Wunschanbieters – ein Kontowechsel mitten in der Gründung kostet mehr Zeit als die Auswahl vorher.
Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand: 07.10.2026)
Gesetze (gesetze-im-internet.de, Fassung vom 06.09.2026, am 07.10.2026 erneut abgerufen): § 4 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Abs. 3) · § 18 EStG (Katalog der freien Berufe, Abs. 1 Nr. 1) · § 14 GewO (Gewerbeanzeige) · § 11 GewStG (Freibetrag 24.500 €) · § 141 AO (Buchführungspflicht ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn) · § 14 UStG (E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmern) · § 18 UStG (Voranmeldungszeitraum, Sonderregel für Gründer 2021–2026) · § 27 UStG (Übergangsfristen der E-Rechnung, Abs. 38) · § 34a UStDV (Rechnungen von Kleinunternehmern) · § 505a BGB (Kreditwürdigkeitsprüfung nur bei Verbraucherdarlehen).
Anbieterdokumente (abgerufen am 06.09.2026, am 07.10.2026 erreichbar): FYRST Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand 04.05.2026; Grundpreis nach Rechtsform, Freiposten, Auslandsüberweisungen in Promille), Produktseite FYRST BASE (sechs Freimonate für juristische Personen), FAQ (zugelassene Rechtsformen) und Geschäfts-Kreditlinie (ab 9,95 % effektiv, Rahmen, Kreditprovision) · N26 Preis- und Leistungsverzeichnis (Version 4.4 vom 26.06.2026; eingehende SWIFT-Überweisungen, Sollzins), kostenloses Geschäftskonto (für Selbstständige unter eigenem Namen) und Geschäftskonto-Seite (kein Geschäfts- neben einem Privatkonto) · Qonto Preisseite (Tarife Starter und Basic, Preise ohne MwSt., Auslandsüberweisungen) und Dispositionskredit (bis 15.000 €, 60 Tage, 10 % Effektivzins) · Finom Hilfezentrum: Übersicht über die Finom-Tarife (Solo für Freiberufler) und unterstützte Rechtsformen · Tide Preisseite (fünf freie Überweisungen im Lite-Tarif, zugelassene Rechtsformen) und Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand 16.07.2026; keine ausgehenden SWIFT-Zahlungen, kein Dispokredit, geduldete Überziehung) · Kontist Preisseite (fünf SEPA-Buchungen im Free-Tarif, Preise zzgl. USt., Dispokredit ab Start) und Preisliste (ohne Auslandsposten) · ING Geschäftskonto für Selbstständige und Freiberufler (KYCnow-Registrierung, zugelassene Rechtsformen, keine Auslandsüberweisungen außerhalb des europäischen Zahlungsraums) – sowie unsere eigene Produktdatenbank für die live eingebundenen Grundgebühren, Buchungspreise und Zinssätze.