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Konten für Kleinunternehmer & Kleingewerbe
Kein Gesetz verpflichtet Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende zu einem Geschäftskonto. Die Einschränkung kommt von der anderen Seite: Viele Banken erlauben auf ihrem Privatkonto keine geschäftlichen Buchungen. Die norisbank beantwortet die Frage, ob Selbstständige ihr Top-Girokonto nutzen dürfen, mit „Leider nein“ – das Angebot richte sich „nur an nicht selbstständige Privatkunden für ihren privaten Zahlungsverkehr“. Damit ist die praktische Frage nicht mehr „muss ich?“, sondern „welches Konto reicht für ein Geschäft mit zwanzig Buchungen im Monat?“. Die Antwort hängt an drei Dingen: Buchungsvolumen, Bargeld und Umsatzsteuerstatus. Alle Konditionen stammen aus den Preisverzeichnissen und Produktseiten der Anbieter, alle Rechtsstände aus dem Gesetzestext (Stand: 06.09.2026).
Die Konten direkt zum Vergleichen:
96 € / Jahr (114,24 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 8 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
7 € / Monat (8,33 € mit MwSt.)
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0 € / MonatJahresabo (Vorauszahlung):
108 € / Jahr (128,52 € mit MwSt.)
Entspricht ca. 9 € / MonatFlex-Tarif (monatlich kündbar):
11 € / Monat (13,09 € mit MwSt.)
Monatliche Abrechnung
0 € / Monat
Monatliche Abrechnung
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Kein Gesetz verlangt ein Geschäftskonto – die Banken schon
Die Pflicht zum Firmenkonto trifft Kapitalgesellschaften, und selbst dort steht sie so nicht im Gesetz. Sie folgt aus dem Weg ins Handelsregister: Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf eine GmbH erst angemeldet werden, wenn auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist. Ein Konto verlangt der Paragraf nicht. Was er verlangt, steht daneben: Nach § 8 Abs. 2 GmbHG ist in der Anmeldung zu versichern, dass die Leistungen bewirkt sind und „sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer“ befinden; das Registergericht kann „bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Versicherung“ Einzahlungsbelege anfordern. Ein Gesellschaftskonto ist damit die praktische Folge, nicht der Gesetzesbefehl. Was dabei für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) gilt, steht auf unserer Seite zum Geschäftskonto für GmbH und UG.
Wer sein Kleingewerbe oder seine freiberufliche Tätigkeit als Einzelperson betreibt, ist davon nicht erfasst. Er handelt als natürliche Person, sein Gewinn wird über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, und ob die Zahlungen dabei über ein Firmen- oder ein Privatkonto laufen, interessiert das Steuerrecht nicht. Die ING formuliert das auf ihrer eigenen Produktseite so: „Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen“.
Derselbe Satz geht bei der ING weiter: „allerdings ist die geschäftliche Nutzung eines Girokontos bei vielen Banken nicht erlaubt und kann zur Kündigung Ihres Kontos führen“. Die Commerzbank schreibt dasselbe: „Banken können die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos per AGB einschränken oder ausschließen.“ Beide verkaufen selbst Geschäftskonten – ihre Aussage lässt sich aber an einem konkreten Produkt nachprüfen. Die norisbank – nach eigener Angabe „ein Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe“ – nennt als Voraussetzung für ihr kostenloses Girokonto ausdrücklich: „Sie sind eine nicht selbstständige Privatperson.“ Selbstständige schickt sie weiter: „Selbstständigen bieten wir über unseren Partner FYRST ein leistungsstarkes und preiswertes Geschäftskonto.“
Ein gekündigtes Privatkonto kostet mehr Zeit als jede Kontogebühr: neue IBAN an alle Kunden und Lieferanten, Daueraufträge und Lastschriften umziehen, Zahlungsdienstleister und Finanzamt informieren. Wer sein Geschäft über das Privatkonto laufen lässt, sollte deshalb wenigstens nachlesen, ob die eigene Bank das zulässt. Zu finden ist die Aussage je nach Haus an unterschiedlichen Stellen: bei der norisbank in den Eröffnungsvoraussetzungen der Produktseite, bei anderen in den Bedingungen für das Girokonto oder im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Der zweite Grund hat mit Banken nichts zu tun: Betriebsausgaben müssen belegbar sein. Nach § 4 Abs. 4 EStG sind das „die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind“ – der Anlass muss also nachvollziehbar sein. Auf einem gemischten Konto steht die Materialrechnung zwischen Supermarkt und Miete, und bei einer Betriebsprüfung liegt der private Zahlungsverkehr mit auf dem Tisch.
Kleinunternehmer, Kleingewerbe, Freiberufler: drei Begriffe, die oft verwechselt werden
Die drei Wörter beschreiben drei verschiedene Dinge, und nur eines davon hat mit der Rechtsform zu tun. Für die Kontowahl zählt die Unterscheidung, weil einzelne Anbieter nur natürliche Personen annehmen.
| Begriff | Was ihn definiert | Was er für das Konto bedeutet |
|---|---|---|
| Kleinunternehmer | ein umsatzsteuerlicher Status nach § 19 UStG, unabhängig von der Rechtsform | kein Vorsteuerabzug – die Umsatzsteuer auf die Kontogebühr bleibt an Ihnen hängen |
| Kleingewerbe | ein Gewerbe, das keinen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB) | ohne Handelsregistereintrag sind Sie natürliche Person – damit stehen Ihnen auch die Konten offen, die nur Solo-Selbstständige annehmen |
| Freiberufler | eine Tätigkeit aus dem Katalog des § 18 EStG; keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer | wie beim Kleingewerbe natürliche Person; Details auf unserer Seite zum Geschäftskonto für Freiberufler |
| Quellen: § 19 UStG, § 18 EStG, § 1 HGB in der am 06.09.2026 geltenden Fassung. | ||
Die Kombinationen sind frei: Ein Fotograf kann Freiberufler und Kleinunternehmer sein, ein Onlineshop Kleingewerbe ohne Kleinunternehmerstatus – und ein eingetragener Kaufmann ist nie Kleingewerbe, kann die Kleinunternehmerregelung aber nutzen.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen, und sie wirken anders als die alten. § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG stellt den Umsatz steuerfrei, „wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet“.
Der Unterschied steckt im zweiten Wert. Wo die alte Fassung eine Prognose verlangte, nennt das Gesetz heute eine Grenze, die im laufenden Jahr „nicht überschreitet“ werden darf. Dass die Steuerbefreiung dann mitten im Jahr endet – ab dem Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird –, ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, sondern aus der Auslegung der Finanzverwaltung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Ab dem Wechsel gelten Umsatzsteuerausweis, Voranmeldung und Vorsteuerabzug.
Wer freiwillig verzichtet, ist nach § 19 Abs. 3 UStG mindestens fünf Kalenderjahre gebunden. Rechnungen von Kleinunternehmern brauchen nach § 34a UStDV weniger Angaben als andere, dafür zwingend das Entgelt „in einer Summe mit einem Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt“. Diese Einordnung ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Kleingewerbe: ein Gewerbe ohne Kaufmannseigenschaft
„Kleingewerbe“ steht in keinem Gesetz. Gemeint ist ein Gewerbebetrieb, der nach § 1 Abs. 2 HGB „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ – wer darunter bleibt, ist kein Kaufmann, steht nicht im Handelsregister und führt keine doppelte Buchführung. Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt bleibt trotzdem Pflicht.
Eine Umsatzschwelle nennt § 1 Abs. 2 HGB dabei nicht – es kommt auf Art und Umfang des Betriebs an. Freiwillig geht die Eintragung trotzdem: § 2 HGB stellt den Kleingewerbetreibenden frei, sich eintragen zu lassen und damit Kaufmann zu werden.
Zahlen gibt es erst bei der Buchführungspflicht: 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn, in § 241a HGB und § 141 AO allerdings unterschiedlich verknüpft. Für ein Kleingewerbe sind sie weit entfernt; wie sie genau wirken, steht auf unserer Seite zum Geschäftskonto für Einzelunternehmer. Bis dahin genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung – und dafür genügt ein Konto, das sauber exportiert.
Was ein Konto für ein Kleingewerbe können muss
Ein Kleingewerbe bucht wenig, überweist selten ins Ausland und braucht keine Teamzugänge. Damit fallen die Merkmale weg, über die sich die teuren Modelle unterscheiden. Übrig bleiben vier Fragen.
- Wie viele Überweisungen im Monat? Unter 30 Buchungen entscheidet die Grundgebühr, darüber der Preis je Buchung. Bei 100 Buchungen im Monat kostet ein Konto mit 0,40 € je Überweisung und ohne Freikontingent mehr als ein Konto mit 19 € Grundgebühr und 100 Freiposten.
- Kommt Bargeld ins Geschäft? Hier unterscheiden sich Filialbanken und FinTechs am stärksten.
- Wie kommen die Belege in die Buchhaltung? Eine DATEV-Schnittstelle oder eine Anbindung an lexoffice und sevDesk spart die doppelte Erfassung; welche Konten das leisten, steht auf unserer Seite zum Geschäftskonto mit Buchhaltung.
- Schreiben Sie Rechnungen an Unternehmen? Dann ist die E-Rechnung seit 2025 ein Thema.
E-Rechnung: empfangen müssen Sie, ausstellen nicht
Seit dem 1. Januar 2025 ist eine Rechnung an einen anderen inländischen Unternehmer nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG grundsätzlich „als elektronische Rechnung“ auszustellen – also in einem strukturierten Format, nicht als PDF. Für das Empfangen gibt es keine Übergangsfrist: Wer Geschäftskunden hat, muss strukturierte Rechnungen entgegennehmen können.
- Ausstellen: § 34a Satz 4 UStDV erlaubt Kleinunternehmern ausdrücklich, ihre Rechnungen „abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung“ zu übermitteln – also dauerhaft auf Papier. Für den PDF-Versand gilt weiter § 14 Abs. 1 Satz 5 UStG: Ein elektronisches Format „bedarf der Zustimmung des Empfängers“.
- Empfangen: Diese Ausnahme gilt nur für das Ausstellen. Eingehende E-Rechnungen müssen auch Kleinunternehmer annehmen und aufbewahren können.
- Für alle anderen: Nach § 27 Abs. 38 UStG darf noch bis zum 31.12.2026 auf Papier abgerechnet werden; bis zum 31.12.2027 gilt das nur noch für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz. Ab 2028 ist Schluss.
Für die Kontowahl heißt das: Ein Rechnungstool im Konto, das das Format beherrscht, ersetzt ein Zusatzabonnement. Qonto etwa führt „Gesetzeskonforme E-Rechnungsstellung“ schon im kostenlosen Starter-Tarif.
Bargeld ist die Trennlinie zwischen Filialbank und FinTech
Bei den reinen Online-Anbietern ist die Bargeldeinzahlung entweder nicht vorgesehen oder teuer. Wer täglich Kasse macht – Handwerk, Gastronomie, Einzelhandel, Marktstand –, entscheidet die Kontofrage damit schon vor dem Preisvergleich.
FYRST ist hier der Sonderfall unter den digitalen Konten: Weil FYRST nach eigenem Impressum „ein Angebot der Deutsche Bank AG“ ist, läuft Bargeld über das Automatennetz der Deutschen Bank. Der Anbieter nennt als Leistung ausdrücklich „Bargeldaus- und -einzahlung durch das Deutsche-Bank-Netzwerk“.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
„Kostenlos“ heißt bei Geschäftskonten fast nie kostenfrei, sondern „ohne Grundgebühr“. Die Rechnung entsteht an vier Stellen: Grundgebühr, Preis je Buchung oberhalb des Freikontingents, Karten und Bargeld. Bei Qonto und Kontist kommt ein fünfter Posten dazu – deren Preise sind Nettopreise.
Netto oder brutto – für Kleinunternehmer ein echter Unterschied
Mehrere Anbieter nennen ihre Preise ohne Umsatzsteuer. Qonto schreibt hinter den Basic-Tarif ausdrücklich „9 € /Monat (exkl. MwSt.)“, Kontist setzt unter seine Preistabelle den Satz „Unsere Preise und Gebühren verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.“ Die Preisverzeichnisse von FYRST, N26 und Tide enthalten dagegen keinen Umsatzsteuerhinweis. Für ein Unternehmen mit Vorsteuerabzug ist das eine Durchlaufposition. Für Kleinunternehmer nicht: Weil ihre Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei sind, schließt § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG den Vorsteuerabzug aus – die Umsatzsteuer auf die Kontogebühr ist für sie eine echte Ausgabe.
Die 9 € sind dabei der Monatsbetrag bei jährlicher Abrechnung – Qontos Fußnote sagt das ausdrücklich, bei monatlicher Zahlung sind es 11 €. Brutto werden aus 9 € netto 10,71 € im Monat und aus 108 € im Jahr 128,52 €. Wer zwei Angebote vergleicht, von denen eines netto und eines brutto ausgezeichnet ist, vergleicht 19 % aneinander vorbei. Auch das ist keine Steuerberatung, sondern die Rechenregel dahinter.
Sechs Konten für Kleinunternehmer und Kleingewerbe im Vergleich
Sechs Konten decken den Bedarf eines Kleingewerbes ab. Die Gebührenwerte sind live aus unserer Produktdatenbank eingebunden und ändern sich mit dem Angebot des Anbieters; die Grundgebühr ist jeweils der Preis bei monatlicher Zahlung.
| Konto | Grundgebühr im Monat | Je Überweisung | Karten inklusive | Bargeld einzahlen | Wer es eröffnen kann |
|---|---|---|---|---|---|
| FYRST Base | 0 € für natürliche Personen | 0,19 € ab der 51. Buchung | 1 Debit Mastercard | ja, am Schalter ohne Postenentgelt, 3 € je angefangene 5.000 € | von Freiberuflern bis zur KG und zum e. V.; 0 € nur für Gewerbetreibende und Freiberufler, andere Rechtsformen sechs Monate frei, danach 6 € |
| N26 Business Standard | 0 € | 0 €, ohne Mengenbegrenzung | 1 Mastercard | ja, 1,5 % des Betrags über CASH26 | nur Selbstständige unter dem eigenen Namen, kein Firmenname |
| Kontist Free | 0 € | 0,25 € ab der 6. Buchung | 1 physische Visa-Debitkarte; virtuelle Karten 2 € im Monat | nein | Freiberufler, Kleinunternehmer, GmbH, UG, GbR |
| Qonto Basic | 11 €* (netto) | 0,20 € ab der 31. Buchung (Stand: 06.09.2026) | 1 Mastercard, dazu virtuelle Karten | nein | alle gängigen Rechtsformen |
| Finom Basic | 7 €* | 0 € | 1 Visa-Debitkarten | nein | breite Liste von der GbR bis zur AG, auch Unternehmen in Gründung |
| Tide Lite | 0 € | 0,20 € ab der 6. Buchung | 1 Debitkarte | nein | Selbstständige, Freiberufler, KMU, UG, GmbH – eine GbR nennt der Anbieter nicht |
| Gebühren live aus unserer Produktdatenbank, der Buchungspreis von Qonto Basic nach der Preisseite des Anbieters. Ein Stern am Preis verweist auf einen Aktionspreis oder eine abweichende Zahlweise; die Bedingungen stehen im Produktvergleich am Seitenanfang. Rechtsformen und Bargeldangaben stehen so auf den Produkt- und Preisseiten der Anbieter (abgerufen am 06.09.2026). | |||||
Zwei Konten fallen aus dem Preisraster. Qonto hat neben Basic einen Tarif „Starter“ eingeführt, ausgezeichnet mit 0 € und beschrieben als „Dauerhaft kostenlos“ – laut Anbieter „für neue Freiberufler:innen“, mit fünf Überweisungen im Monat und einer virtuellen Karte. Und bei Kontist ist im Free-Tarif zwar eine physische Visa-Debitkarte enthalten, aber sonst wenig: Virtuelle Karten sind laut Preisseite „Verfügbar im Free Plan für 2 €/Monat“, und für Bargeldabhebungen berechnet der Anbieter im Free-Tarif „2 € zzgl. Steuern“.
Bank oder Zahlungsinstitut: was mit dem Guthaben im Insolvenzfall passiert
„Einlagensicherung bis 100.000 €“ steht auf fast jeder Vergleichsseite und stimmt nicht für jeden Anbieter. Die gesetzliche Einlagensicherung greift bei Kreditinstituten. Ein Zahlungsinstitut darf keine Einlagen entgegennehmen; es hält Kundengelder getrennt vom eigenen Vermögen – ein anderer Mechanismus mit einem anderen Ergebnis.
Bei den sechs Konten stehen drei verschiedene Konstruktionen nebeneinander, und nur eine davon ist eine Bank im klassischen Sinn.
| Konto | Wer das Konto führt | Was für das Guthaben gilt |
|---|---|---|
| FYRST Base | Deutsche Bank AG – FYRST ist laut Impressum „ein Angebot der Deutsche Bank AG“ | gesetzliche Einlagensicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, dazu der freiwillige Einlagensicherungsfonds |
| N26 Business Standard | N26 Bank SE, Berlin, mit eigener Banklizenz | gesetzliche Einlagensicherung, „Sicherungsobergrenze 100.000,00 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut“ |
| Kontist Free | nicht Kontist selbst, sondern die Solaris SE als kontoführende Bank | gesetzliche Einlagensicherung der Solaris SE über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken |
| Tide Lite | Tide Platform S.A. ist „keine Bank“; das Konto führt die Adyen N.V. | niederländisches Einlagensicherungssystem bis 100.000 € – über die Adyen N.V., nicht über Tide |
| Qonto Basic | Zahlungsinstitut unter Aufsicht der Banque de France | keine Einlagensicherung für Qonto selbst; Kundengelder liegen getrennt bei Partnerbanken |
| Angaben aus Impressen, Einlagensicherungs-Informationsbögen und Preisverzeichnissen der Anbieter, abgerufen am 06.09.2026. Für Finom lag zum Stand dieser Seite keine prüfbare Anbieterangabe zum Einlagenschutz vor. | ||
Qonto sagt das selbst am deutlichsten: „Qonto ist keine Bank, sondern ein Zahlungsinstitut, das unter der Aufsicht der Banque de France (unter der Nr. CIB 16958) tätig ist.“ Die Kundengelder liegen laut Anbieter bei Partnerbanken oder in Geldmarktfonds; die 100.000 € des französischen Sicherungsfonds FGDR greifen dort „im Falle einer Insolvenz einer unserer Partnerbanken“ – also gegen den Ausfall der verwahrenden Bank, nicht gegen den des Zahlungsinstituts.
FYRST, Postbank und Deutsche Bank sind ein und dasselbe Kreditinstitut: Die Deutsche Bank AG steht im Impressum von FYRST als Herausgeber. Die 100.000 € der gesetzlichen Einlagensicherung gelten deshalb einmal für alle Guthaben zusammen, nicht dreimal. Wer Rücklagen streuen will, braucht ein zweites Haus – nicht eine zweite Marke desselben Hauses.
Für ein Kleingewerbe mit vierstelligen Kontoständen ist das eine Randfrage. Sobald Rücklagen auf dem Konto liegen, gehört sie vor den Preis.
Welches Konto zu welchem Kleingewerbe passt
- Betriebsausgaben sind ohne Sortierarbeit belegbar; bei einer Prüfung liegt kein privater Zahlungsverkehr offen
- Die Kontoführungsgebühren sind vollständig Betriebsausgabe – auf einem gemischten Konto muss der geschäftliche Anteil erst belegt werden
- Kein Streit mit der Hausbank über die Nutzungsbedingungen des Privatkontos
- Buchhaltungsanbindung, Rechnungstool und Belegerfassung gehören bei vielen Konten zum Preis
- Grundgebühr, wo das Angebot nicht grundgebührfrei ist – bei Kleinunternehmern ohne Vorsteuerabzug brutto
- Bargeldeinzahlung ist bei den reinen Online-Anbietern teuer oder gar nicht vorgesehen
- Ein zweites Konto heißt ein zweiter Zugang und eine zweite App
| Profil | Worauf es ankommt | Weiterlesen |
|---|---|---|
| Kleingewerbe mit Bargeldkasse | Filialbank oder ein Konto mit Zugang zum Automatennetz; der Einzahlungspreis schlägt jede Grundgebühr | Postbank, FYRST |
| Solo-Selbstständig, unter 30 Buchungen | grundgebührfreies Konto; der Buchungspreis fällt bei diesem Volumen kaum ins Gewicht | N26, Kontist |
| Onlineshop mit vielen Buchungen | Freikontingent statt Einzelpreis; Schnittstellen zu Shop und Buchhaltung | Qonto, Finom |
| Gründung steht noch bevor | Rechtsform zuerst klären – bei GmbH und UG hängt die Eintragung am Konto | Geschäftskonto für GmbH und UG |
| Negativer Schufa-Eintrag | Anbieter ohne Bonitätsabfrage; dafür kein Kontokorrentkredit | Geschäftskonto ohne Schufa |
| Einordnung der Redaktion auf Basis der oben belegten Konditionen. | ||
Steht die Wahl fest, folgt die Eröffnung: Welche Unterlagen dafür nötig sind und wie lange es dauert, steht auf unserer Seite zum Geschäftskonto eröffnen. Alle Anbieter und Tarife nebeneinander zeigt der Geschäftskonto-Vergleich.
Häufige Fragen zum Konto für Kleinunternehmer und Gewerbetreibende
Nein. Die Pflicht trifft Kapitalgesellschaften über den Weg ins Handelsregister: Nach § 7 Abs. 2 GmbHG muss vor der Anmeldung auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein, und nach § 8 Abs. 2 GmbHG ist das in der Anmeldung zu versichern. Ein Konto der Gesellschaft schreibt das Gesetz nicht vor – es ist der übliche Weg, die Einzahlung zu belegen. Kleinunternehmer und Gewerbetreibende handeln als natürliche Person und unterliegen dieser Vorgabe nicht. Ob das Privatkonto die geschäftlichen Buchungen aufnehmen darf, entscheidet allerdings nicht der Gesetzgeber, sondern die eigene Bank in ihren Bedingungen.
Das hängt an den Bedingungen des Kontos. Mehrere Banken schließen es ausdrücklich aus: Die norisbank nennt als Voraussetzung für ihr kostenloses Girokonto „Sie sind eine nicht selbstständige Privatperson“ und verweist Selbstständige an ihre Schwestermarke. Die ING weist darauf hin, dass die geschäftliche Nutzung eines Girokontos „bei vielen Banken nicht erlaubt“ ist „und zur Kündigung Ihres Kontos führen“ kann. Maßgeblich ist der Text im Preis- und Leistungsverzeichnis der eigenen Bank.
Die Spanne reicht von grundgebührfrei bis dreistellig im Monat, und die Grundgebühr ist nur einer von vier Posten – dazu kommen der Preis je Buchung oberhalb des Freikontingents, die Karten und das Bargeld. FYRST Base kostet für natürliche Personen 0 € im Monat und ab der 51. beleglosen Buchung 0,19 € je Überweisung; Qonto Basic liegt bei monatlicher Zahlung bei 11 €* netto. Bei 20 Buchungen im Monat entscheidet die Grundgebühr, bei 200 der Buchungspreis.
Ja, als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind – bei einem reinen Geschäftskonto gilt das für die gesamten Kontokosten. Für Kleinunternehmer kommt eine Besonderheit dazu: Sie können die Umsatzsteuer auf die Gebühr nicht als Vorsteuer zurückholen, weil § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG den Abzug bei steuerfreien Umsätzen ausschließt. Die Gebühr kostet sie also brutto, was den Vergleich zwischen netto und brutto ausgezeichneten Tarifen verschiebt. Diese Einordnung ersetzt keine Steuerberatung.
§ 19 Abs. 1 UStG nennt zwei Werte: 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Der zweite ist eine harte Grenze – wird sie überschritten, endet die Steuerbefreiung ab dem Umsatz, mit dem sie gerissen wird, und zwar mitten im Jahr. Ab diesem Zeitpunkt gelten Umsatzsteuerausweis, Voranmeldung und Vorsteuerabzug. Am Konto ändert das nichts, an der Kostenrechnung schon: Die Umsatzsteuer auf die Kontogebühr wird dann zur Durchlaufposition.
Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht – das Basiskonto nach § 31 Zahlungskontengesetz steht ausdrücklich nur Verbrauchern zu, nicht Unternehmen. Es gibt aber Anbieter, die vor der Eröffnung keine Bonitätsabfrage durchführen, weil sie kein Kredit- oder Überziehungsangebot machen. Was das im Alltag bedeutet, steht auf unserer Seite zum Geschäftskonto ohne Schufa.
Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand: 07.10.2026)
Gesetze (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07.10.2026): § 7 GmbHG (Einzahlung vor der Anmeldung) · § 8 GmbHG (Versicherung über die Einzahlung) · § 4 EStG (Betriebsausgaben) · § 18 EStG (freiberufliche Tätigkeit) · § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, Umsatzgrenzen, Bindung beim Verzicht) · § 15 UStG (Ausschluss des Vorsteuerabzugs) · § 14 UStG (E-Rechnung, Zustimmung zum PDF-Versand) · § 27 UStG (Übergangsfristen der E-Rechnung, Abs. 38) · § 34a UStDV (Rechnungen von Kleinunternehmern) · § 1 HGB (Kaufmann und Kleingewerbe) · § 2 HGB (freiwillige Eintragung) · § 241a HGB (Befreiung von der Buchführungspflicht) · § 141 AO (steuerliche Buchführungspflicht).
Finanzverwaltung (abgerufen am 07.10.2026): Bundesministerium der Finanzen, BMF-Schreiben vom 18.03.2025 zur Sonderregelung für Kleinunternehmer (Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 19.1: Steuerpflicht ab dem Umsatz, mit dem die 100.000-€-Grenze überschritten wird).
Anbieterdokumente (abgerufen am 06.09.2026, Links am 07.10.2026 geprüft): norisbank Produktseite Girokonto (Eröffnungsvoraussetzungen, Ausschluss Selbstständiger) · ING Geschäftskonto für Selbstständige und Freiberufler (keine Kontopflicht, Kündigungsrisiko) · Commerzbank „Brauche ich als Selbstständiger ein Geschäftskonto?“ (geschäftliche Nutzung des Privatkontos) · Qonto Preisseite (Tarife Starter und Basic, Nettopreise, Buchungspreis, E-Rechnung, Zahlungsinstitut, FGDR) · FYRST Impressum, FYRST-BASE-Seite, Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand 4. Mai 2026) und FAQ (Rechtsträger, Grundgebühr, Buchungsposten, Bargeld, Rechtsformen, Einlagensicherung) · N26 Business-Standard-Seite, Preis- und Leistungsverzeichnis (Version 4.4 vom 26.06.2026) und Informationsbogen für den Einleger (Kontoinhaber, Bargeldeinzahlung über CASH26, Einlagensicherung) · Kontist Preisseite und AGB mit dem Einlagensicherungs-Informationsbogen der Solaris SE (Free-Tarif, Nettopreise, Karten, Bargeld, Rechtsformen, kontoführende Bank) · Tide Preisseite, Impressum und Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand 16.07.2026; Tarife, Rechtsformen, Adyen N.V. als kontoführendes Institut, Einlagensicherung) · Finom Hilfezentrum zu Rechtsformen, Bareinzahlung und Karten.
Grundgebühren, Buchungspreise und Kartenzahl in der Vergleichstabelle stammen aus unserer eigenen Produktdatenbank und werden live eingebunden.